Verkehrsunfall - Wird in einem Anhörungsbogen der Polizei der genaue Tatbestand offengelegt?
Hallo,
es ist so, dass ein Familienmitglied vergangene Woche, nachmittags um 17 Uhr, beim Ausparkvorgang von einem Baumarktparkplatz wohl ein anderes Auto beschädigte und dann wegfuhr. Laut der Angehörigen war beim gegnerischen Kraftfahrzeug keinerlei Schaden ersichtlich; am eigenen Kfz nur ein oberflächlicher Kratzer im Klarlack.
Die Fahrzeugführerin (vermeintliche Unfallverursacherin) fuhr daraufhin einfach weiter, bekam aber am Abend (gegen 20:45 Uhr) Besuch von der Polizei... Die beiden Beamten machte Fotos mit Maßstab vom Auto etc...
Nun trudelte am Montag (vorgestern) ein Anhörungsbogen ein.
Betreff: "Verkehrsunfall" mit VU-Nr./Vorgangsnummer.
Datum, Uhrzeit usw. des Unfalls.
Dann wörtlich: "Ihnen wird zur Last gelegt, beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt zu haben."
Sonst nichts; danach dann drei Seiten für Angaben (Halter, Verletzte, Sachschaden usw.).
Die Person möchte leider partout keinen Fachanwalt kontaktieren.
Würde denn der Tatvorwurf "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" nach § 142 StGB explizit im Anhörungsbogen aufgeführt, wenn aus polizeilicher Sicht in diese Richtung ermittelt wird? Beispielsweise: "Ihnen wird zur Last gelegt, beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt, und sich in Folge dessen unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben."?
4 Antworten
Beim unerlaubten entfernen von Unfallort, würde die Ordnungswidrigkeit zurücktreten. Somit wäre die Ordnungswidrigkeit gar nicht benannt, sondern nur die Straftat. Die Reihenfolge ist
1. Straftat
2. ordnungswidrigkeit
wenn die Straftat nicht bejaht werden kann, bzw keine Straftat vorliegt, dann tritt die Ordnungswidrigkeit in Vordergrund.
Komisch ist es trotzdem, dass die Kollegen Fotos von eurem Fahrzeug gemacht haben und ausgemessen haben, wenn doch kein Schaden am andern Fahrzeug entstanden ist.
Wenn aber keine Beschädigungen am anderen Fahrzeug vorhanden waren, dann ist es auch kein Unfall. Somit wäre die Ordnungswidrigkeit auch nicht rechtens.
Einspruch kann man dagegen einlegen, aber die Verwaltungsgebühren für das Verfahren müssest du tragen, da durch dein Einspruch das Verfahren zu einem Bußgeldverfahren wird. Das wären in etwa, aber mindestens 25 €. Somit lohnt sich ein Einspruch nicht mehr:
Wenn du die 30€ zahlst ist das Verfahren abgeschlossen und da wird nichts mehr hinterherkommen.
Bzw erst Anhörungsbogen ausfüllen
Möglicherweise ergibt sich ja erst aus der Äußerung dass ein 142 vorliegen könnte.
Also sollte man sich am besten gar nicht äußern - weder mündlich noch schriftlich?! Einfach nur die entsprechend abgefragten Daten auf dem Anhörungsbogen vervollständigen (ohne vermeintlichen Schadenshergang) und dieses Blätterwerk dann so zurückschicken?
Gute Frage: Das klärt am besten ein Anwalt, wenn man jetzt hier was falsches rät......
Ich weiß; nur leider möchte diejenige keinen Fachanwalt aufsuchen, obwohl eine Erstberatung zumeist kostenfrei ist.
Aha, aber würde bereits im Anhörungsbogen stehen, dass beispielsweise wegen des § 142 StGB ermittelt wird?
Ja, was du auch machen kannst ist es bei der zuständigen Polizeidienststelle anzurufen und nachzufragen ob wegen §142 StGB ermittelt wird. Die können das einsehen und dir eventuell eine Auskunft geben.
