Ich habe an einem parkenden VW- T5 den Aussenspiegel beim vorbeifahren beschädigt. Wie teuer kann das werden?
habe an einem parkenden VW- T5 den Aussenspiegel beim vorbeifahren beschädigt. Wie teuer kann das werden?
Als ich gestern abend mit einem Umzugswagen durch eine enge Strasse fuhr, habe ich beim vorbeifahren an einem parkenden VW-T5 den Aussenspiegel beschädigt. Zunächst habe ich die Polizei gerufen und den Unfall gemeldet. Anschließend kam der Halter der VW T5 aus seiner Wohnung und meinte, man müsse die Polizei nicht unbedingt benachrichtigen und das wir das so klären könnten. Demzufolge haben wir unsere Daten ausgetauscht (ein Freund von mir und ein Freund von Ihm waren als Zeugen Vorort). An dem Aussenspiegel ist kein optischer Schaden zu sehen. Lediglich der Aussenspiegel, welcher elektrisch ist, lässt sich nicht nach oben bzw. untern Drehen, dafür aber von links nach rechts. Ich hab im Internet gesehen das ein ganz neuer Spiegel rund 94 Euro neu kostet. Ich denke mal dann kommt wenn überhaupt noch der Einbau dazu, dann kostet es noch 60 Euro dazu. Wahrscheinlich ist dies noch nicht einmal notwendig, weil ich davon ausgehe, dass sich im Spiegel ein Kontakt gelöst hat, der einfach wieder festgemacht werden muss. Jedoch fürchte ich dass mich das viel mehr als nur einen neuen Spiegel + einbau kosten kann, wenn man noch nen Gutachter oder so dazunimmt. Gibt es denn eine Schadensgrenze ab wann ein Gutachter dazugezogen werden darf ? Denn es ist ja schwachsinnig einen Gutachter zu nehmen wenn ein neuer Spiegel + einbau ca 160 Euro und der Gutachter beispielsweise 200 Euro. Wie hoch sind die Kosten die auf mich zukommen. I Ich will den Schaden selber übernehmen ohne dass es an die Versicherung gemeldet wird, weil der Wagen den ich fuhr nicht mir gehört. Diese Werkstätten machen zwar ihr Geschäft mit solchen Fällen, aber ich finde es manchmal überzogen, was für Kosten verursacht werden, die eigentlich gar nicht anfallen. Der Halter des beschädigten Fahrzeug schien eigentlich sehr ehrlich zu sein, aber ich mache mir ein paar Gedanken weil die Werkstätten einfach unnötige Kosten verursachen.
Vielen Dank für eure Meinung
6 Antworten
Ein Gutachter stellt nur die Höhe des Schadens fest. Das ist nicht unbedingt gleich mit der tatsächlichen Reparaturhöhe sondern dient der Versicherung als Anhaltspunkt. Kannst Du also getrost weglassen. Der Besitzer soll ein- zwei Kostenvorsanschläge in der Werkstatt machen. Dann hast Du genauso Gewissheit. Ob das überzogen ist ist eine Sache. Denk dran, Du hast ihm das Auto kaputt gemacht.
Sagte ich doch. Den Gutachter kannst Du Dir sparen (brauchst auch Du nicht zahlen). Wenn er einen will, kann er ja (auf seine Kosten). Du brauchst nur die Reparatur zahlen. Und dafür würde ich an Deiner Stelle auf einen Kostenvoranschlag bestehen.
Gut das klingt gut. Danke für deinen Tip.
Wer keine Ahnung hat, darf immer einen Gutachter hinzuziehen. Es kann von niemandem verlangt werden, dass er selbst abschätzen kann, ob der Schaden über oder unter 1000 Euro liegt. Daher entscheiden Gerichte in der regel, dass die Gutachterkosten IN JEDEM FALL zu erstatten sind, obwohl die Verischerungen hier versuchen, ihr eigenes Süppchen zu kochen und erstmal frech behaupten, sie müssten bei Reparaturkosten unter 1000 Euro die Gutachterkosten nicht übernehmen. Wenn man sie daraufhin einklagt, dann lenken sie meist ohnehin ein. Schadensabrechnungen mit Versicherungen lässt man eigentlich grundsätzlich von einem Anwalt vornehmen. Ansonsten wird man fast immer übern Tisch gezogen und um einiges geprellt, was einem zusteht.
Ein Spiegel kostet sicher mehr als 94 euro. Das sind dann keine Originalteile. Ich würde mal mit 200-300 euro rechnen, wenn er getauscht werden muss. Da würde ich mich aber erst nochmal informieren. Man kann auch den Innenspiegel wechseln lassen also nur das Glas.
Für solche Sachen ni mmt man keinen Gutachter, der würde ja teurer als der Schaden . Eher könntest du Probleme mit der Leihwagenfirma bekommen, die verlangt normalerweise die Hinzuziehung der Polizei
Unter einer Schadenhöhe von 1000 EUR werden keine Gutachter hinzugezogen, aber was soll die Frage eigentlich, du musst doch selbst wissen, wie du mit dem Unfallgegner nun letztendlich verblieben bist...
das habe ich auch nicht geleugnet, aber man muss trotzdem die Kirche im Dorf lassen. Ich finde die Kosten die da auf mich zukommen sollten nicht höher sein als wenn man einen neuen Spiegel einbaut und diese Kosten dann auch selbstvertändlich übernimmt. Wozu braucht man einen Gutachter, wenn man sowieso davon ausgeht, dass es ersetzt werden muss. Da kann man sich die Kosten für den Gutachter ja sparen oder nicht?