Inkasso-Abzocke - Wie kann ich mich dagegen wehren?

5 Antworten

der Gerichtsvollzieher arbeitet auch nicht umsonst, da fallen auch Gebühren an, die vom Schuldner zu zahlen sind. Zinsen werden auch zusätzlich anfallen

da eine titulierte Forderung vorliegt, müsste das Inkasso raus sein, oder der Gläubiger, der hat den Titel gekauft und fordert die Summe nun ein.

mepeisen  03.08.2019, 07:01
der Gerichtsvollzieher arbeitet auch nicht umsonst

Und dafür zieht er die Kosten meist direkt ab. Wie TE schreibt von den Überweisungen 3€. Das ist völlig korrekt.

Zinsen werden auch zusätzlich anfallen

Was unmöglich zu den beschriebenen Beträgen passt.

Bergfex49  02.08.2019, 12:20

wenn ich richtig informiert bin, ist es doch gerade die Aufgabe eines Inkassounternehmens, titulierte Forderung vollstrecken zu lassen;

peterobm  02.08.2019, 12:30
@Bergfex49

um an einen Titel zu kommen muss ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet worden sein; ab da ist der Gerichtsvollzieher zuständig

Bergfex49  02.08.2019, 13:15
@peterobm

natürlich okay, VB, VU oder zumindest vorläufig vollstreckbarer Titel, aber Aufgabe des GV ist es ja auch, die Forderungsaufstellung des Gläubigers/Inkassounternehmens auf die notwendigen Vollstreckungskosten hin zu prüfen und deren Vollstreckung abzulehnen;

EXInkassoMA  02.08.2019, 13:21
@Bergfex49

Der GV überprüft aber nicht die Nachschlag wünsche einer Inkassofirma.

Die Forderung ist aus dem Jahr 2013. Der Betrag hat sich seitdem natürlich erhöht, denn für den Gläubiger sind ebenfalls mehr Kosten dazugekommen, die er dir jetzt in Rechnung stellt.

mepeisen  03.08.2019, 07:00
Der Betrag hat sich seitdem natürlich erhöht,

Was völliger Unsinn ist, denn in dem Umfang ist das exakt unmöglich.

denn für den Gläubiger sind ebenfalls mehr Kosten dazugekommen

Auch das ist Quatsch. Maximal Zinsen, das sind aber nur wenige Euros.

Luardya  03.08.2019, 09:15
@mepeisen

Wenn er den Fall an das Inkasso weitergeleitet hat etc. Ist das sehr wohl möglich.

mepeisen  03.08.2019, 10:34
@Luardya

Nein. Ist es nicht. Inkassos können nicht derart massiv das in die Höhe schnellen lassen. Sie sind an Gesetze gebunden. Ans Gebührenrecht des RVG. Ab Titulierung ist es nahezu unmöglich, so viel anzurichten, dass sich die rund 390€ in 5 bis 6 Jahren verdoppeln.

Dazu muss man nicht mal in die Forderungsaufstellung gucken.

Bergfex49  02.08.2019, 12:18

wenn ich richtig informiert bin, kann der Gläubiger nur die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung in Rechnung stellen; es soll ja Inkassounternehmen geben, die - möglicherweise aus Unkenntnis der Rechtslage - dem Schuldner Kosten in Rechnung stellen, die sie so nicht beanspruchen können; viele Schuldner lassen sich dadurch beeindrucken und unterschreiben Schuldanerkenntnisse über diese Kosten; für den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung fallen extra Kosten an; das kann dazu führen, dass die Schulden immer mehr statt weniger werden, da Zahlungen zuerst auf die Kosten und dann auf Zinsen und Hauptforderung verrechnet werden;

was mir aus Deinem Fragetext unklar ist, ist Dein Hinweis auf die Weiterleitung von 3 Euro von 25 Euro an den Gläubiger; wo sind die 22 Euro geblieben?

cmm22 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 12:28
@Bergfex49

Bei der Gerichtsvollzieherin... Das sind wohl die Kosten, die sie einbehält.

EXInkassoMA  02.08.2019, 13:23
@Bergfex49

Keine Unkenntnis , ist Absicht. Man spekuliert darauf das ein Schuldner keine Ahnung hat.

Bergfex49  02.08.2019, 14:17
@EXInkassoMA

danke für die Antwort, ich wollte es nur etwas umschreiben

cmm22 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 12:02

Die Hauptforderung beläuft sich auf 60 Euro! In den 390 Euro (Stand: September 2018!) sind somit schon sämtliche Kosten, die dem Gläubiger durch die Vollstreckung angefallen sind, berücksichtigt.

Luardya  02.08.2019, 12:05
@cmm22

Dann fordere sie schriftlich (per Einschreiben) dazu auf, dir eine Aufstellung zu schicken und teile ihnen mit, dass du die 1. Rate nach Erhalt der Aufstellung schicken wirst.

Wenn nichts kommt, hast du wenigstens was schriftliches, sollte es vors Gericht gehen.

Das die Branche trickst ist kein Geheimnis

Nicht mehr anrufen dort ! Du sprichst nur mit call agents.

Liste mal detailliert auf was an Gebühren berechnet wird.

Gegen den Titel selbst kannst Du nichts mehr machen. Besteht eigentlich EV ( Vermögens Auskunft ) ? Gab es schon pfandungsversuche ? Andere Schulden ?

EXInkassoMA  02.08.2019, 13:18
@cmm22

Jede Menge Märchen Gebühren. Ich Schau mir das heute Abend detailiert an. @mepeisen und @ Kevin werden bestimmt auch noch was dazu sagen.

