Defektes Fahrzeug auf angemietetem Parkplatz abstellen?
Darf man einfach so ein PKW mit Totalschaden auf einen angemieteten Parkplatz auf einer öffentlichen Wendefläche parken?
Am Auto an sich befinden sich nur noch zwei Räder und die Front-Stoßstange ist total zerstört.
Darf dieses Fahrzeug so einfach mehrere Wochen da stehen bleiben? Derzeit werkelt ein Nachbar am Fahrzeug herum (Bremsen, Motor usw.), der kein Mechaniker ist.
Ist das so erlaubt? Was kann man dagegen machen?
7 Antworten
Grundsätzlich darf man ein kaputtes Fahrzeug auch auf einen Parkplatz stellen wenn man den gemietet hat. Nun kommt es darauf an wie stark beschädigt. Da ein Fahrzeug Grundwassergefährdende Flüssigkeiten beinhaltet darf keine Gefahr vor Auslaufen bestehen, Arbeiten, bei denen diese Flüssigkeiten austreten können dürfen nicht verrichtet werden (auch egal ob derjenige Mechaniker ist oder nicht). Evtl kann auch der Vermieter diese Art der Nutzung untersagen, da der Parkplatz gewöhnlicherweise von fahrfähigen Autos zum Parken genutzt wird.
So wie sich Deine Geschichte allerdings liest handelt es sich um ein geringfügig beschädigtes Auto, das vom Besitzer selbst wieder instand gesetzt wird. Muss man sich daran stören wenn Jemand etwas geschickt ist und so was selbst kann? Bist Du neidisch weil Du in seiner Situation ne Menge Geld mehr verloren hättest?
Also die Beschädigungen die Du angibst sehen mir nicht unbedingt nach einem Totalschaden aus, hat halt ne frontale Beschädigung die für einen Laien schlimm aussieht. Wenn sich unter dem Auto ein Ölfleck befindet hat dessen Besitzer gegen Umweltgesetze verstossen. Du könntest den wegen Umweltverschmutzung anzeigen, ihm würde ziemlich Sicher polizeilich die Entfernung des Fahrzeugs angeordnet werden und weiteres Schrauben untersagt werden. Ich würde den aber vorher mal darauf ansprechen.
Auf einem angemieteten Parkplatz darf man grundsätzlich auch ein kaputtes Auto abstellen. Vorausgesetzt natürlich, man ist der Mieter des Parkplatzes. Ein angemieteter Parkplatz ist normalerweise keine öffentliche Wendefläche. An einem Auto, insbesondere an einem, das sowieso nicht mehr fährt, kann herumbasteln wer will - so lange er das mit dem Einverständnis des Eigentümers tut.
Man kann natürlich was dagegen machen. Man kann feststellen, dass es einen gar nichts angeht und dass diejenigen Menschen am meisten stören, die immer alles stört. Einfach Leben und leben lassen und gelassen hinnehmen, dass man nicht allein auf der Welt ist. In diesem Sinne: Gute Besserung!
Wenn es der Parkplatz des Nachbarn ist, ist das ok,.aber wieso dann öffentlicher Wendeplatz.? Beides geht nicht.
nein darf nicht da Öl , Kühlmittel, Batterie auslaufen könnte und die Umwelt schädigen!
also ist der parkplatz jetzt privat oder öfenltich? wenn er öffentlich wäre wäre es so nicht erlaubt
Die allgemeine Fläche gehört der Stadt. Darauf befinden sich 4 Parkplätze, die von den Anwohnern für 5€/Mon. angemietet werden können
hmm ich glaube die stadt muss entscheiden ob man darauf einfach dauerparken darf oder nicht, aber siche bin ich mir nicht
Ähm....ich glaub, du hast was falsch verstanden...
Das Auto hat einen Totalschaden. Die Stoßstange ist ab, die Motorhaube zusammengeschoben, die Aufhängung vorne komplett weg und auch keine Räder mehr dran. Ein großer Ölfleck befindet sich schon unterm Auto.