Ist es Rechtens, dass ich für das Jobcenter eine BetriebsWirtschaftlicheAuswertung (BWA) erstellen muss ?
Guten Tag liebe Ratgeber/innen,
im Juni 2015 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet. Von Juni bis Ende November 2015 habe ich nicht mehr als 900 € verdient, ohne große Ausgaben getätigt zu haben. Seit November 2015 wurden keine Einnahmen bzw überhaupt jegliche Anstrengungen, um Einnahmen zu generieren unternommen. Ab Anfang 2016 bin ich über das Jobcenter hilfebedürftig. Nach einem Kurs vom Jobcenter, haben wir gemeinsam besprochen dass ich das Gewerbe wieder "aufnehme/aktiv betreibe" (es war nie abgemeldet) und ich mich so Stück für Stück aus der Hilfsbedürftigkeit rausarbeite. Seit Wochen wurden meine Termine beim Team "Selbständige" abgesagt und verschoben. Anträge werden spät geprüft und wegen 1 fehlenden Kreuz mehrere Wochen liegen gelassen. Jetzt wurde ich aus der Leistungsabteilung "rausgeschmissen" und erhalte weder mein normales Geld für den Lebensunterhalt noch Geld von dem Selbständigen Team. Heute war ich in der Leistungsabteilung und da habe ich meine Situation geschildert: Kein Geld auf Konto, Strom/Gas, Miete, etc. kann nicht abgebucht werden. Die Sachbearbeiterin sagte mir nur: Warum das Gewerbe noch angemeldet ist, vorher brauchen wir eine Gewerbeabmeldung oder sie reichen eine BWA (=BetriebsWirtschaftliche Auswertung) ein über die Einnahmen/Ausgaben aus dem letzten Jahr. (Auf einmal fällt denen auf, dass das Gewerbe noch nicht abgemeldet ist ?)
Fazit: Ich habe Sozialleistungen bekommen und aufgrund dessen habe ich keine Einnahmen im Gewerbe generiert. Jetzt möchte ich mit Unterstützung vom Jobcenter das Gewerbe aktiv betreiben und die Dame fragt mich nach der BWA.
Wie stelle ich diese auf ? Nur von Juni bis Dez. '15 oder bis heute'16 ?
Was kann ich unternehmen damit ich schnellstmöglich Unterstützung bekomme ? Miete, Essen, etc. ist alles nicht möglich.
Ist es für das JC überhaupt Rechtens, nach meiner BWA zu fragen? Obwohl ich ausdrücklich erklärt habe, dass ich 0 € auf dem Konto habe und nächste Woche quasi sterben könnte ?
Macht es Sinn, einen Anwalt für Sozialrecht einzuschalten (Beratungsschein) ?
4 Antworten
Du willst Geld vom Jobcenter also ist es wohl nur recht und billig dass die eine BWA von Dir wollen.
Wer als selbständig gemeldet ist, oder war, muss für die Zeiträme die Anlage EKS ausfüllen.
Das tückische an der EKS ist, dass die Gewinnermittlungsvorschriften des Jobcenters nicht denen des finanzamtes entsprechen.
Dem Grunde nach ist die Anforderung aber absolut in Ordnung.
Wenn ich das für meine Kandidaten machen, die aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit starten, brauche ich einschl. Kaffee trinken dazwischen nie mehr als 30 Minuten.
... seit 2015 gibt es das also und somit gibt es ja auch eine Steuererklärung und sicherlich auch schon den Bescheid für 2015. Diese Dinger einfach vorlegen und gut ist.
Viel Glück.
Ohne Einnahmen ist die BWA doch schnell ausgefüllt.