Beim Eiskratzen unwissentlich Lack und Scheibe beschädigt - Fall für die Privathaftpflicht?

6 Antworten

Dabei habe ich einen handelsüblichen Eiskratzer verwendet.

Dir ist aber schon klar, dass die ausschließlich für Scheiben gedacht sind?

Als das Auto komplett vom Schnee und Eis befreit war ist aufgefallen, dass die Frontscheibe und Motorhaube extrem zerkratzt ist.

Wer bitte kommt denn auf die grandiose Idee, über Lackflächen mit einem Eiskratzer zu gehen? Da kehrt man mit einem Besen den losen Schnee ab, und der Rest taut von selbst.

Ich kann mir nicht erklären wie das passieren konnte

Dazu genügt es je nach Schaber schon, den nicht ganz flächig aufzusetzen bzw. einen Stein eingeklemmt zu haben.

Laut Werkstatt muss die Motorhaube komplett lackiert und die Scheibe komplett getauscht werden.

Je nach Modell kostet das locker € 2.500.-- bis € 4.000.--. Je nach Ausführung (Sensoren) und Modell kostet schon der Scheibentausch locker € 800.-- bis € 1.000.--. Hinzu kommt die Wertminderung. Die Scheibe zahlt die TK, dafür gibt es außer der SB keine Rückstufung. Der Rest (inkl. der SB) bleibt am Besitzer hängen.

Ich bin selbstverständlich privat Haftpflichtversichert

Die PHV wird die Regulierung vermutlich mit Verweis auf Gefälligkeitsschaden abweisen. Bitte den eigenen Versicherungsberater kontaktieren, der kann mit dem VR das ggfs. auf Kulanz eher aushandeln. Das Problem ist eher nicht versicherungstechnischer Natur, sondern liegt eher im Privaten. Der Besitzer des Fahrzeugs wird die Forderung an dich richten, und deine PHV sie ablehnen, weil hier wegen der Gefälligkeit keine Haftung deinerseits eintritt. Dem zukünftigen Zusammanleben ist das sicher nicht dienlich.

blubb94 
Beitragsersteller
 10.02.2021, 16:34

Hallo, Danke für deine Antwort.

Ich habe natürlich nicht einfach die ganze Motorhaube damit gekratzt, sondern bin leidlich die oberen cm als aufgrund der 20 cm Schneedecke nicht genau sehen konnte wo die Scheibe beginnt.

Was deine Kostenaufstellung angeht, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass die Lackierung der Motorhaube alleine bis zu 3.000 Euro kosten kann. Dafür bekommt man ja fast eine Komplettlackierung. Was hoffentlich nicht notwendig ist....

Die Frontscheibe wurde letztes Jahr erst getauscht und da hat es inkl. Einbau 1.000 Euro gekostet.

TK liegt bei 150 Euro. Sprich das plus die Kosten der Lackierung landen dann wohl auf meiner Tasche....

FordPrefect  10.02.2021, 17:17
@blubb94
Was deine Kostenaufstellung angeht, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass die Lackierung der Motorhaube alleine bis zu 3.000 Euro kosten kann.

Es hängt vom Modell ab. Beim 3er BMW kostet die Frontscheibe "nackt" je nach Modell schon einen Tausender. Spachteln und Lackieren in einer Fachwerkstatt (Leasing) locker ebenso zwischen € 1.500.-- und € 2.000.--.

Ich habe natürlich nicht einfach die ganze Motorhaube damit gekratzt, sondern bin leidlich die oberen cm als aufgrund der 20 cm Schneedecke nicht genau sehen konnte wo die Scheibe beginnt.

Je nach Schaber reicht das, wenn beim Abplatzen des Eises der Lack gleich mitgeht.

Sprich das plus die Kosten der Lackierung landen dann wohl auf meiner Tasche....

Nein, sondern der Besitzer des Fahrzeugs bleibt darauf sitzen - es sei denn, du bietest ihm aus Kulanz eine Regulierung privat an. Es besteht deinerseits hier keine Zahlungsverpflichtung, weil der Gefälligkeitsschaden nicht den VR schützt, sondern den VN.

wattdennnu2  10.02.2021, 19:11
@blubb94

Die Teilksako übenimmt nicht den Austausch einer zerkratzen WSS!

Versicherungsschutz besteht grundsätzlich. Hier stellt sich aber die Frage nach der Haftung.

  1. Bei einer solchen Gefälligkeitshandlung haftest du prinzipiell nicht. Eine Regulierung kann dann nur passieren, wenn der entsprechende Passus zu Gefälligkeitsschäden im Vertrag enthalten ist und du ausdrücklich wünschst, dass dieser angewandt wird. Ansonsten besteht Versicherungsschutz in Form der Abwehr der unbegründeten Schadenersatzansprüche.
  2. Es ist ja offensichtlich ohnehin nicht geklärt, wie der Schaden entstanden ist. Beweispflichtig ist hier der Nachbar. Am Glas kann eigentlich kein Schaden entstehen und hast du denn tatsächlich auf der Motorhaube gekratzt?
blubb94 
Beitragsersteller
 10.02.2021, 16:51

Danke für deine Antwort!

  1. Was wäre denn wenn ich tatsächlich die Gefälligkeitshaftung mit in meinem Vertrag habe (das prüfe ich gerade)?
  2. Ich habe nicht auf der Motorhaube bewusst gekratzt. Aufgrund der 20 cm dicken Schneeschicht habe ich aber wohl zu weit unten angefangen und somit den letzten cm der Motorhaube mit erwischt.
Valnar52  10.02.2021, 16:52
@blubb94

Dann bezieht sich die Versicherung nicht auf die fehlende Haftung wegen Gefälligkeitshandlung und reguliert den Schaden, wenn du das ausdrücklich wünschst.

Das ist dann ein sog. Gefälligkeitsschaden. Nur wenn du diesen ausdrücklich eingeschlossen hast, leistet deine Versicherung.

Gesetzlich kann der Nachbar dich eben genau deswegen NICHT haftbar machen. Du warst ja in seinem Auftrag tätig. Also haftet er selbst für Fehler, die du begehst.

Ver­ur­sacht ein Hel­fen­der bei einer Gefäl­lig­keit fahr­lässig ei­nen Schaden, so kann dieser laut aktueller Recht­spre­chung nicht dafür haftbar ge­macht werden. Die Kosten muss dann letz­tendlich die Person tragen, der gehol­fen wurde.

Aus diesem Grunde sollte man da­rauf achten, dass Gefälligkeits­schä­den in der privaten Haftpflicht mit ein­ge­schlos­sen sind. 

Es hat aufs Auto geschneit, das ist gefroren sodass ein Eispanzer entstand, den habter runter gekratzt und das Eis hat die Kratzer verursacht. Das könnte die Private Haftpflicht abdecken aber sicher ist das nicht.

Und noch was: Sind die Kratzer nur da wo du gekratzt hast? Schon seltsam das Ganze.