Ich kann da gar nichts machen, da ich nicht der Betroffene bin.
Erstmal muß ermittelt werden, ob am anderen Fahrzeug ein anscheinend vorhandener Schaden von deinem Familienmitglied verusacht wurde. Das passiert jetzt.
Erst, wenn das feststeht, kann wegen Fahrerflucht ermittelt werden.
Das wird wohl der Fall sein. Andernfalls wäre die Polizei abends nicht aufgeschlagen, um Fotos zu machen.
Ist mir auch einmal passiert, allerdings habe ich Fotos vom nicht entstanden Schaden gemacht, die Sache meiner Versicherung gemeldet, dann die gegnerische Versicherung beim Zentralruf der Autoversicherer erfragt und denen die erfolgte Meldung zugeschickt mit der Bitte, dies an den Fahrzeughalter weiterzuleiten.
Die Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (wer auch immer die gemacht hat) führte zu keinem Verfahren.
Aha, danke.
Habe ich allerdings noch am selben Tag gemacht. Von der Anzeige habe ich erst zwei Tage später erfahren. Den Bogen ausgefüllt, die Meldung an die Versicherung und die Mail an die gegnerische Versicherung ausgedruckt, an den Anhörungsbogen geheftet und zurückgeschickt. Monate später Brief bekommen, dass Verfahren eingestellt wurde.
Wenn man den Unfall bemerkt hat, was ja nach der Beschreibung wohl der Fall ist, muss man am Unfallort eine "angemessene Zeit" warten. Gerade auf einem Baumarkt- oder Supermarktparkplatz kann man davon ausgehen, dass der Besitzer des anderen Fahrzeugs ziemlich schnell wieder auftaucht. Man kann auch nochmals reingehen und an der Information bitten, dass eine Durchsage gemacht wird.
Also ist der Straftatbestand "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" als durchaus gegeben anzusehen.
Bitte Frage korrekt durchlesen (unten) - danke.
Wenn der Unfall festgestellt wird, sprich ein Schaden am gegnerischen Fahrzeug entsteht, dann ist das der Fall.
Weiter oben steht, dass an ihrem Fahrzeug ein Kratzer war, am anderen Fahrzeug aber nichts zu sehen war.
Lies dir doch bitte mal die Frage (Titel) sowie den unteren Teil der Fragestellung durch. Ich brauche keine Belehrung, wie man sich nach einem Unfall zu verhalten hat. Die Frage war, ob genaue Tatbestände (ggfs. mit Paragraphen) bereits im Anhörungsbogen aufgeführt werden.
Ok, der Anhörungsbogen ist erstmal vollkommen neutral (ähnlich wie eine Unfallmeldung der Berufsgenossenschaft) und auf Basis des Bogens wird dann entschieden, was zu tun ist.
Wobei ich mich jetzt ganz ehrlich frage, wie die Gegenseite die Daten der möglichen Verursacherin bekommen hat. Dann muss es ja Zeugen gegeben haben.
Laut Aussage der Polizisten hat der Geschädigte selbst den Unfall gesehen, als dieser gerade wieder aus dem Baumarkt kam. Er hat vielleicht kurz gewartet, ob die Verursacherin eine Nachricht hinterlässt oder selbst die Polizei ruft.
Du brauchst ja nur das Kennzeichen. Die Daten können doch abgerufen werden.
Das mit dem Kennzeichen habe ich auch schon mal anwenden müssen, da war es aber wirklich ein Unfall (Beule in meiner Tür und Glassplitter auf der Fahrbahn).
Hier scheint das Ganze doch etwas komplizierter zu sein.
Alles weitere muss die Polizei ermitteln. Da kann man nur abwarten.
Ich zahle gar nichts, weil ich nicht der Betroffene bin. ;-)
Also wäre bereits im Anhörungsbogen ersichtlich, dass wegen § 142 StGB ermittelt würde?