Diese Vereinbarung beseitigt nicht die Gesamtfälligkeit der Forderung? (Inkassoforderung) Was heißt das?

3 Antworten

Ja

Sind in 139 gebühren enthalten ?

LiverpoolCF 
Beitragsersteller
 01.09.2017, 20:35

ich weiß nicht aber die meinen die forderung wäre eingestellt.

EXInkassoMA  01.09.2017, 20:43
@LiverpoolCF

Um was soll es sich bei den 139 handeln ? Inkasso Gebühren ?

Kannst evtl hier das schreiben verlinkten (Namen und Anschrift abdecken)

LiverpoolCF 
Beitragsersteller
 01.09.2017, 21:53
@EXInkassoMA

Forderungsdarlegung:

26.4.17 Forderung aus Beförderungvertrag / Werkvertrag - erhöhtes Beförderungsentgelt aus Fahrt von  XXXX bis XXXXX am 26.4.1 um 14:02 EBE Nr. .....   : 63,60 €

15.05.17: Mahnauslagen: 7,00 €

20.05.17: Postrückläuferbearbeitung 0,10 €

02.07.17: Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280,266 BGB) analog §13 RVG i.V. m VV: 1,1 Gebühr (Nr.2300 VV) 49,50 euro zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV) 9,90:   59,40 €

12.07.17: Ermittlungen (umsatzsteuerrelevant):    9,00 €

04.09.17: 4,12 % Zinsen aus 63,60 (28.5-04.9):    0,72 €

RESTSCHULD PER 04.09. 140,21

mepeisen  02.09.2017, 10:51
@LiverpoolCF

Also eine Schwarzfahrt. Nun gut. Hast du denen eine falsche Adresse benannt?

Da ist reichlich Unfug drin. Diese "Post5rückläuferbearbeitung" sind Unfug, muss man nicht bezahlen. 7€ Mahnauslagen genauso wenig. Frei erfundener Quatsch. Wenn es denn jemals eine Mahnung gab, dann maximal zwischen 1€ oder 2,50€ je nach Gericht.

Die 9€ nur, wenn es eine Adressermittlung war, diese notwendig war. Das ist an der Grenze. Es gilt maximal das, was das Einwohnermeldeamt nehmen würde. Wenn du gerade umgezogen warst, aber einen Postnachsendeauftrag gemacht hattest, dann fällt das ebenfalls weg.

Was mich ebenfalls stört ist, dass die 63,60€ wollen. Was soll das? Das sind immer noch 60€ und keinen Cent mehr.

Die Inkassogebühr fällt bei Infoscore definitiv nicht an. Warum? Weil die bereits das komplette Mahnwesen übernehmen. Auf dem Bescheid, den du vom Schaffner bekommst, steht bereits eine Infoscore-Bankverbindung drauf. Im Anschluss beauftragen die sich selbst und dabei fallen gemäß RDG keine Kosten an, weil das keine Rechtsdienstleistung ist.

LiverpoolCF 
Beitragsersteller
 09.10.2017, 23:00
@mepeisen

danke euch leute :) , aber lieber zahlt man das geld bevor es mehr wird. Ich habe es auch gezahlt, weil es kann noch mehr kosten zum beispiel  mehr zinsen usw. und ein anwalt lohnt sich sowieso nicht bei 140 euro  dann lieber gleich zahlen und die sache is erledigt.

EXInkassoMA  09.10.2017, 23:23
@LiverpoolCF

Bei uns in Frankfurt ( viele schwarzfahrer)sind Inkasso Gebühren noch nie eingeklagt worden. Die Erfolgsaussichten wären zu gering.

Andererseits wenn Du trotzdem gezahlt hast erhältst Du  immerhin Arbeitsplätze der Inkasso call agents und hast Deine Ruhe

Verstehe ich auch nicht so ganz.

Frag lieber nach. Würde dir raten dort anzurufen!

mepeisen  02.09.2017, 10:45

Man telefoniert nicht mit Inkassos. Wenn überhaupt, dann schriftlich äußern.

LiverpoolCF 
Beitragsersteller
 06.09.2017, 19:04
@mepeisen

wieso das ??

Für mich hört sich das Ganze so an, als seien 139,89€ nicht die Gesamtforderung.Sollte ich mich irren, wäre die Sache natürlich mit der Zahlung erledigt. Eine andere Auslegung wäre nur, dass man darauf hinweisen will, dass kein Zugeständnis gemacht wird, die Hauptfoderung auf irgendeine Weise zu reduzieren.

LiverpoolCF 
Beitragsersteller
 01.09.2017, 20:33

Danke, ich hab dort angerufen und die meinen dass es nach der Zahlung erledigt ist.