Was bedeutet dieser Juristendeutsch-Satz im Notarvertrag?
Folgender Satz steht in meinem Notarvertrag, den ich mir nicht verständlich machen kann:
Herr... ist berechtigt, die Rückübertragung des Grundbesitzes auf sich zu verlangen, sofern der Erwerber ohne Zustimmung der Berechtigten über den Vertragsgrundbesitz ganz oder teilweise verfügen, eine Verpflichtung zur Verfügung eingehen oder eine Gesamthandsgemeinschaft gründen sollte.
Kann mir jemand in normaler Sprache den Sinn erläutern? Es geht um eine Rückübertragungsklausel für ein Haus, das als Schenkung an die Kinder ging.
4 Antworten
Sollte der Erwerber des Grundstücks über das Grundstück wiederum selbst verfügen, also es z.B. veräußern ohne die Zustimmung des Berechtigten (hiermit ist der Anspruchsinhaber gemeint, also der Schenker) einzuholen, dann steht dem Schenker ein Anspruch auf Rückübertragung des Grundstücks zu. Solche Ansprüche werden regelmäßig zeitgleich mit der Schenkung durch eine Vormerkung im Grundbuch gesichert.
Weiter darf er keine Verpflichtung zu solch einer Verfügung (z.B. einen Kaufvertrag abschließen) ohne Zustimmung eingehen oder eine Gesamthandsgemeinschaft gründen (z.B. eine GbR).
Auch eine " Verfügung " ohne Veräußerungsabsicht, ist hier eine " Vertragswidrigkeit ". Darauf sollte man eindeutig hinweisen !!!
Das ist eine übliche Formulierung. Um irgendetwas abschließend zu beurteilen, müsste ich aber natürlich den gesamten Vertrag und den Grundbuchstand kennen.
ja, sollte der Fall eintreten, den wir befürchten, legen wir den Vertrag unserem Anwalt zur Prüfung vor. Danke dir!
Ich verstehe das so :
Falls die Kinder den Grundbesitz in irgendeiner Weise nutzen, ohne den Nutzungsgrund mit dem Voreigentümer abzustimmen, kann der Voreigentümer die Rückgabe an sich verlangen.
Frag den beurkundenden Notar, der muss Dir das erklären.
der Notar lebt leider gar nicht mehr, der Vertrag ist schon Jahre alt, ich war an der Ausfertigung nicht beteiligt
Ok, dann sollte der gesamte Text her, weil man das so nicht beurteilen kann.
Besser wäre es ein Juristenforum zu fragen, hier ist zu wenig wirklich gute Kenntnis in solchen Dingen im Forum vorhanden.
okay, vielleicht ist ja doch ein Wissender dabei...:-)
ich drücke die Daumen, aber der Satz oben alleine hilft mir nicht.
Da steht nicht mehr. Der Satz steht als Aufzählung in einer Reihe von möglichen Rückübertragungsgründen. Der Satz wird nicht weiter erläutert. Ich denke schon, dass kundige Leser den Satz verstehen können. Ich vestehe ihn ja auch nicht, sonst würde ich nicht fragen :-))
@ bibi : Rufe einen Notar deiner Wahl an, und lasse dir den Satz kurz erklären. Das ist kostenlos und du bist sehr gut informiert. Dann mußt du dich nicht mit unserem " Halbwissen " herumschlagen .-D
Ronox hat die Frage bereits richtig beantwortet. Hinzuzufügen wäre noch, dass es dem "Geschenkten" je nach Formulierung auch nicht erlaubt ist Schulden auf den Grundbesitz aufzunehmen.
das wäre wunderbar.....bist du dir sicher???