Was bedeutet „Ordnungsnummer frei vergeben“?
Hallo,
auf einem Parkplatz kam es zu einer Berührung. Beide Parteien haben jeweils ihre Sicht den Polizisten beschrieben und es kam nicht zu einer Übereinstimmung.
Die Polizei hat beiden Parteien einen Zettel mitgegeben, wo jeder Partei eine Ordnungsnummer zugewiesen wurde. Ganz oben steht jedoch „Ordnungsnummer frei vergeben“. Die Polizei meinte auch, dass es auf „Aussage gegen Aussage“ hinausläuft, jedoch das Verkehrskommissariat jeweils einen Anhörungsbogen schicken kann.
Kann somit jede Partei den Schaden am eigenen Fahrzeug von der gegnerischen Versicherung ersetzen lassen oder ist jede Partei für seinen Schaden am eigenen Fahrzeug verantwortlich?
Danke.
Wer steht, kann keine Schuld bekommen, also sind beide gefahren, oder?
Es ist im Stand passiert.
4 Antworten
Es hört sich so an, als wenn beide gefahren sind, also bekommt jeder vom Gegner 50% von seinem Schaden, so jedenfalls meine Versicherung, mit Urteilen vom BGH im Nacken.
Ist dann ja auch komplett egal, weil das gar nicht geprüft wird. Jeder bekommt 50/50, so der BGH.
Das bedeutet, dass die Polizei nicht feststellen kann wer Schuld ist.
Üblicherweise ist die "01" der Unfallverursacher.
In deinem Fall kann die Polizei das aber so nicht sagen, muss aber trotzdem Nummern vergeben.
Mit "Ordnungsnummer frei vergeben" weisen sie darauf hin, dass mit der Nummernzuweisung keine Schuldzuweisung einhergeht.
Das bedeutet, dass die Polizei keine Feststellung dazu treffen konnte, wer ein Unfall verursacht hat.
Die zivilrechtliche Haftung werden die unfallbeteiligten bzw. deren Versicherungen klären müssen.
Aber nur, wenn einer zum Anwalt oder zur eigenen Versicherung geht, oder?
Das bedeutet, dass die Schuldfrage noch ungeklärt ist und die Ordnungsnummern daher keine Aussage darüber treffen (01 wäre normalerweise der Verursacher).
Die weiteren Ermittlungen werden dann die Beamten im Fachkommissariat führen. Wenn diese die Schuldfrage auch nicht klären können, steht es euch bzw. euren Versicherungen frei, das auf dem zivilen Rechtsweg weiter auszudiskutieren.
Sollte ich das nun meiner Versicherung melden oder abwarten bis das Kommissariat mir ein Schreiben mit der Entscheidung schickt?
Die Versicherungen wollen in der Regel unverzüglich informiert werden. Eine kurze Sachverhaltsmitteilung dürfte fürs erste reichen, alles weitere reichst du dann nach, sobald weitere Informationen vorliegen.
Was hat das denn damit zu tun?
Bei den meisten Unfällen sind beide Fahrzeuge gefahren. Das sagt doch noch nicht aus, wer den Unfall verursacht hat!