Rechtsgültiges Dokument?
Hallo, kurz und knapp.
Kann der Onlinehändlern mit diesem Dokument was anfangen? Ich musste schonmal eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, diese war aber doch sehr viel ausführlicher und wirkte viel Professioneller als diese. Kann mir einer sagen in wie fern das Rechtlich durch geht ? Bild ist im Anhang
3 Antworten
Kannst Du ausfüllen. Eidestattliche Erklärungen sind nur gegenüber Behörden relevant. Ist also völliger Unfug.
Das ist auch mein Kenntnisstand. Trotzdem fordern diverse Einsituationen immer wieder eidesstattliche Versicherungen. Auch große Firmen wie Otto und Hermes und sogar Universitäten bei der Abgabe von Seminararbeiten...
Doch. Ist nachvollziehbar. Gibt ja genug Leute, die Händler betrügen wollen. Und so wird eine gewisse Drohgeschichte aufgebaut.
Ja da kenn ich mich leider nicht genug mit aus in diesem Thema. Ist auch nur eine 20€ Geschichte aber möchte dann trotzdem das Geld zurück wenn man schon nicht Lieferfähig ist..
Unterschreib es. Interessiert niemanden. Wenn es den Händler denn glücklich macht.
Also ich bin mir nicht sicher, aber ein Onlinehändler darf sowas gar nicht abnehmen. Dieses Dokument an sich ist zumindest als Versicherung an Eides statt nicht zu gebrauchen. Im Notfall hat er dann ggf. eine Bestätigung darüber in der Hand, dass du die Ware nie erhalten hast, was vermutlich auch seine Intention ist, aber mit so einer Versicherung schießt er über das Ziel hinaus.
Das wäre, um ehrlich zu sein, eher ein Grund NICHT MEHR dort zu bestellen.
Vielen Dank das ist genau auch meine Ansicht das ein Online Händler dazu nicht mal berechtigt ist sowas abzunehmen. Vielen vielen Dank !
Das ist keine eidesstattliche Versicherung, sondern lediglich eine Erklaerung, dass du den betreffenden Artikel nicht erhalten hast. Haendler sind gar nicht zur Abnahme einer eidesstattlichen Vericherung berechtigt (das sind nur bestimmte Behoerden).
Der Begriff "Eidesstattliche Erklaerung/Versicherung" wird von vielen Haendlern dennoch verwendet, um den Eindruck einer besonderen Ernsthaftigkeit hervorzurufen. Falsche Angaben fuehren jedoch nicht zu den Rechtsfolgen, die falsche Angaben in einer echten eidesstattlichen Versicherung ausloesen wuerden, sehr wohl aber zu denen eines Betrugs- oder Betrugsversuchs.
Wenn du den Artikel also wirklich nicht erhalten hast, kannst du die Erklaerung gefahrlos unterschreiben
Vielen Dank sehr ausführlich!
Ja auch dir vielen Dank! Hab mich schon gewundert normalerweise müsste sowas doch dann direkt von der Behörde gefordert werden und nicht in irgendeiner Mail vom onlinehändler der nicht mal dazu berechtigt ist sowas abzunehmen