Was bedeutet das jetzt? § 170 abs. 2 StPO
Hallo
Ich habe von der Staatsanwaltschaft ein Brief erhalten und da steht: Ermittlungsverfahren gegen Sie ist gemäss § 170 abs.2 StPO eigestellt worden.
Ich habe ein riesen Schiss, was kann das für Volgen geben, bekomme ich eine Anzeige?
Ich bin ja sowieso nicht vorbestraft und erst 15 Jahre alt.
es ist etwas passiert, dass ich jetzt der a........ bin (Unschuldig).
Muss ich mir ein Anwalt zur Seite haben?
Bitte helft mir umgehend!!!
17 Antworten
StPO bedeutet Straf Prozess Ordnung
Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295)
2. Abschnitt - Vorbereitung der öffentlichen Klage (§§ 158 - 177)
Gliederung § 170
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren einzustellen, wenn kein genügender Anlass zur Anklageerhebung besteht.
Beispiele hierfür sind:
•Der Täter ist nicht zu ermitteln. •Die Beweismittel reichen nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung aus. Die Einstellung muss nicht endgültig sein. Die Ermittlungen können jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn zum Bsp. neue Beweismittel erlangt werden.
Die Einstellung erfolgt mittels Verfügung. Über diese muss der Beschuldigte unterrichtet werden, wenn er
•er als Beschuldigter vernommen wurde, •ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden war, •er um einen Bescheid gebeten hatte oder •wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren einzustellen, wenn kein genügender Anlass zur Anklageerhebung besteht.
Beispiele hierfür sind:
•Der Täter ist nicht zu ermitteln.
•Die Beweismittel reichen nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung aus.
Die Einstellung muss nicht endgültig sein. Die Ermittlungen können jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn zum Bsp. neue Beweismittel erlangt werden.
Die Einstellung erfolgt mittels Verfügung. Über diese muss der Beschuldigte unterrichtet werden, wenn er
•er als Beschuldigter vernommen wurde,
•ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden war,
•er um einen Bescheid gebeten hatte oder
•wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet, dass das Verfahren beendet wurde. Demzufolge hast du nichts mehr zu befürchten.
eingestellt heißt, das verfahren ist vorbei.
alles gut, keine sorge, du kannst dich wieder entspannen! :o)
lach glück gehabt! XD
neeee jetzt bin ich aber wirklich entspannt nee Leute mein Herz gieng in der Hose phuuuuu