Bei Arbeitslosigkeit WBS?

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700 € für 1 Zimmer ?

Dann such dir erst einmal aus dem Internet folgendes ,, Angemessene KDU - Berlin " und da kannst du nachsehen was man im ALG - 2 ( Hartz - lV ) Bezug vom Jobcenter anerkannt bzw. berücksichtigt bekommen würde, wenn man nicht schon min.im Monat vor der Antragstellung in der Wohnung wohnen würde.

Da würden dann auch unangemessene KDU - erst einmal im Regelfall für bis zu weitere 6 Monate Übergangszeit in tatsächlicher Höhe berücksichtigt bzw.bei Bedarf übernommen.

KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete

Sicher kannst du dann einen Antrag auf einen WBS - stellen.

Auch z.B. Bonuszahlungen, die im laufe des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden können zu einem höheren ALG - 1 Anspruch führen, die Berechnung erfolgt im Regelfall aus dem durchschnittlichem Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate, könntest auch das Netto nehmen und davon stünden dir dann als Single etwa 60 % an ALG - 1 zu.

Um die Anwartschaftszeit ( Anspruch ) für das ALG - 1 zu erfüllen, muss man ab der Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 Monaten min.diese 12 Monate Versicherungspflicht nachweisen, es müssen also Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein.

Je nach Höhe deines ALG - 1 und deiner zu zahlenden Warmmiete könnte dann ein evtl.vorrangiger Anspruch auf Wohngeld oder dann auf zusätzliche ALG - 2 ( Hartz - lV ) Aufstockung vom Jobcenter geprüft werden, dafür findest du im Internet einen jeweiligen kostenlosen Rechner.