Was bedeutet dieser Juristendeutsch-Satz im Notarvertrag?

4 Antworten

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Sollte der Erwerber des Grundstücks über das Grundstück wiederum selbst verfügen, also es z.B. veräußern ohne die Zustimmung des Berechtigten (hiermit ist der Anspruchsinhaber gemeint, also der Schenker) einzuholen, dann steht dem Schenker ein Anspruch auf Rückübertragung des Grundstücks zu. Solche Ansprüche werden regelmäßig zeitgleich mit der Schenkung durch eine Vormerkung im Grundbuch gesichert.

Weiter darf er keine Verpflichtung zu solch einer Verfügung (z.B. einen Kaufvertrag abschließen) ohne Zustimmung eingehen oder eine Gesamthandsgemeinschaft gründen (z.B. eine GbR).

RRRRDDDD  23.12.2016, 07:59

Auch eine " Verfügung " ohne Veräußerungsabsicht, ist hier eine " Vertragswidrigkeit ". Darauf sollte man eindeutig hinweisen !!!

bibi8888 
Beitragsersteller
 23.11.2016, 20:06

das wäre wunderbar.....bist du dir sicher???

Ronox  23.11.2016, 20:07
@bibi8888

Das ist eine übliche Formulierung. Um irgendetwas abschließend zu beurteilen, müsste ich aber natürlich den gesamten Vertrag und den Grundbuchstand kennen.

bibi8888 
Beitragsersteller
 23.11.2016, 20:15
@Ronox

ja, sollte der Fall eintreten, den wir befürchten, legen wir den Vertrag unserem Anwalt zur Prüfung vor. Danke dir!

Ich verstehe das so :
Falls die Kinder den Grundbesitz in irgendeiner Weise nutzen, ohne den Nutzungsgrund mit dem Voreigentümer abzustimmen, kann der Voreigentümer die Rückgabe an sich verlangen.

Frag den beurkundenden Notar, der muss Dir das erklären.

bibi8888 
Beitragsersteller
 23.11.2016, 19:39

der Notar lebt leider gar nicht mehr, der Vertrag ist schon Jahre alt, ich war an der Ausfertigung nicht beteiligt

nurlinkehaende  23.11.2016, 19:41
@bibi8888

Ok, dann sollte der gesamte Text her, weil man das so nicht beurteilen kann.

Besser wäre es ein Juristenforum zu fragen, hier ist zu wenig wirklich gute Kenntnis in solchen Dingen im Forum vorhanden.

bibi8888 
Beitragsersteller
 23.11.2016, 19:54
@nurlinkehaende

okay, vielleicht ist ja doch ein Wissender dabei...:-)

nurlinkehaende  23.11.2016, 19:55
@bibi8888

ich drücke die Daumen, aber der Satz oben alleine hilft mir nicht.

bibi8888 
Beitragsersteller
 23.11.2016, 19:57
@nurlinkehaende

Da steht nicht mehr. Der Satz steht als Aufzählung in einer Reihe von möglichen Rückübertragungsgründen. Der Satz wird nicht weiter erläutert. Ich denke schon, dass kundige Leser den Satz verstehen können. Ich vestehe ihn ja auch nicht, sonst würde ich nicht fragen :-))

RRRRDDDD  23.12.2016, 07:56
@bibi8888

@ bibi : Rufe einen Notar deiner Wahl an, und lasse dir den Satz kurz erklären. Das ist kostenlos und du bist sehr gut informiert. Dann mußt du dich nicht mit unserem " Halbwissen " herumschlagen  .-D

Ronox hat die Frage bereits richtig beantwortet. Hinzuzufügen wäre noch, dass es dem "Geschenkten" je nach Formulierung auch nicht erlaubt ist Schulden auf den Grundbesitz aufzunehmen.