Warum wird mir der volle Kindesunterhalt bei Hartz 4 Geld angerechnet, obwohl der Kindesvater nicht zahlt?
Ich bin leider Aufstockerin beim Jobcenter. Bei einem Besuch dort wurde ich darauf hin gewiesen, dass mir der komplette Kindesunterhalt angerechnet wird, obwohl der Vater erst zwei mal bezahlt hat. Auf ein sofortiges Schreiben meinerseits wurde Anfang Oktober reagiert.. Mit dem Text: wird an Unterhaltstelle weiter geleitet und geprüft... Auf Anfrage bei der Unterhaltsstelle vom jobcenter war denen davon nichts bekannt. Meine zuständige Leistungsabteilung kann ich nicht erreichen. Wie kann ich weiter vorgehen?
5 Antworten
Wenn du einen Bescheid erhalten hast und die Widerspruchsfrist verstrichen ist,dann bleibt nur ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X,dazu findest du im Internet Musterschreiben !
Hast du Probleme mit der Unterhaltszahlung solltest du dich ans zuständige Jugendamt wenden,da beantragst du für ein Kind eine Beistandschaft,dass Jugendamt wird sich dann um den Kindsvater kümmern,also anschreiben und um Auskunft seiner Einkommensverhältnisse bitten.
Dann solltest du erst einmal Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen und auch bekommen,wenn der Barunterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist oder aus welchem Grund auch immer keinen Unterhalt zahlt.
Das Jobcenter muss dir dann natürlich nicht gezahlten Unterhalt bzw.den fehlenden Bedarf der durch die Anrechnung von nicht erhaltenem Unterhalt entstanden ist nachzahlen.
den Unterhalt gibt es beim Jugendamt, die tuen so als hättest du den erhalten, ohne dich darauf hinzuweisen wo du das kriegst, die Arschlochparade deutschen Beamtentums wird nirgendwo sichtbarer als bei dieser Konstellation.
Schön das du das gepostet hast.,
Du musst Widerspruch einreichen und beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Der ist vorrangig ALG2 zu beantragen.
Ein erneutes Schreiben mit der bitte um Rückerstattung in den Monaten dann und dann des zu unrecht angerechneten Kindesunterhalt wegen Nichtzahlung des Kindesvaters.
Anhand der Kontoauszüge kannst du dieses ja belegen das da nichts eingegangen ist.
Wichtig ist immer als Einschreiben schicken. Und vor allem Hartnäckig bleiben und bloß nicht klein bei geben. Ansonsten kannst du dir gerne noch Rat vom Arbeitslosenhilfezentrum in deiner Nähe einholen.
Wenn alles nichts hilft, dann drohst du in einem weiteren schreiben mit Weiterleitung an einen Anwalt und natürlich Fristsetzung von 14 Tage. Dann bewegen sie sich meistens. Manche machen das mit Absicht um einen zu ärgern. Wichtig ist nicht nachgeben, denn das Geld steht dir zu, ohne wenn und aber.
Weil er zahlen muss, deswegen wird es angerechnet, als zusätzlichen Einnahme.
Ob er zahlt oder nicht, dass ist den Amt egal, sonder das musst du einklagen.
Nein, das dreckige "Amt" kann keine nicht erfolgten Zahlungen abziehen.
Warum hast du beim Jugendamt keinen UVG beantragt?
Das Jugendamt klagt bereits gegen ihn. Aber die sind auch nicht die schnellsten.