Erfährt der Eigentümer, dass ich einen Grundbuchauszug bestellt habe?
Hallo
Ich habe ein Erbbaurecht auf einem Grundstück in Brandenburg das ich prüfen lassen möchte. Ist es mir damit möglich einen Grundbuchauszug zu bestellen (ich nehme an Ja)?
Da ich jetzt noch keine Fragen von den Verwanden möchte, stellt sich mir die Frage folgende Frage: Wenn ich einen Grundbuchauszug bestellte, erfährt der Eigentümer, dass ich diesen bestellt habe oder ist dies ersichtlich?
Vielen Dank und schöne Grüsse Max
6 Antworten
Hallo.
Normalerweise kannst du zum Grundbuchamt hinfahren und den Grundbuchauszug bestellen. Hier ist es so, du zahlt etwa 10€ und zahlts die ein, wenn du wiederkommst von der Kasse ist eine Kopie fertig.
Den kannst du in der Regel sofort mitnehmen. Hier beim Grundbuchamt ist alles auf EDV umgestellt. Das bekommt auch kein anderer zu sehen.
Nein er erfährt es nicht, den Grundbuchauszug bekommst du gegen Zahlung von 10€ Gebühren in der Regel sofort beim zuständigen Amt, eine Bestellung ist daher nicht notwendig
Nein, der Eigentümer erfährt davon nichts. Nur du wirst aber auch nur das GB Blatt mit dem Erbaurecht erhalten ( Also sozusagen dein Eigenes). Um einen Auszug über das Grundbuch des Eigentümers zu erhalten, musst du schon ein berechtigtes Interesse haben. Nur Erbbauberechtigter wird hier vermutlich nicht genügen. Wäre also schon von Interesse, was genau du rausfinden willst, dann könntest du dir die Gebühr evtl. sparen.
Was willst du denn überprüfen? Je nachdem worum es geht, reicht es in das Grundbuch des Erbbaurechts einzusehen....
Dingliche Rechte gegen das Erbbaurecht erkennst du aus dem für dieses geführte Grundbuchblatt!
Ich wollte einfach mal wissen welche Forderung und dinglichen Rechte bestehen.
wofür brauchst du den denn? Bekommst du den oder der Grundstückseigentümer? Du musst ja ein Interesse haben.