Wer hat Schuld (Unfall auf Parkplatz)?
Der Vater einer Freundin (Herr X.) ist gestern mit seinem Auto einem anderen (Frau Z.) in die rechte Seite reingefahren. Herr X. wollte dabei, kommend von einer Fahrgasse, rechts in eine Fahrgasse abbiegen (siehe Skizze). Dabei ist er dann den von links kommenden Fahrzeug von Frau Z. reingefahren. Dem Schaden zu Folge ist Frau Z. außerdem mit einer sehr hohen Geschwindigkeit gefahren (gilt hier nicht auch max. 20kmh oder so?). Polizei wurde dann eingeschaltet. Diese sagt, dass beide Schuld haben. Aber warum??? Gilt nicht "rechts vor links" ??? Schaden ist recht hoch. Nach ersten groben Aussagen beide mit Totalschaden.
5 Antworten
Man müsste mal nachsehen ob an dem Parkplatz ein Schild steht das dort die StVO gilt. Dann würde m. E. rechts vor links auch dort gelten.
Sofern da nichts steht gelten dennoch in den meisten Fällen die Regelungen der StVO da es sich um einen öffentlichen Verkehrsraum handelt.
Die Frage werden die Versicherungen letztendlich klären (oder ein Gericht...) aber generell sollte man natürlich immer der Situation angemessen fahren, wenn dies nicht der Fall ist, trägt man eine Teilschuld, auch wenn man nach bestimmten Regeln im Recht ist.
Da keiner dabei war, kann hier auch keiner etwas verbindliches dazu schreiben.
Auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz gilt die StVO. Darauf wird meistens sogar groß hingewiesen.
Da nicht an jeder Kreuzung Verkehrsschilder stehen, gilt also generell "rechts vor links"
Für einen Laien ist es praktisch unmöglich 10 km/h von 20 km/h zu unterscheiden.
Außerdem gilt IMMER "Wenn man nichts sehen kann, darf man eben nicht fahren" PUNKT
Auf Parkplätzen gilt recht vor links nicht, und vor allem ist der Parkplatz von Daimler Privatgelände. Bei jeder Kreuzung müssen sich die Fahrer untereinander verständigen wer Vorrang hat. Es wird sehr wahrscheinlich jeder eine Teilschuld (50:50) erhalten.
.Hier kannst Du sehr ausführlich nachlesen: