was bedeutet §31a abs1 BTMG genau?
hab dienstag nen brief von der staatsanwaltschaft bekommen das das verfahren gegen mich gemäß §31 a abs 1 btmg eingestellt bzw von einer verfolgung abgesehen wird.
heißt das nun ich bin schuldig aber es wird nicht weiter verfolgt oder heißt das vielleicht sogar ich bin evtl unschuldig es wird aber so oder so nicht weiter verfolgt???
bitte nur antworten von leuten die sich auch auskennen
7 Antworten
In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten.
Jeder gilt als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Wurde hier nicht, ergo bist du unschuldig.
Der §31 BtMG sieht die Strafmilderung bzw. das Absehen von Strafe vor. Dazu müsstest du durch das Offenbaren deines Wissens wesentlich dazu beigetragen haben, dass eine Straftat (BtMG-Straftaten) aufgedeckt werden konnte.
bleibt für mich nur noch die frage warum er es nicht nach §170 abs. 2 stpo einstellt? eben weil es btmg ist? oder übergeht er das mit dem §31 btmg wieder?
ich glaub im nächsten leben werde ich anwalt. finde das gerade echt sehr interessant :)
Für jedes Gesetzbuch werden eben bestimmte Regelungen verfasst.
Für das BGB gibt's die ZPO,
Für das StGB gibt's die StPO
und beim BtMG ist es eben direkt geregelt.
Nein du bist nicht schuldig, wie schon 2 Mal zuvor erklärt. Das Gericht müsste hier erstmal deine Schuld beweisen, dazu ist es und wird es nie kommen.
ok danke. ich geh jetzt erstmal baden und versuch damit abzuschließen
ging übringens ziemlich schnell. vor 3 wochen vorladung jetzt "einstellung"
also ich hab jetzt noch bisschen im netz gestöbert, weil es mir keine ruhe lässt was das genau heißt. bin darauf gekommen das es dem staatsanwalt egal ist ob ich schuldig bin oder nicht, weil er es nach §31 so oder so einstellt *punkt*
Naja auf jeden Fall wird es dir nicht anhaften, genieße das Leben ohne BtM :D
§31a BtMG besagt folgende Möglichkeiten zur Einstellung des Verfahrens:
- Schuld des Täters gering
- kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und
- geringe Menge zum Eigenverbrauch
Wenn diese 3 Kriterien zusammentreffen, wird das Verfahren eingestellt.
ich wurde mit nichts erwischt. könnte höchstens um ne aussage von nem dealer gehn. es gab vor kurzen probleme bei uns in der stadt. kurz darauf kam die vorladung von der polizei. ich gehe davon aus das jemand mich als kiffer bezeichnet hat bei der polizei. ich habe hier nicht nur freunde...........
ps. also bin ich ja doch schuldig - aber das verfahren wurde eingestellt.
ich glaub ich lasse mir das von nem anwalt mal erklären. und ich rechne auch mit ner mpu und das obwohl ich mit nichts erwischt wurde und nie irgend nen konsum zugegeben habe :(
Du bist BIS ZU EINER VERURTEILUNG als unschuldig zu betrachten. Es wird auch nicht weiter ermittelt, das Verfahren wurde schließlich eingestellt.
aber müsste es dann nicht aus mangel an beweisen eingestellt werden? oder ist das evtl das selbe bzw schaut die staatsanwaltschaft wegen den §31 da gar nicht weiter?
ich hab keine aussage getätigt. mir geht es letztendlich nur um ne darum ob noch ne mpu auf mich zukommt. ich wurde mit nichts erwischt deswegen die frage. so ne mpu kostet um die 500€ die ich nicht habe. also bin ich weder schuldig noch unschuldig es wird quasi gar nicht weiter ermittelt usw? - mir fällt grad n stein vom herzen. n kleiner zumindest.
ups 31a, Geringfügigkeit, vergiss den letzten Absatz.
Unschuldig wg. "geringer Menge zum Eigenbedarf", was nur eine geringe Schuld beinhaltet und ein Strafverfahren durchzuführen deshalb nicht lohnt.
Es wird also nichts weiter verfolgt. Du giltst auch nicht als "vorbestraft".
aber was heißt unschuldig wegen geringer menge - ich wurde ja mit nichts erwischt.
denke mal es geht um irgend ne Falschaussage und da hadelt es sich auch noch um eine geringe menge.
für mich müsste es eher heißen aus mangel an beweisen eingestellt. aber naja das ist ein anderes blatt
Es heißt (dann) in Deinem Fall vermutlich "eingestellt mangels hinreichendem Taverdacht".
Die Formulierung "aus Mangel an Beweisen" wird m.M.n. nur bei Urteilsverkündungen im Zusammenhang mit einem Freispruch angewendet. Ein Freispruch kann darüber hinaus wegen "gerechtfertigten Notstands" ( § 34 StGB) oder wegen "erwiesener Unschuld" ergehen.
Vielleicht war es in Deinem Fall schlicht eine Namensverwechslung. So etwas kommt durchaus vor. Genaue Einstellungs-Gründe erfährst Du, wenn Du Dich an den sachbearbeitenden Staatsanwalt wendest (was Dein gutes Recht ist.)
also einfach mal anrufen und ihn fragen was da genau los war bzw wie er das dann genau sieht?
ich bin da etwas vorsichtig - "staatsanwälte küsst man nicht"
Unsinn. Wenn Du Dir nichts vorzuwerfen hast, wirst Du keine schlafenden Hunde wecken.
Das Verfahren wurde wegen zu geringer Schuld eingestellt. Du bist quasi "frei"
Das Verfahren wird eingestellt und ist somit beendet. Es passiert nichts weiter, da von einer Verfolgung abgesehen wird. Man könnte sagen du bist unschuldig. Das ist rechtlich nicht richtig ausgedrückt, da ja kein Verfahren stattgefunden hat. Aber so kannst du es sehen.
aber ich kann noch post von der führerscheinstelle bekommen? ich wurde ja nicht mit cannabis erwischt. das kam alles aus heiterem himmel
Da ich den kompletten Vorgang nicht kenne, kann ich nicht beurteilen ob du noch Post von der "Führerscheinstelle" bekommst. Wenn die Staatsanwaltschaft den Fall jedoch einstellt, kann ich mir das nicht vorstellen. Der Fall ist dann abgeschlossen. Abgeschlossen, also schliesse du auch damit ab. Du hast es hinter dir und musst mit keine weiteren Konsequenzen rechnen.
danke und ich hoffe du hast recht :)
mpu kostet ja auch ne stange geld. egal ob ich jetzt "kiffer" bin oder nicht
Das heißt, dass es wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Ob du schuld oder nicht schuld bist, ist denen jetzt also egal.
ahja. danke für die erste hilfreiche antwort hier.
es ist denen also egal? die verfolgen das quasi gar nicht weiter eben weil es ihnen egal ist??
Genau. Wenn sie dich nochmal erwischen, gibts halt wieder ein neues Verfahren. Ich weiß aber nicht, ob das irgendwo vermerkt wird und du beim nächsten Mal eine Strafe kriegst.
Richtig.