Führerschein trotz Bundeszentralregister!?

4 Antworten

Einsicht ins Bundeszentral-Register erhältst Du, indem Du über das Ordnungsamt gebührenpflichtig ein sog. "Führungszeugnis" erhältst. Deine Verurteilung zu Sozialstunden wird darin nicht eingetragen sein, weil dafür bestimmte Straf-Untergrenzen gelten, die durch Dein Urteil nicht erreicht werden.

Ich denke, Du hast gute Chancen Deinen Lappen machen zu dürfen. Vielleicht kannst Du das ja mal vorab mit einer Fahrschule telefonisch besprechen.

Dass Lappen und Dope zusammen nicht funzt, sollten Du und alle anderen Fahr-Anfänger natürlich wissen...

Also erst einmal, wenn was im Zentralregister steht, was mit Strassenverkehr oder Drogen zu tun hat, dann wird sich die Fuehrerscheinstelle, nachdem Du den Antrag gestellt hast, erst einmal die Akten beiziehen und dann beurteilen, ob noch weitere Pruefungen vorgenommen werden muessen, um sicher zu stellen, dass Du jetzt sauber bist und keine Drogen verwendest derzeit. Und ich halte es fuer wahrscheinlich, dass die diesen Nachweis auch haben wollen, bevor sie ihr okay auf Fuehrerschein geben. Dann muesstest Du evtl. zur psychologischen Untersuchung (zur Feststellung auf Eignung fuer den Fuehrerschein) und sicher auch ein paar Mal Urinproben abgeben unter aerztlicher Kontrolle, um zu sehen, ob Du wirklich dauerhaft clean bist. Bescheissen ist da nicht so einfach, weil man ja unter genauer persoenlicher Kontrolle der Aerzte pinklen muss. Das ganze ist natuerlich auch ein Kostenaufwand und es dauert natuerlich seine Zeit, bis man das okay hat.

Wenn dir keinerlei Schuld nachgewiesen werden konnte, dann hätte es einen Freispruch geben müssen. Offenbar war dem Gericht die Sache nicht so klar, wie du es versuchst darzustellen. Warum hast du dich überhaupt auf diesen Deal eingelassen, wenn dir überhaupt nichts nachgewiesen werden konnte ? Ich hätte da auf ein Urteil bestanden und wäre keinen Deal eingegangen. Auch der Eintrag ins Bundeszentralregister lässt darauf schliessen, dass das Gericht bei dir doch eine Schuld feststellte. Du hast keinen Freispruch erster Klasse wie man das bei völlig Unschuldigen nennt. Ob du zu einer MPU Massnahme vorgeladen wirst, könnte dir evtl. die Fahrschule sagen. Egal, ob es nur um wenig Drogen ging oder mehr, wenn man da mal auffällig wird, hat man Probleme. Es passieren oft Unfälle unter Drogeneinfluss. Es könnte aber auch sein, dass man eine ärztliche Untersuchung anordnet, um festzustellen ob du in letzter Zeit Drogen zu dir genommen hast. Das kann man heute aufgrund von Bluttests feststellen. Ist das Ergebnis positiv, wird man dir wohl die Erlaubnis zur Erlangung eines Führerscheins untersagen.

Hallo warhe4dz

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg. Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

du wirst ein äG machen müssen, zwei Abstinenznachweise inklusive

das ist keine MPU!

edit:

bei einem Freispruch wäre nichts passiert, du bist aber nicht frei gesprochen worden, sorry