Was bedeutet diese Eintragung im Schuldnerverzeichnis?
Brief vom Amtsgericht (Mahngericht) erhalten, der Inhalt eine Mitteilung über die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis. Doch absurderweise stand da eingetragen wurde die Nichtabgabe eines Vermögensverzeichnis (Vermögensverzeichnis früher Eidesstattliche Versicherung, auch Offenbarungseid genannt). Ich weiss das die Abgabe eingetragen wird, doch die Nichtabgabe; das klingt doch eher positiv. Was bedeutet diese Eintragung im Schuldnerverzeichnis in der Praxis was erkennt der Lese dieses Eintrages sei es eine Bank oder Behoerde?
12 Antworten
Ich denke mal, das Du ganz genau weißt was das bedeutet, denn Du hast selber dafür gesorgt.
Nichtabgabe der Vermögensauskunft (gleichzusetzen mit der ehemaligen Haftanordnung zur Abgabe der EV)
Der Schuldner kommt seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nach Aufforderung durch den Gerichtsvollzieher nicht nach (§ 882 c Abs. 1 Nr. 1 ZPO), z. B. durch:
- unentschuldigtes Fernbleiben zum Termin,
- grundloses Verweigern der Abgabe der Vermögensauskunft oder deren eidesstattlichen Bekräftigung
- Vereitelung der Abnahme durch Nichtvorlage erforderlicher Dokumente
das klingt doch eher positiv
Das mag Dir vielleicht positiv erscheinen, ist es aber nicht. Es wurde nämlich eingetragen, daß Du trotz Aufforderung kein Vermögensverzeichnis abgegeben hast. Die juristischen Folgen Deiner Weigerung wurden Dir sicher bereits mitgeteilt. Und was nun andere über Dich denken, daß kannst Du Dir auch denken.
Positiv ist anders! Du bist der Aufforderung durch das Amtsgericht oder den Gerichtsvollzieher nicht nachgekommen, zu einem Termin zu erscheinen, bei dem Du ein Vermögensverzeichnis hättest abgeben sollen. Im Schuldnerverzeichnis werden die Abgabe und die Verweigerung der Abgabe eingetragen. Nichtabgabe folgert automatisch, dass nun Haftbefehl gegen Dich beantragt wird, und Du von der Polizei beim Amtsgericht oder dem Gerichtsvollzieher zur Abgabe vorgeführt wirst. Ich würde schnellstmöglich Kontakt mit dem AG oder dem GV aufnehmen und einen neuen Termin vereinbaren, sonst ist nicht nur die Schufa versaut, sondern auch noch Dein polizeiliches Führungszeugnis. Der Haftbefehl kommt ins Schuldnerverzeichnis und das Führungszeugnis.
Hier die Antwort auf Deine Frage, die Du per Freundschaftsanfrage gestellt hast: Nein, die Sache ist mit der Eintragung nicht erledigt. Wer die Vermögenasuskunft nicht abgibt, scheint etwas verheimlichen zu wollen. Deshalb wird der Gläubiger nun Haftbefehl gegen Dich beantragen (würde ich so machen und habe ich auch schon so gemacht) und Dich so zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses zwingen.
Was das anderen sagt?
Dass du keine Vermögensauskunft abgegeben hast und vermutlich etwas zu verheimlichen hast.
Dank deiner eigenen Dummheit bekommst du in Zukunft weder einen Kredit noch etwas anderes. Sei froh wenn du noch einen Handyvertrag abschließen kannst.
Natürlich ist "Nichtabgabe eines Vermögensverzeichnisses" negativ und erklärt jedem Leser, dass du vorhandene Schulden nicht bezahlt hast und dann lieber eine Haftstrafe angetreten hast als deine tatsächlichen Vermögensverhältnisse offenzulegen :-O Da braucht es nicht viel Fantasie, Zahlungsunfähigkeit zu erkennen oder mindestens das Risiko deiner künftige Kreditwürdigkeit einzuschätzen :-(
G imager761