Darf man als Rentner weiterhin im Gewerbegebiet wohnen
allo, ein Freund hatte sich selbststädig gemacht und im Gewerbegebiet sein Gewerbe mit Garagen und Wohnhaus errichtet. Mittlerweile ist er über 10 Jahre im Ruhestand. Jetzt kommt ein schreiben vom Amt, dass er nicht mehr berechtigt wäre, dort zu wohnen. Meiner Meinung nach ein Witz, jedoch scheint das ernst gemeint zu sein und wird jetzt wohl vom Anwalt geprüft. Ist es wirklich zulässig in Deutschland, dass man als ehemaliger Gewerbetreibender (steuerzahlender) Mitbürger, von seinem eigenen Grund und Boden vertrieben wird? Besteht hier kein Wohnrecht auf Lebenszeit? Wie gesagt, das Wohnhaus ist ja auch auf dem Gewerbegrundstück und es wäre für den älteren Mann ein "unding" wenn er jetzt seine Wohnung verlassen müsste... Ich hoffe es gibt eine postive Antwort und vielleicht auch einen "Päsidentsfall" für eine solche Angelegenheit. Für Tips wäre ich sehr Dankbar.
3 Antworten
Bei einem Gewerbegebiet kann es durchaus sein, dass die vorhandene Wohnung nur vom Gewerbetreibenden oder seinem Beauftragen bewohnt werden darf. Man will ja auch vermeiden, dass das Gewerbegrundstück ungenutzt bleibt. Vielleicht kann der jetzige Betreiber ihm eine Anstellung als "Nachtwächter" geben.
Die Gemeinden erschließen solche Grundstücke um Gewerbe anzusiedeln und investieren darin.
Er wohnt ja noch da, es kam bisher lediglich ein Schreiben vom Amt und natürlich zieht er nicht einfach so aus. Ich werde das auch mit allen mitteln unterstützen und das wird vor gericht gehen.
Wie gesagt seit 10 Jahren in Rente im Gewerbegebiet und jetzt fällt das denen ein ! So nicht und wenn er bis zum obersten Gerichtshof gehen muss... ich werde Ihm den Rücken stärken ....
Ergänzung: Also in diesen angeblichen "Gewerbegebiet" haben ca. 20 Gewerbetreibende Ihre Wohnhäuser direkt neben der Halle ect. Das heisst diese werden alle gezwungen Ihre Häuser zu verlassen, sollte man den Betrieb aufgrund von Rente oder oder oder einstellen. Das ist deutsches Recht? Wie gesagt, der Freund wohnt dort schon 30 Jahre ... bei seinem Betrieb wie fast alle in diesem "Gewerbegebiet"
Kann man sich hier vielleicht auf das gewohnheitsrecht berufen, schliesslich wohnt dieser mann schon über 10Jahre in seinem Haus als Rentner.. (im Gewerbegebiet )
Was ist denn aus der Sache geworden? Befinden uns gerade in einer ähnlichen Situation...
Das müsste im Bebauungsplan so drin stehen. Im Nachhinein kann das natürlich nicht einfach so geändert werden.