Wieder zu Eltern ziehen, Arbeitslosengeld?
Hallo ich arbeite Vollzeit und verdiene fast 2000 Euro und wohne in einer WG. Meine Eltern wohnen zusammen in einer Wohnung und bekommen Arbeitslosengeld, das Jobcenter bezahlt auch die Wohnung. Da meine WG sehr schlimm ist würde ich gerne zurück zu meinen Eltern ziehen. Wird mein Einkommen angerechnet obwohl ich nix mit den Jobcenter zutun habe? Wie ist das? Kann ich dort wieder hinziehen? Also groß genug ist die Wohnung und mein Zimmer ist noch da. Nur beide bekommen Geld von Amt und ich würde voll arbeiten gehen.
5 Antworten
Mit diesem Einkommen kannst du dir doch selber eine kleine Wohnung leisten und hast dann immer noch genug für dich übrig.
Dann vermeidest du evtl. Probleme, die deine Eltern dann nach deinem Einzug mit dem Jobcenter bekommen könnten.
Aber das müssen sie bzw.du dann selber wissen, ich würde bei deinem Einkommen auf keinen Fall mehr zurück zu den Eltern.
Auf jeden Fall müssten deine Eltern deinen Einzug dem Jobcenter dann umgehend melden und ggf.durch eine Kopie deiner Anmeldung auf die Wohnung nachweisen, sie bekommen dann auf jeden Fall einen Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete weniger vom Jobcenter gezahlt, diesen musst du ihnen dann selber zahlen.
Und du solltest dich dann auch selber verpflegen und versorgen, denn das Jobcenter könnte sonst eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) vermuten, also annehmen, dass du deine Eltern mit deinem Einkommen unterstützt.
Dieser Vermutung kann aber fristgerecht, schriftlich und wahrheitsgemäß widersprochen werden, dann würdest du mit ihnen eine ganz normale WG - bilden, ändert aber an der Zahlung deines KDU - Kopfanteils dann auch nichts, aber von deinem Einkommen darf nichts auf den Bedarf deiner Eltern angerechnet werden, mit Ausnahme des dann entfallenen KDU - Kopfanteils.
Du gehörst dann also nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern, weil du wie in deinem Fall mehr anrechenbares Nettoeinkommen als Bedarf hast, würdest du schon min.25 sein, dann würdest du auch ohne ausreichend anrechenbares Einkommen nicht mehr zur BG - deiner Eltern gehören, ab da bildest du nach dem SGB - ll deine eigene BG.
Unter 25 Jahren Lebensalter wärest Du einkommensbedingt kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mehr.
Ab vollendetem 25. Lebensjahr altersbedingt nicht mehr.
Deine Eltern müßten allerdings Deinen Zuzug melden und Du müßtest Deinen Mietanteil selbst zahlen.
Deine Eltern würden etwas weniger Mieterstattung bekommen und den Rest müßtest Du aufzahlen.
Ansonsten fallen mir keine Folgen ein. Zumindest keine negativen, die Du vermutlich meinst.
Dein Einkommen wird nicht auf das ALG 2 Deiner Eltern angerechnet, falls das Deine Sorge ist.
Zuerst einmal muss immer zwingend unterschieden werden zwischen Bundesagentur für Arbeit = Arbeitsamt oder
Jobcenter = ALG II.
Danach kann ich weiter antworten.
jobcenter
Deine Miete wird auf jeden Fall angerechnet, die du dann deinen Eltern zahlst.
Informiere dich richtig beim Jobcenter, bevor du ein Eigentor machst.
Mit 2000€ netto bekommst du schöne Wohnungen übrigens, einmal ausgezogen, hälst du es bestimmt eh nicht mehr daheim aus😉
Du musst dann deinen Mietanteil zahlen, den bekommen deine Eltern dann weniger ausgezahlt vom Amt. Melden müssen sie es dem Amt auch. ggf. wollen sie deinen Gehaltsnachweis sehen, Ansonsten musst du deine Kosten für Essen und so weiter selbst tragen und den Eltern Kostgeld geben, wenn du zu Hause mit isst und trinkst.
das wäre eine Bedarfsgemeinschaft - dein Einkommen wird angerechnet, Die Eltern bekommen ALG2
Einkommensbedingt würde der FS nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Dadurch wird auch kein Einkommen angerechnet.
Es würde eine Haushalts- oder eine Wohngemeinschaft entstehen.
was bedeutet kein mitglied welche folgen hat das