Agentur für Arbeit verlangt Geld wegen einer Zahlung welche hätte vor 10 Jahren passieren sollen als ich 11 Jahre alt war?

6 Antworten

Grundsätzlich hat das Jobcenter in der Tat einen Erstattungsanspruch gegen *jedes* Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, welche ursprünglich zuviel Leistungen erhalten hat. Sachlich ist - sofern die Rückforderung von 2011 fachlich korrrekt war - hier nichts einzuwenden, auch nicht, dass dies dem damals Minderjährigen erst mit oder nach dem 18. Geburtstag bekannt wurde.

Siehe u.a. hier:

https://hartz4widerspruch.de/news/schulden-beim-jobcenter-zum-18-geburtstag-sind-kinder-haftbar/

Aber: Der Gesetzgeber hat die Minderjährigenhaftung gesetzlich eingeschränkt. Siehe § 1629a. Problematisch ist nur, dass die Bescheide aus 2011 natürlich längst bestandskräftig sind, und somit eine Haftungsbegrenzung hier zunächst ins Leere läuft. Es bleibt hier also nur der Klageweg - oder eben zahlen.

Mutmaßlich haben Deine Eltern damals mehr oder länger Sozialgeld für Dich bekommen als Dir zugestanden hätte.

Diese Überzahlung fordert man nun zurück.

Ich verweise auf die Antwort von @FordPerfect:

https://www.gutefrage.net/frage/agentur-fuer-arbeit-verlangt-geld-wegen-einer-zahlung-welche-haette-vor-10-jahren-passieren-sollen-als-ich-11-jahre-alt-war#answer-397436344

und würde Dir auch empfehlen, entweder zu zahlen oder einen Fachanwalt für Sozialrecht einzuschalten.

Davon habe ich erst kürzlich gelesen.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/sozialleistungen-mehr-als-eine-halbe-million-minderjaehrige-haben-schulden-beim-staat-a-d0733443-d3f0-4b53-a76b-652dfbc1984b

Grob gesagt: Wenn Eltern durch falsche Angaben mehr Sozialleistung erhalten, als ihnen eigentlich zusteht, können diese Schulden auf die Kinder übergehen.

Die Kinder müssen das dann von ihrem Vermögen, was sie zum Zeitpunkt der Volljährigkeit haben, bezahlen. Ist kein oder nicht ausreichend Vermögen vorhanden, kann man sich von den Schulden auf Antrag befreien lassen.

Lese den Artikel aufmerksam durch bis zum Ende und prüfe ob das für dich zutrifft.

Hallo Wassertafel,

reichen Sie einen Widerspruch ein.

Schicken Sie diesen Widerspruch per Einschreiben mit Rückantwort.

Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Sozialrecht.

L. G. * Streifenelch

FordPrefect  21.04.2021, 15:14

Ein Widerspruch ist hier nicht möglich, da es sich um einen längst rechtskräftig gewordenen Bescheid aus 2011 handelt. Dem OP bleibt hier nur der Klageweg.

Dann ist das doch recht einfach, dem JobCenter das zu belegen. Wo liegt das Problem?

FordPrefect  21.04.2021, 14:29

Was soll er denn belegen?

Damals war ich 11 Jahre alt.

...ist kein Argument, weil alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften bei Überzahlung.

DerHans  21.04.2021, 14:31
@FordPrefect

Ein damals 11-Jähriger muss "seinen Anteil" nicht zurück zahlen.

TeamStoffcouch  21.04.2021, 14:39
@FordPrefect

Die Eltern vertreten das Kind aber also müssen sie haften.

FordPrefect  21.04.2021, 15:12
@DerHans
Ein damals 11-Jähriger muss "seinen Anteil" nicht zurück zahlen.

Doch. Die Rechtslage ist genau so, siehe andere Kommentare. Und hier besteht gesamtschuldnerische Haftung.