Schadensersatz wie hoch?
Hallo zusammen,
mir ist neulich ein Gegenstand auf das Veranda-Dach meines Nachbarn gefallen und die Scheibe ist kaputt.
Nun will der Nachbar, dass ich die Kosten übernehme.
Frage: Wie wird in diesem Fall der Schadenersatz berechnet? Muss ich für komplett neue Scheiben sowie den Einbau aufkommen oder bemisst sich der Schadensersatz an dem Restwert (Veranda-Dach war schon recht alt).
Danke euch!
9 Antworten
Kläre den Sachverhalt mit deiner Privathaftpflichtversicherung. In der Regel wird hier allerdings nur ein Zeitwert erstattet.
Siehe Frage von vor 2 Tagen, da war es noch der Sturm, der etwas angerichtet hat.
Du musst nur für den tatsächlichen Schaden aufkommen. Geschädigter muss so gestellt werden, wie vor dem Schaden.
Der wird immer als Zeitwert berechnet.
Tipp: ruf deinen Versicherungsmenschen an und lass das über die Privathaftpflicht abwickeln.
Falls er eine hat
Dafür hat der Anspruchsteller bestimmt eine VGV bzw. ein Glasversicherung, die diesen Sturmschaden ordnet. Siehe 1. Frage von vor 2 Tagen.
Nuja...§ 823 geht immer von Zeitwert aus. Alles andere ist irrelevant.
§ 823: "ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Von Zeitwert steht da nichts, der "daraus entstandene Schaden" kann der Zeitwert sein, ist es in den meisten Fällen auch, muss es aber nicht.
Wenn der Zeitwert den entstandenen Schaden nicht abdeckt, dann genügt er auch nicht als Ersatz.
Grundsatz ist nicht der Zeitwert, sondern dass der Geschädigte hinterher nicht besser oder schlechter gestellt ist.
Quelle
Es ist auch nicht immer Neuwert...
Da er kaum eine gebrauchte Scheibe einstellen kann, wird neue Scheibe zzgl. Installation berechnet.
Aber dafür hat man eine private Haftpflicht
Und der ET eine Glasversicherung.
Dein Nachbar soll einen Kostenvoranschlag von einem Dachdecker einholen.
Zudem währe es Ratsam, das ganze deiner Versicherung zu melden.
Er wird keine VGV und keine Glasvers. haben für eine fremde Scheibe, die durch einen Sturm zerbröselt wurde.
Erneuter Versuch, jetzt alles ohne Sturm?
Das bezahlt aber ja seine Glasversicherung schon, doppelt kassieren ist da meist gar nicht möglich.
"Du musst nur für den tatsächlichen Schaden aufkommen. Geschädigter muss so gestellt werden, wie vor dem Schaden."
Richtig.
"Der wird immer als Zeitwert berechnet."
Aber...
...nur wenn sich durch die neue Scheibe eine Wertsteigerung ergeben würde. Das ist bei einem Verandadach eher zu bezweifeln. Außerdem hätte die Scheibe wahrscheinlich bis zum Ende der Nutzung des Verandadaches nicht ausgetauscht werden müssen, was zusätzlich dafür spricht, dass eine neue Scheibe keinen signifikanten Mehrwert generiert.
Der Geschädigte muss sich keinen Zeitwertabzug gefallen lassen, der nicht durch den Mehrwert des neuen Bauteils ausgeglichen werden kann.