Was bedeutet ein Anspruchsübergang bei ALG 1?
Mein Arbeitsverhältnis wurde beendet. Mein Arbeitgeber hat einen Teil meines Lohns und eine entsprechende Abfindung noch nicht bezahlt. Das Jobcenter hat diesen jetzt angeschrieben und mich in Kopie gesetzt, dass die Agentur für Arbeit diese nach § 115 SGB 10 geltend macht und die Ansprüche übergehen, wenn diese nachträglich zugesprochen werden.
Ich habe den § 115 SGB 10 nicht richtig verstanden, gilt das für Forderungen, welche danach oder davor bestimmt wurden?
2 Antworten
Stehen dir andere vorrangige Leistungen / Gelder zu, in deinem Fall vom AG - und du bekommst aus diesem Grund nachrangige Gelder gezahlt, dann geht dein Anspruch gegen den AG - bis auf Höhe der erbrachten nachrangigen Leistung auf die entsprechende Behörde / Amt über.
Die werden sich dann dementsprechend darum kümmern das sie ihre erbrachte nachrangige Leistung vom AG - zurück erhalten und evtl.noch übrig gebliebener Restbetrag würdest du dann bekommen.
Die Behörde Jobcenter vertritt sie bei der Einforderung des Restlohnes !
Sie brauchen also nicht selbst aktiv werden um die Aussenstände zu erhalten .
So , ohne Details !