Bei Arbeitslosigkeit WBS?
Guten Tag ich arbeite als Kundenberater im Auftrag von Vodafone in Berlin. Momentan läuft die Arbeit wie man es ahnen kann nicht besonders gut das kann sein das wir alle nach und nach gekündigt werden - ich weiß dass ich ein Recht auf Arbeitslosengeld 1 habe jedoch wäre mal meine Frage ob man den Arbeitslosengeld eins der dann ziemlich gering ist und wenig ist um seinen Lebens Unterhalt weiter gewährleisten zu können zusätzlich noch aufstocken kann indem man einen WBS beantragt wohn-Berechtigungsschein? Wieso wbs? Wohne momentan in einer WG zahle 700€ Miete für mein Zimmer was dann nicht mehr leistbar wäre müsste mich dann um eine neue Wohnung demnächst kümmern daher die Frage... und die zweite Frage wäre da ich einen Grundgehalt von 1600€ brutto habe plus monatlichen Bonus von 1400 im Durchschnitt was würde ich vom Amt erhalten von dem Geld wie viel also? Da auf Papier bei uns im Vertrag nur der Grundgehalt festgehalten ist und der Bonus nach monatlicher Leistung dann Monatsende mit dem Lohn ausgezahlt wird zusätzlich... danke für die Antworten schon mal
1 Antwort
700 € für 1 Zimmer ?
Dann such dir erst einmal aus dem Internet folgendes ,, Angemessene KDU - Berlin " und da kannst du nachsehen was man im ALG - 2 ( Hartz - lV ) Bezug vom Jobcenter anerkannt bzw. berücksichtigt bekommen würde, wenn man nicht schon min.im Monat vor der Antragstellung in der Wohnung wohnen würde.
Da würden dann auch unangemessene KDU - erst einmal im Regelfall für bis zu weitere 6 Monate Übergangszeit in tatsächlicher Höhe berücksichtigt bzw.bei Bedarf übernommen.
KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete
Sicher kannst du dann einen Antrag auf einen WBS - stellen.
Auch z.B. Bonuszahlungen, die im laufe des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden können zu einem höheren ALG - 1 Anspruch führen, die Berechnung erfolgt im Regelfall aus dem durchschnittlichem Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate, könntest auch das Netto nehmen und davon stünden dir dann als Single etwa 60 % an ALG - 1 zu.
Um die Anwartschaftszeit ( Anspruch ) für das ALG - 1 zu erfüllen, muss man ab der Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 Monaten min.diese 12 Monate Versicherungspflicht nachweisen, es müssen also Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein.
Je nach Höhe deines ALG - 1 und deiner zu zahlenden Warmmiete könnte dann ein evtl.vorrangiger Anspruch auf Wohngeld oder dann auf zusätzliche ALG - 2 ( Hartz - lV ) Aufstockung vom Jobcenter geprüft werden, dafür findest du im Internet einen jeweiligen kostenlosen Rechner.