Mietwohnung Laminat gewölbt?


16.09.2020, 20:52

Kann man irgendwie selbst feststellen, ob der Laminat sich aufgrund von Feuchtigkeit oder falscher Verlegung wölbt?

3 Antworten

Na ja bin in dem Bereich kein Experte. Aber an der Stelle, wo mein Weihnachtbaum auf dem Laminat unbemerkt getropft hat- die erkenne ich. Ich denke schon, dass man, zumindest ein Fachmann, den Unterschied zwischen Wasserschaden und Verlegefehler erkennen kann.

Womit ich bei deinem Problem bin: ist es ein Verlegefehler, wäre noch in der Gewährleistung- wäre ich als Vermieter über dein Schweigen ziemlich sauer, wenn mir dadurch Fristen verstreichen.

Einen Wasserschaden jetzt gleich zu begleichen und zu beheben, macht nicht wirklich Sinn- kann ja noch was dazu kommen.

Eine private Haftpflicht macht zu jedem Zeitpunkt Sinn. Ich war damals bei meinem Auszug froh darüber, wobei ich heute immer noch der Meinung bin, dass der Vermieter Schäden im Treppenhaus bemängelt hat, die bereits vorhanden waren- ich konnte es nur nicht beweisen.

Ich persönlich: würde einen Fußboden-Verleger meines Vertrauens um eine Meinung bitten.

Wer hier wann was beweisen muss, kommt drauf an.

M4RC12 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 23:39

Habe den Schaden selbst erst heute festgestellt, wollte nur bevor ich meinen Vermieter anrufe eben noch die Fragen geklärt haben. Hab halt keine Lust, dass er mir den kompletten Laminat in Rechnung stellt, was ich mir definitiv im Moment nicht leisten könnte.

Das mit dem Wasserschaden macht tatsächlich Sinn, der Vermieter hat sicherlich keine Lust mehrmals den Boden erneuern zu lassen.

kabbes69  17.09.2020, 10:38
@M4RC12

Sollte er den kompletten Laminat fordern: vielleicht schließt du auch noch eine Rechtschutz mit Mietrecht ab oder gehst in den Mieterschutzbund? Nur so ein Gedanke ;-)

DerHans  18.09.2020, 10:20
@kabbes69

Auch für eine Rechtsschutzversicherung ist es in DIESEM Fall eindeutig zu spät.

Es nützt nichts einen Deckel auf den Brunnen zu machen, wenn das Kind schon drin liegt.

Im Nachhinein jetzt eine Haftpflichtversicherung abzuschließen nützt dir natürlich nichts. Wenn du da innerhalb des nächsten halben Jahres einen Schaden meldest, werden die dir wohl einen Sachverständigen schicken. DER kann feststellen, wie ALT der Schaden ist.

Eine Haftpflichtversicherung hätte dir übrigens auch jetzt geholfen, einen unberechtigten Anspruch seitens des Vermieters abzuwehren.

M4RC12 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 14:08

Das hatte ich befürchtet, werde natürlich trotzdem eine Haftpflicht abschließen. Möglicherweise stellt der Vermieter ja noch keine Ansprüche, sondern erst wenn ich in einigen Jahren ausziehe. Hätte ich dann eine Chance, dass es übernommen wird?

Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Sachverstänger dann noch taggenau feststellen könnte, wann der Schaden entstanden ist. Allerdings könnte die Versicherung sich ja beim Vermieter erkundingen, wann der Schaden festgestellt wurde. Spielt das denn eine Rolle oder ist es für die Versicherung nur relevant, wann der Schadenersatzanspruch erhoben wird?

Danke für deine Hilfe!

DerHans  17.09.2020, 17:27
@M4RC12

Wenn du einen Schaden meldest, der VOR deinem Vertragsbeginn lag, ist das eindeutig BETRUG. Und wie gesagt, bist du JETZT verpflichtet diesen Schaden dem Vermieter zu melden. Jede Verschlimmerung wegen der Zeitverzögerung geht zu deinen Lasten.

M4RC12 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 19:42
@DerHans

Hätte ja durchaus sein können, dass es für die Versicherung auf den Zeitpunkt des Schadensersatzanspruchs ankommt und nicht auf den Zeitpunkt des eigentlichen Schadens. Dem ist aber nicht so? Den Schaden habe ich bereits gemeldet.

DerHans  18.09.2020, 10:19
@M4RC12

Natürlich kommt es auf den Schadenszeitpunkt an. Sonst könnte man ja auch noch eine abgebrannte Ruine nachträglich versichern. Dann müssten nicht so viele Bettelaktionen laufen.

