Abgemeldetes Fahrzeug beschädigt, wer zahlt den Schaden?
Hallöchen :)
Und zwar, wurde unser Fahrzeug beschädigt. Das Fahrzeug war zu dem Zeitpunkt abgemeldet, weil es nicht fahrbereit war. Aus diesem Grund, wurde das Fahrzeug abgeholt mit einem Trailer. Kurz danach, haben wir einen Anruf erhalten, dass der Trailer samt Fahrzeug abgerissen ist und seitwärts gegen einen Baum gerutscht ist ( Totalschaden ). Am Unfallort wurde uns von der Polizei mitgeteilt, dass die Anhängerkupplung verrostet war , was auch auf der Straße zu sehen war, es lagen überall Teile umher. Nun warten wir seit Wochen darauf , dass etwas passiert und werden immer nachdenklicher :/ das Fahrzeug selbst, war ein großer Traum, den wir uns letztes im Oktober erfüllt haben und nun haben wir einen Totalschaden, für den wir jeden Monat zahlen ohne was davon zu haben :( jetzt zur eigentlichen Frage... bleiben wir auf den Kosten sitzen oder muss die Versicherung vom Fahrer den Schaden übernehmen?
Für hilfreiche und nettgemeinte Antworten, wäre ich sehr dankbar :-)
5 Antworten
Ursächlich ist der nicht ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeugs,
also ist der Fahrzeughalter bzw. dessen Versicherung Euer Ansprechpartner.
Eigentlich hätte der Fahrzeughalter den Schaden bereits seiner Versicherung melden müssen, dazu ist er verpflichtet.
Wendet Euch an den, reagiert der nicht, dann direkt an dessen Versicherung.
Die bekommt Ihr heraus, wenn Ihr das Kennzeichen kennt.
https://www.zentralruf.de/
Das haben wir alles schon gemacht. Letzte Woche habe ich mich dann selbst an seine Versicherung gewandt, weil das jetzt schon gute 2 Monate so geht wir bis dato nichts gehört haben. Jetzt auf einmal , geht es voran. Wir möchten nur endlich damit abschließen und uns im schlimmsten Fall darauf vorbereiten, dass es nicht so gut ausgeht. Ich danke dir , für deine ausführliche Antwort :-)
Wer stellte denn den Trailer bzw. fuhr dann? Sowohl als auch hätte sich vergewissern müssen, dass der Anhänger in Ordnung ist.
Lass Dir doch nicht alles aus der Nase ziehen: Wen gehörte das Zugfahrzeug?
Warum denn aus der Nase ziehen? Das Zugfahrzeug, gehörte einem Bekannten, der uns angeboten hat, unser Auto zu reparieren.
Primär ist erst einmal der Abholer verantwortlich bzw. ggf. dessen Auftraggeber.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. So gesehen, waren wir ja Auftraggeber. Ein bekannter von uns repariert die Autos und hat uns angeboten , auch dieses zu reparieren. Oh je... alles ganz schön kompliziert...
gibt es einen vertrag zwischen euch und dem bekannten? also sowas wie 1500€ dafür? oder ist es nur so aus Nettigkeit?
So gesehen, aus Nettigkeit.
könnte wohl einen Schadensersat aus § 241 II BGB geben oder 823 I, so mal aus der Hüfte geschossen
Ok dann wird es schwierig. Lasse dich rechtlich beraten. Ein Auto muß versichert sein und ein Anhänger normalerweise auch.
Das Zugfahrzeug und auch der Trailer waren bzw sind separat versichert. Nur eben unser Fahrzeug nicht, weil es nicht fahrbereit war.
Das ist klar, aber dein Fahrzeug hat auch den Schaden nicht verursacht. Nur um es auf einem Hänger zu transportieren muß es nicht angemeldet sein.
Also ist das schon mal nicht schlimm. Alles andere ist versichert gewesen.
Es haftet der Verursacher, also wohl der Abschlepper. Und wenn das kein gewerblicher Abschlepper war, wird er wohl auch keine passende Versicherung dafür haben. Wenn er das nur als Gefallen erledigt hat, dann haftet er vl. gar nicht und ihr müsst aus eigener Tasche zahlen.
Inwiefern passende Versicherung?
Hallo,
was meinen Sie mit "für den wir jeden Monat zahlen" ? Was war denn das beschäfigte Fahrzeug zum Zeitpunkt der Beschädigung wert ?
Ca.13.000 Euro
Der Anhänger war in Ordnung. Die Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug ist abgerissen.