Gasabsperrhahn / Gashahn / Gassperrhahn - rechtliche Verpflichtung
Hallo, in welchem Gesetz/ Verordnung/ Ordnung oder sonstigem Werk des Gesetzgebers steht geschrieben, dass jede Wohnung eines mit Gas belieferten Miethauses über einen Gasabsperrhahn verfügen muss.
Meine Hausverwaltung ist der Meinung dass ich einen solchen nicht benötige, da es einen Gasabsperrhahn für das gesamte Mietshaus gibt. Dieser befindet sich jedoch in meinem Kellerverschlag, sodass ich praktisch der einzige Mensch in dem Haus bin, der das Gas im erforderlichen Fall abdrehen kann.
Ich benötige eine exakte Rechtsgrundlage (Paragraph und Gesetzbezeichnung), um meine Hausverwaltung in rechtlichen Handlungszwang zu drängen. Die Ironie in der Sache besteht darin, dass in meinem Mietvertrag (sinngemäß) aufgeführt ist, dass ich Versorgungsleitungen sperren muss, um eine Gefahr abzuwenden. Tatsächlich kann ich meiner hieraus bestehend Pflicht garnicht korrekt nachkommen. Insbesondere dann nicht, wenn ich mal meinen Kellerschlüssel nicht finden sollte.
Sofern es sich hierbei lediglich um eine durch Landesrecht und nicht um eine durch Bundesrecht geregelte Angelegenheit handelt, benötige ich diese für das Land Berlin.
Dankeschön :)
2 Antworten
Sollte eigentlich in den Technischen Regeln der Gasinstallation (DVGW-TRGI) geregelt sein.
(singemäß) aus den TRGI: Gasabsperrvorrichtungen sind vorzusehen: - vor jedem Gasgerät (Geräteanschlussarmatur) - vor der Ausführung einer Gasleitung aus einem Gebäude - nach der Einführung einer Gasleitung in ein Gebäude
Zum Thema Zugänglichkeit habe ich lediglich die Aussage eines Gasanbieters. Demnach darf der Raum verschlossen sein, es soll jedoch ein Verantwortlicher benannt werden. http://www.harzenergie.de/erdgas_faq.cfm (Punkt 15)
der Gas Haupt Hahn muss jederzeit alle Mieter, Vermieter, Handwerker, Hausmeister usw. zugänglich sein. Dass sie ihren Keller in einem solchen Raum haben, wo der Gas Haupthahn ist, ist nicht zulässig. Der Vermieter muss ihnen einen anderen Keller zuweisen. Macht er das nicht, für ihre Wohnung als ohne Keller vermietet und Sie können entsprechend die Miete mindern. Wir sind dann aber verpflichtet, jedem entsprechend einen Schlüssel für ihren Keller zu geben. Dies ist unabhängig von der Regelung, dass jedes einzelne Gasgerät absperrbar sein muss. Das ergibt sich schon aus der Tatsache, dass bei einer Reparatur ansonsten das ganze Haus abgesperrt werden müsste, und die wieder Inbetriebsetzung einer Hausanlage kann Mehrere 1000 e Kosten, weil dazu alle das Geräte des Hauses überprüft werden müssen. es ist also auch im Interesse des Vermieters, wenn jedes das Gerät Einzeln abzusperren geht. Eine gesetzliche Grundlage kenne ich nicht, die wird sicherlich die Klempnerinnung wissen.