Vielleicht hat ja auch der Verleger nur die Dehnungsfuge an der Wand vergessen.

Und keine PH, eigentlich unglaublich, keine rd. 40 EUR im Jahr dafür zur Verfügung?

Zudem wird der Vermieter den Schadenbetrag gar nicht ermitteln können, weil er ja den Schadentag gar nicht kennt.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
M4RC12 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 21:14

"Zudem wird der Vermieter den Schadenbetrag gar nicht ermitteln können, weil er ja den Schadentag gar nicht kennt."
Der Schadenstag ist doch irrelevant für den Vermieter, sein Boden ist kaputt und muss reperariert oder ausgetauscht werden. Sollte ich den Schaden verursacht haben, muss ich ich halt für die Reperatur/den Ersatz aufkommen. Das ist klar denke ich. Mich interessiert vorallem, ob der Vermieter verlangen kann, dass der Schaden umgehend beglichen wird

schleudermaxe  16.09.2020, 22:08
@M4RC12

Du bist ja ganz schlau? Und warum so wenig Ahnung vom Mietrecht und vom Schadenersatz im Mietrecht?

Wir Vermieter haben den Schadenbetrag gerichtsfest zu belegen. Bei einer Haltbarkeit dieser Plaste von 10 Jahren geht das Zeugs langsam im Wert gegen 0.

Natürlich darfst Du mit Deiner Geldbörse machen was Du möchtest, solltest dann aber auch hier nicht fragen nach Recht und Ordnung.

Viel Glück.

M4RC12 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 23:30
@schleudermaxe

Warum gleich so unhöflich? Vielleicht habe ich keine Ahnung vom Mietrecht, weil ich eben kein Vermieter bin und mich zufällig nicht in meiner Freizeit damit beschäftige? Das Neu für Alt abgezogen wird ist mir klar, ändert doch aber nichts an der Tatsache, dass er theoretisch Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn ich seinen Boden kaputt mache (bzw. gemacht hätte). Der Boden ist btw. noch recht neu (ca. 3 Jahre). Du könntest auch einfach auf meine Frage antworten.. Ich versuchs einfach nochmal: Kannst Du als Vermieter darauf bestehen, dass der entstandene Schaden umgehend repariert und die damit verbunden Kosten beglichen werden?

M4RC12 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 23:55
@schleudermaxe

Vielleicht nochmal anders formuliert: Hast Du als Vermieter das Recht darauf, dass die Mietsache intakt ist, während der Mieter diese noch bewohnt? Oder müssen etwaige Schäden erst beim Auszug beglichen werden?

M4RC12 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 00:11
@schleudermaxe

Sorry für die vielen Fragen, aber vielleicht magst du mir noch erklären inwiefern der Schadentag deiner Meinung nach relevant ist? Denn ich denke mir, unabhängig davon, ob der Schaden vor 3 Jahren oder heute entstanden ist, ist der Boden zum jetzigen Zeitpunkt doch noch gleich viel wert? Hängt der Schadensbetrag nicht eher vom aktuellen Zeitwert des Bodens ab, als vom Zeitpunkt der Schadensursache? Wo ist mein Denkfehler?

DerHans  17.09.2020, 17:32
@M4RC12

Generell gilt natürlich der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens. Ist dieser nicht genau feststellbar (allmählich einwirkende Substanz?) Muss natürlich ersatzweise der Tag der Schadensmeldung reichen.

M4RC12 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 19:38
@DerHans

"Generell gilt natürlich der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens."
Das heißt, wenn ich den komplett neuen Boden am Tag des Einzugs kaputt machen würde und den Schaden melde, er aber nicht repariert wird, und ich 10 Jahre später ausziehe, muss ich trotzdem dann den Zeitwert des Bodens von vor 10 Jahren bezahlen, quasi in dem Fall dann den kompletten Preis des neuen Bodens?
Der Vermieter hätte ja keinen nachvollziehbaren Nachteil dadurch, dass der Boden 10 Jahre lang kaputt war.

M4RC12 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 19:45
@M4RC12

Vorausgesetzt natürlich, dass der Schaden sich nicht verschlimmert.

M4RC12 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 19:55
@M4RC12

Wenn der Schaden gemeldet wird und der Vermieter ihn nicht repariert, wäre es ja ohnehin sein Problem, wenn der Schaden sich verschlimmert, nehme ich an?

DerHans  18.09.2020, 10:22
@M4RC12

Wenn du den Schaden NICHT meldest, musst du ihn dir letztlich selbst zuschreiben lassen.

Und natürlich musst du dann am Ball bleiben und auf der fachmännischen Reparatur bestehen.