Jobcenter und Polizei?
Mein Fall hat es mit dem
Jobcenter Berlin zutun und zwar geht es darum, das ich mein weiter Bewilligungsantrag zum 14.04.2019 eingereicht habe für den 1.6.19-12.19 und Einen Bescheid zur Kinderbetreuung der geteilt ist habe ich am 28.03.19 eingereicht und da ich seit dem
Nichts gehört habe, habe ich paar mal im Mai 29-30.5.19 beim Jobcenter nachgefragt wie weit sie sind und ect. Mit wurde mitgeteilt das da noch nichts bearbeitet wurde ich solle in den nächsten Tagen nochmal anrufen habe ich getan, so jetzt war ich am 06.06.19 beim Jobcenter persönlich und wollte zur Leistungsabteilung mit
Meinem Konto Auszügen da ich im Minus bin und 2 Kinder zu ernähren habe- dies wurde verweigert weil angeblich Unterlagen zu Kinderbetreuung fehlen die ich sogar
Mit Nachweis aber schon eingereicht habe ! Und sie meinte ich würde Post bekommen mit den fehlenden Unterlagen die ich einreichen sollen, da kam meine Frage wann wurde den das mit der Post verschickt ? Sie meinte am 03.06.19 da meinte ich so spät ? Obwohl ich alles rechtzeitig eingereicht habe ? Ich habe 2 Kinder ich brauche Geld ? Soll ich jetzt ohne Geld und Hilfe nachhause ! ? Sie meinte ja sorgen Sie dafür das sie es schnell wie möglich einreichen ! Nun meine Frage kann ich wenn ich zum Jobcenter gehe und sie mir wieder verweigern zum helfen die Polizei anrufen ? Weil als normal Bürger helfen Sie einem ja nicht ? Zumal wie soll ich meine Kinder ernähren ?
würde gerne die Polizei als Hilfe holen da es ja zum Teil Verweigerung zur Hilfeleistung ist. Und eine Anzeige eventuell machen
HAT JEMAND EINEN RAT oder Erfahrung ?
10 Antworten
Es heißt Unterlassene Hilfeleistung und das bezieht sich eher darauf das man einer Person nicht hilft die verletzt am Boden liegt.
Die Polizei wird da rein gar nichts machen können...
Die Polizei hat die mit dem Fall nichts zu tun und ist völlig überflüssig.
Ich habe schon öfters gehört, dass die Behörden in Berlin völlig inkompetent sind und dies ist ein weiteres Beispiel.
Du gehst am besten gleich morgen zum Jobcenter und beantragst gemäß § 42 SGB I einen Vorschuss. Dazu reicht ein formloser Antrag wie dieser https://www.hartziv.org/download/Vorschuss_Antrag_Hartz4_Muster_Vordruck.doc
stellt sich das Amt wieder quer, verlange einen schriftlichen Ablehnungsbescheid und mit diesen am gleichen Tag zum Fachanwalt für Sozialrecht mit der Bitte eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu erwirken so dass du vorübergehend Zahlung erhältst. Weise am besten das Jobcenter darauf hin, dass du bei Ablehnung den Schritt mit der Klage durchführen wirst. Oftmals werden die Pappnasen im Jobcenter wach, wenn die merken das der Bedürftige durchaus seine Rechte kennt.
In diesem Fall hat das Jobcenter indirekt bestätigt, dass der Folgeantrag eingereicht wurde.
Wenn man so ein komisches Jobcenter vor der Nase hat die alles abstreiten, dann hilft in der Tat nur noch alles per Zeugen, gegen Unterschrift oder Einschreiben zu überreichen.
Die Polizei wird da wohl nicht viel nützen. Wenn Du viel Pech hast, hast dann womöglich sogar noch Du ein Problem mit denen.
Nein, ich würde dir raten..
Schau, ob es bei euch irgendeinen Beratungs- oder Selbsthilfe- oder Solidar-Verein gibt, der dir helfen kann. Oder kontaktiere evtl. einen Anwalt, der sich hier gut auskennt.
Und als nächste Stufe würde ich dafür sorgen, dass ich schnellstmöglich ein Leben führe, welches nicht vom Staat/Steuerzahler/Job-Center alimentiert wird. Soll heißen, Erwerbsarbeit suchen, evtl. Wohngemeinschaft mit anderen (um Kosten und Aufwand zu minimieren, Eigenverantwortung übernehmen!
Alles Gute!
Du gehst zum Jobcenter, zeigst deine Kontoauszüge und bittest um ein sofortiges Darlehen oder Lebensmittelgutscheine, da du mittellos bist.
Hole dir erstmal einen Beratungsschein beim Arrestgericht und Dan gehst du zu einem anwalt den der kann dir sogar sehr schnell dein Geld besorgen!
Du kanst dich auch an die zuständig regionaldirektion des Jobcenter wenden oder auch an das Bürgerbüro oder auch an die geschäfstleitung des jobcneter !
Am besten morgen direk hin wne die aufmahcen und wen die nicht helfen wollen dan mal darauf hinweisendas es hier auhc um kinder geht und du ein anrecht auf dein geld hats selbst wne das nur als vorschuß wäre das ist auch möglich! Am besten wäre natürlich so früh zu einem anwat zu gehendas der noch morgen was er eichen kann!
Leider ist es ja nicht merh wie früher da konnte man auch zum sozilamt gehen was du auch versuchen kannst!
Wen man nicht nachweisen kann den Folgeantrag abgegeben zu haben?