Warum muss man Schadensersatz leisten wenn man etwas ohne Absicht kaputt macht?
Hallo,
Ich frage mich warum bei einem Schaden ohne Absicht Schadensersatz geleistet werden muss. Mein Bruder hat auf dem Gymnasium beim Fußballspielen eine Scheibe unabsichtlich zerschossen und musste die Scheibe bezahlen. Ein anderes Beispiel wäre wenn man einen Kratzer mit einem Kinderwagen bei einem Auto verursachen würde, natürlich ohne Absicht. Warum ist man Schadensersatzpflichtig für Dinge die man nicht mit grober Absicht macht?
16 Antworten
Würdest du es einsehen für den Schaden aufzukommen, wenn dir jemand unbeabsichtigt ins Auto fährt ?! dafür sind schließlich Versicherungen da ;)
man kann nicht immer nachweisen das es nicht mutwillig war, drum ist man ja auch gegen so was versichert
Weil es das Verursacherprinzip gibt.
Person A verursacht Person B einen Schaden. Dieser Schaden ist damit vorhanden und es wäre eine grobe Ungerechtigkeit, wenn Person B selbst für die Instandsetzung des Schadens aufkommen müsste. Natürlich haftet Person A für die Schäden, die sie anrichtet.
Person A kann sich gegen ihre eigene Tollpatschigkeit versichern (Privathaftpflicht) und muss den entstandenen Schaden somit nicht aus eigener Tasche begleichen.
aber der Versicherung müsste er dann monatlich zahlen. (xD)
Weil es da noch das Stichwort "Fahrlässigkeit" gibt.
Wenn du mit dem Kinderwagen zu nah und zu unachtsam an einem Fahrzeug vorbeigehst und es zerkratzt, war das fahrlässig. Und dafür bist du haftbar. Solche Schäden (wie auch mit der eingeschlagenen Scheibe beim Fußballspielen) zahlen in der Regel aber die privaten Haftpflichtversicherungen, sofern du eine hast.
Jo und Versicherungen muss auch jeder, der eine hat, monatlich zahlen und meistens ja der Versicherung mehr als was passiert ist / was sie zahlen dann.^^
Ich frage mich warum bei einem Schaden ohne Absicht Schadensersatz geleistet werden muss.
Weil der andere einen Schaden hat, den er nicht selbst zu veantworten hat.
Mein Bruder hat auf dem Gymnasium beim Fußballspielen eine Scheibe unabsichtlich zerschossen und musste die Scheibe bezahlen.
Normal, siehe § 823 BGB. Haftpflichtversicherung wollte nicht?