Vertragsbedingungen von Schenkung ändern
Hallo @all
seit einem Jahr bin ich im Besitz von einem renovierungsbedürftigem Anwesen welches ich durch Schenkung bekommen habe. Mit der Auflage mich täglich 1,5 Stunden um meine Oma zu kümmern. (im Rahmen von Pflegestufe 1)
Dieser § hat sehr viel Druck und wirbel in der Familie gebracht. Die Oma ist alles andere als einfach. (nicht im Sinne der Pflegebedürftigkeit sondern negativ Impulsiv) Eine Partei der Familie hat sich daraufhin lächelnd zurück gelehnt und kümmert sich nicht mehr um die Mutter. Die andere sehr wohl noch mal mehr mal weniger. Je nach dem wer der böse im Moment aus Oma Sicht ist. Dies ging seit der Übergabe relativ gut. Wenn man davon absieht das die 2. Partnerschaft auch durch solchen psycho Terror sich verabschiedet hat. Jetzt ist es mit der 3. Partnerin am Kippen und es sind ein paar Kinder auch betroffen von der Unruhe auf dem Anwesen.
Wenn ich den § mit der Pflege aus dem Vertrag bekommen könnte dann ist der Sture sinn darauf in der Familie gebrochen und jeder müsste wieder für die Oma da sein.
In wiefern ist dies Möglich ?
-danke-
4 Antworten
Nein persönlich verpflichtet bin ich zum Glück nicht.
Beim weiteren studieren des Vertrages ist der Satz danach endlich richtig verstanden worden. ....1.5st..... Persönliche und örtliche Verhältnisse, Bedarf und Leistungsfähigkeit insbesondere auch die berufliche Belastung des Verpflichteten sind zu berücksichtigen.
Da diese Verhältnisse ja durchaus sehr gestört sind, durch das ständige hin und her der Oma und die berufliche Belastung sehr sehr hoch ist. Müssen die 1,5 stunden ja nicht so starr angesehen werden.
Vertragliche Bestimmungen eines Schenkungsvertrages können nicht nachträglich geändert werden.
Und keins deiner Geschwister oder ihrer Angehörigen kann von dir verpflichtet nwerden, sich um seine Oma zu kümmern :-O
Entweder bist du vertraglich persönlich zur Pflege verpflichtet, dann hast du diese Vertragspflicht auch zu erfüllen. Das war dir vorher durchaus bekannt bzw. es war erwartbar.
Oder du besorgst eine Pflegekraft, die die Betreuung an deiner Stelle leistet, sofern sich bei der Pflegebedürftigten dauerhaft eine findet. Die Kosten trägst du dafür selbst.
G imager761
Der Schenkungsvertrag kann beim Notar nur dann abgeändert werden, wenn deine Oma (die wohl zuvor Alleineigentümerin war, so wie es sich rausliest) die Änderung auch unterschreibt.
Wenn sie dies nicht möchte, dann gibt es da leider keine Chance.
Wie die anderen Antworter schon gesagt haben, kannst du dir aber evtl. eine Pflegekraft für deine Oma suchen, sofern du dich vertraglich nicht selbst zur Pflege verpflichtet hast.
Mit der Auflage mich täglich 1,5 Stunden um meine Oma zu kümmern.
besorg ne pflegerin,es sei denn,dass du persönlich verpflichtet bist,zu pflegen.