Es handelt sich um das Inkassoburo UGV und RA Wehnert und Koll. ?

Zu Deinen anderen Geschichten : Gib doch mal kurz Info

Hintergrund : Evtl lohnen sich eher Vergleiche.

Schulden laufen nur auf Dich ? Bist Du verh , kids ?

Bergfex49  02.08.2019, 14:13
@cmm22

https://www.schuldnerberatung.de/inkassokosten/

schau mal da nach; oder noch besser, lass Dir einen Termin geben bei der für Deinen Wohnort zuständigen Schuldnerberatung und lass Dir mal die Forderungsaufstellung anschauen; einige der dort aufgeführten Kosten erscheinen mir nicht schlüssig;

cmm22 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 18:53
@EXInkassoMA

Genau die von dir genannte Anwaltskanzlei und das Inkassobüro UGV sind in die Sache verwickelt.. Ich habe in den letzten zwei Wochen von beiden Post bekommen.

Was meine anderen Schulden angeht - die sind fast getilgt! Daher wirklich irrelevant in diesem Fall.

Ich bin ledig.

EXInkassoMA  02.08.2019, 21:59
@EXInkassoMA

Hab mal kurz drubergeschaut ! Kontoführungsgebuhren sind grundsätzlich nicht Durchsetzungsfähig. Die sind auch nicht tituliert. Gut für Dich ! ( Gerichts Urteile dazu hätte ich)

Bezüglich der Einigungsgebuhr : Würdest Du über diese Gebühr schriftlich informiert vorher (!) bzw hast was in dem Zusammenhang vorher (!) unterschrieben ?

Oder konkludent anerkannt ?

Beispiel : Du bittest um Ratenzahlung und ugv /wehnert antworten : OK das kostet XY € und Fängst an die Rate zu zahlen.

Warte noch bis mepeisen was dazu sagt

Wichtig : Zahlungen immer zweckgebunden ( Verrechnung mit Titel aus VB )

Ich hab jetzt nur oberflächlich geschaut da am Smartphone. Schau morgen genauer.

Hier auch von mir noch ein link zum Thema :

https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

cmm22 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 12:21

edit

cmm22 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 12:17

Eine EV besteht nicht. Allerdings hat diese Forderung zu einem Eintrag in das Schuldnerverzeichnis geführt. Es gibt auch andere Schulden, zu denen allerdings Vereinbarungen existieren. Es geht lediglich um diese eine Forderung.

Werde gleich mal Bilder der Forderungsaufstellung posten.

Ich habe mir die Aufstellung auch mal angeschaut.

  • 11.3.2013 "1. Brief tit. Forderung UGV" ist frei erfundener Quatsch. streichen.
  • 1.10.2013 "KontoFK" ist frei erfundener Quatsch. streichen.
  • 9.2.2018 "reduz. Gebühr" ist frei erfundener Quatsch, offenbar wollten sie damit das vom 11.3.2013 nachkorrigieren. Aber halt Unsinn.
  • 30.4.2019 "KontoFK" ist ebenfalls frei erfundener Quatsch.
  • 19.7.2019 "Sonder.TZ RA" ist ebenfalls frei erfundener Quatsch.

Bei den übrigen Positionen ist es auch extrem merkwürdig. Die Positionen sind für sich nicht so falsch. Aber sie sehen deswegen merkwürdig aus, weil es so viele sind. Gab es denn so viele Vollstreckungsaufträge? Mehrere Pfändungsversuche mit Kontopfändung in 2013, dann in 2018 Antrag zur Vermögensauskunft, dann 2019 ganze vier (!) Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher.

So oder so: Mindestens 284€ sind frei erfundener Unsinn. Die Teilzahlungsgebühr steht denen definitiv nicht zu. Wenn das über den Gerichtsvollzieher läuft, ist das absolut nichts mehr, was mit einem mitwirken der Anwälte bzw. des Inkassos zu erklären ist.

Die restlichen 18€ zu "1. Brief tit. Forderung" ist eigentlich so nicht in Ordnung. Also auch streichen. Begründung ist einfach: Im Titel sind schon Anwalts-/Inkassogebühren enthalten. Damit ergibt es keinerlei Sinn und keinerlei Rechtsgrundlage, nochmals eine Gebühr zu fordern. Damit sind wir schon bei 302€ frei erfundenem Quatsch.

Du schreibst darüber hinaus, dass du offenbar monatlich 25€ bezahlt hast beim Gerichtsvollzieher. Also 3€ GV-Gebühr und 22€ Tilgung. In der Forderungsaufstellung taucht davon exakt nichts auf. Die einzigen Zahlungen sind dort: 23.4., 17.5., 18.7., 24.9.und das wars. Prüfe das nochmal kritisch, was du bisher bezahlt hast und wo das hätte auftauchen müssen.

Ganz generell empfehle ich bei so etwas immer: A) eine Strafanzeige gegen das Inkasso und den Anwalt, denn das ist Betrug, was die veranstalten, B) sich ausschließlich an den GV zu halten und bei ihm den Rest, der durchsetzbar ist, zu bezahlen. Dann (ganz wichtig!) vom GV direkt auch den Original-Titel verlangen, sobald es bezahlt ist. Denn sobald du den in Händen hältst und mit Kuli durchstreichst und bezahlt dazu schreibst, ist der Spuk vorbei. Dann kann dir dieser Laden exakt nichts mehr anhaben.

Was sind das denn für Kosten, die das Inkasso hier anmahnt?

Sind diese von deiner Seite aus auch gerechtfertigt?