Radfahrer angefahren, welches Bußgeld?
Hallo, ich habe heute aus Versehen (durch eine beschlagene Scheibe) eine Radfahrerin von rechts an einer Kreuzung nicht gesehen und sie leicht gestreift. Sie ist nicht hingefallen, meine Auto hat aber leicht den Hinterreifen verzogen und sie am Bein gestoßen. Polizei war da, ich weiß, dass ich Bußgeld und Strafanzeige kriege, die Polizisten meinten aber, dass die Strafanzeige mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt wird (ich war total aufgelöst, die Radfahrerin wollte keine Anzeige stellen, mir ist seit 12 Jahren NICHTS im Verkehr bisher passiert).
Ich hoffe nun, bzw. gehe davon aus, dass die Anzeige am Ende fallen gelassen wird (falls die Radfahrerin doch Anzeige stellt, weil sie am Ende auf Schadensersatz aus ist, weiß ich, dass ich einen Anwalt brauche). Ich möchte nur hier fragen wie hoch das Bußgeld ca. ist, die Angaben, die ich bisher gefunden habe, schwanken zwischen einem festen Satz von ca. 100 Euro und mehreren Monatsgehältern! Vielen Dank für die Antworten!
7 Antworten
Bei einer Einstellung des Strafverfahrens erwartet dich ein Bußgeldbescheid mit folgendem Vorwurf (Tatbestands-Nr. 108601 bei rechts vor links):
Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. § 8 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
bzw. bei Stoppschild/Vorfahrt-achten-Schild TB-Nr. 108607:
Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206. § 8 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Das Bußgeld beträgt in beiden Fällen 120 Euro, dazu kommen Verfahrenskosten von 28,50 Euro und 1 Punkt.
Mehrere Monatsgehälter sind bei den eher geringen Regelsätzen des deutschen Bußgeldkatalogs nicht vorgesehen, die Höchstgrenze beträgt bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit maximal 2.000 Euro (bzw. 3.000 Euro für Alkoholverstöße) und wird nur selten erreicht.
Ein derart hoher Betrag kann dann allenfalls als Geldstrafe bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung zustande kommen, wo sich die Höhe eines Tagessatzes am Einkommen orientiert. Da musst du aber einen Radfahrer schlimmer verletzen als nur am Bein zu stoßen. Ich vermute daher, dass das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird und dein Verstoß nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.
Die Radfahrerin kann aber auch bei einer Einstellung des Strafverfahrens zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld) geltend machen. Die Höhe der Ansprüche hängt dann von den tatsächlichen Kosten der Verletzung ab, z.B. Arztkosten, möglicher Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit etc. Klingt wohl in diesem Fall schlimmer als es ist, da ihre Verletzungen ja eher gering zu sein scheinen.
Danke für die Auszeichnung!
Bei meiner Literalen Tibiakopf Fraktur hat mich der Aurofahrer auch nur "leicht angestoßen" mit der Stoßstange weil er gerade beim Anfahren war.
Ich brauchte eine OP in der mir eine Schraube eingesetzt wurde, damit mein Bein nicht Steif bleibt.
Ich habe 2,5 Jahre gebraucht um wieder einigermaßen ohne zu humpeln wenigstens mal 3 Stunden laufen kann.
Seit dem kann und darf ich keine keine Stehenden Berufe mehr ausführen und musste meinen Erlernten Job als Friseurin aufgeben.
Natürlich habe ich den Fahrer angezeigt. Denn es sind nicht nur bei mir die Körperlichen Beeinträchtigungen die ich bis heute noch habe. Ich bin auch seit dem Arbeitslos weil mir angeblich keine Umschulung zusteht bzw mit meiner damaligen Schulbildung angeblich ungeeignet bin.
Leider habe ich mich wegen der Kosten außer Gerichtlich auf anraten meines Anwaltes geeinigt.
Der Autofahrer/ Versicherung musste das Krankenhaus Tagegeld bezahlen, Verbandmittel wie Schiene und Krücken, die Beiträge zur Krankengymnastik/ REHA, Taxifahrten zu den Behandlungen, Anwaltskosten und Schmerzensgeld 2500€ habe ich bekommen.
Da wird noch einiges auf dich zu kommen. Wie das in Eurem Fall ist das klärst du mit deinem Anwalt.
lg
Oh mein Gott. Aber es wird ja wohl nicht in jedem Fall so böse ausgehen wie bei dir! Mein "Opfer" war jung, ist noch nicht einmal vom Fahrrad gefallen oder so und lief auch fröhlich rum...
Ich war auch mal gerade 30. Und dann die Diagnose OP oder steifes Bein. Und ich bin auch erst mal 3 Tage rumgelaufen weil das BWZK in KO meinte ohne zu Röntgen das es nur eine Prellung gewesen ist. Bin am 3. Tag noch mal beim Arzt gewesen weil es sich einfach anders anfühlte.
Das kann dir so kaum einer beantworten. Es kommt halt darauf an was dir jetzt genau vorgeworfen wird. Für den Schadenersatz ist deine Versicherung zuständig, die du eventuell schon mal Informieren solltest, das da eventuell etwas kommt.
Was die 12 Jahre unfallfrei betrifft, so etwas kannst du nun auch nicht alleine auf deinen Fahrstil zurückführen, dazu gehört auch etwas Glück den nach meiner Erfahrung haben dann auch ander den ein oder anderen Fahrfehler von dir aus gebügelt.
weil sie am Ende auf Schadensersatz aus ist
Schadenersatz solltest du sowieso leisten, zusätzlich zur Strafe, da du ihr Fahrrad beschädigt hast. Zumal der Unfall nur passieren konnte, weil du deine Scheiben nicht sauber gemacht hast und sie übersehen hast.
Zum Bußgeld kann man nicht viel sagen, weilhier mehrere Sachen in Frage kommen.
Mir ist klar, dass ich Schadensersatz für das Fahrrad leisten muss! Das ist hier aber nicht die Frage...
Weil du oben noch schreibst, dass du wohl einen Anwalt benötigst, falls die Radfahrerin Schadenersatz fordern sollte.
Und zu deiner Frage steht da auch etwas. Da kommt so vieles zusammen, dass man als Laie gar nicht sagen kann, was für eine Strafe dich erwarten könnte.
Unfall mit Sachbeschädigung z.B. gibt 35 Euro. Fahrlässige KV ist eine Straftat nach dem StgB und würde eine Geldstrafe sowie mindestens 3 Punkte bringen. Deine unzureichend befreiten Scheiben sind nochmal 10 Euro.
Du mußt wohl einfach abwarten, was du für einen bescheid bekommst.
Der Unfall und die beschlagenen Scheiben sind dann aber Tateinheit, sodass nur eine, nämlich die höhere Geldbuße festgesetzt wird. Ich bin mir übrigens auch nicht sicher, ob es wirklich nur 35 Euro nach dem Auffangtatbestand von § 1 StVO sind. Das Ganze sieht eher nach einer Vorfahrtsmissachtung nach § 8 Abs. 2 StVO mit Unfall aus, bei dem dann 120 Euro Bußgeld fällig werden.
die Radfahrerin wollte keine Anzeige stellen,
die Polizei war vor Ort, alles andere wird die Staatsanwaltschaft klären, unabhängig von der Radfahrerin. Was letztendlich auf dich zukommt, must abwarten.
Oh mein Gott, vielen Dank für eine sachliche und hilfreiche Antwort!!!