Was bedeutet der Objektzustand einer Wohnung "gepflegt" oder "normal"? Wie wird das gestaffelt?
Hallo! Vielleicht weiß das hier ja jemand: Ich bin grad auf Wohnungssuche und wundere mich immer etwas über die Anzeigen. Womit kann ich bspw. rechnen, wenn bei Objektzustand "gepflegt" steht? Oder "normal"? Wie wird das gestaffelt? Wie kann man das einordnen?
Vielen Dank...
P.S. noch etwas anderes: Ist es rechtens, dass bei Einzug und bei Auszug eine Pauschale von 50,00 EUR verlang wird? Also einfach nur so falls was passiert. Eigentlich kommt in solchen Fällen die Haftpflichtversicherung auf..
5 Antworten
Ist immer Ansichtssache. Auf die Anzeigen kannst du dich sowieso nur bedingt verlassen. Das musst du dir schon selbst anschauen. Zu deinem PS - Hab ich noch nie gehört. Es gibt Vermieter, die lassen sich eine Haftpflichtversicherung zeigen. Wenn du dann deine Beiträge nicht zahlst nützt das auch nichts. Und eine Kaution in Höhe von einer bis drei Monatsmieten musst du meistens auch zahlen. Davon würden dann natürlich auch solche Schäden repariert.
Also eine Kaution ist selbstverständlich zu zahlen. Aber die Vormieteren hat mich informiert, dass ZUSÄTZLICH bei Ein- und Auszug eine Pauschale von 50,00 EUR zu bezahlen ist. Mal ganz unabhängig davon, ob ich eine Hafpflichtversicherung habe oder nicht; wenn ich einen Schaden verursache, muss ich dafür aufkommen. Aber es kann doch nicht sein, dass ich eine Pauschle über 50 EUR (!!) einfach so zur Gaudi bezahle??
Gepflegter Zustand sollte ziemlich klar sein. Es soll bedeuten, dass Einrichtungsgegenstände, Einbauten, sanitäre Anlagen usw. sich in einem guten Zustand befinden. Bei "normal" würde ich sagen, dass man erwarten dürfte, dass leichte Gebrauchsspuren vorhanden sein können. So weit die freie Definierung. Bei Anzeigen werden aber gerne Details verschönigt und Dinge weggelassen, die nicht vermietungsfördernd sind. Genauen Aufschluss bringt nur die Besichtigung. MfG
PS: Die Sache mit der 50€ Pauschale bedarf noch einiger Klärung. Z.B. wo ist sie aufgeführt im MV oder Vereinbarung. Soll dies eine Kaution darstellen?
Die 50 EUR sind KEINE Kaution!! Die Kaution ist im Mietvertrag extra gergelt. Bisher habe ich die Wohnung nur kurz besichtigt und den Mietvertrag nicht ganz durchgelesen. Die Vormieterin hat mich nur informiert, dass ich jeweils bei Einzug 50 EUR zu zahlen hätte sowie beim Auszug. Egal ob etwas passiert oder nicht. Das Geld geht wohl in eine Kasse des Hauses oder so in der Art. Ich glaube nich an den Vermieter.. bin mir jedoch nicht ganz sicher... in welchem Fall wäre solch eine Pauschale denn überhaupt rechtens?? Das kann ich wirklich in keinster Weise nachvollziehen
Nein, davon habe ich noch nie etwas gehört. Dafür zahlt man doch Kaution für evtl. Beschädigungen. Zu den beiden Beschreibungen kann ich auch nichts sagen. Sehe da keinen unbedingt großen Unterschied worauf sich das beziehen soll, auf die Umgebung oder die Wohnung?
gepflegt = normal. Heißt, dass keine überproportionalen Investitionen notwendig sind, es sei denn, du willst goldene Wasserhähne. Hier wäre die Kategorie: gehoben.