Schadensersatz wie hoch?

9 Antworten

Kläre den Sachverhalt mit deiner Privathaftpflichtversicherung. In der Regel wird hier allerdings nur ein Zeitwert erstattet.

schleudermaxe  20.07.2020, 14:16

Siehe Frage von vor 2 Tagen, da war es noch der Sturm, der etwas angerichtet hat.

Du musst nur für den tatsächlichen Schaden aufkommen. Geschädigter muss so gestellt werden, wie vor dem Schaden.

Der wird immer als Zeitwert berechnet.

Tipp: ruf deinen Versicherungsmenschen an und lass das über die Privathaftpflicht abwickeln.

LimoZitrone4K  20.07.2020, 09:36

Falls er eine hat

schleudermaxe  20.07.2020, 14:17

Dafür hat der Anspruchsteller bestimmt eine VGV bzw. ein Glasversicherung, die diesen Sturmschaden ordnet. Siehe 1. Frage von vor 2 Tagen.

5432112345  20.07.2020, 09:55

"Du musst nur für den tatsächlichen Schaden aufkommen. Geschädigter muss so gestellt werden, wie vor dem Schaden."
Richtig.

"Der wird immer als Zeitwert berechnet."
Aber...

...nur wenn sich durch die neue Scheibe eine Wertsteigerung ergeben würde. Das ist bei einem Verandadach eher zu bezweifeln. Außerdem hätte die Scheibe wahrscheinlich bis zum Ende der Nutzung des Verandadaches nicht ausgetauscht werden müssen, was zusätzlich dafür spricht, dass eine neue Scheibe keinen signifikanten Mehrwert generiert.

Der Geschädigte muss sich keinen Zeitwertabzug gefallen lassen, der nicht durch den Mehrwert des neuen Bauteils ausgeglichen werden kann.

qugart  20.07.2020, 10:01
@5432112345

Nuja...§ 823 geht immer von Zeitwert aus. Alles andere ist irrelevant.

5432112345  20.07.2020, 10:19
@qugart

§ 823: "ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Von Zeitwert steht da nichts, der "daraus entstandene Schaden" kann der Zeitwert sein, ist es in den meisten Fällen auch, muss es aber nicht.
Wenn der Zeitwert den entstandenen Schaden nicht abdeckt, dann genügt er auch nicht als Ersatz.

Grundsatz ist nicht der Zeitwert, sondern dass der Geschädigte hinterher nicht besser oder schlechter gestellt ist.

qugart  20.07.2020, 10:22
@5432112345

des daraus entstehenden Schadens = Zeitwert.

Schadensersatz IMMER Zeitwert.

5432112345  20.07.2020, 10:22
@qugart

Quelle

qugart  20.07.2020, 10:22
@5432112345

Okay...IMMER Neuwert.
Du ahst Recht.

nerv mich bitte nciht weiter.

5432112345  20.07.2020, 10:29
@qugart

Es ist auch nicht immer Neuwert...

Da er kaum eine gebrauchte Scheibe einstellen kann, wird neue Scheibe zzgl. Installation berechnet.
Aber dafür hat man eine private Haftpflicht

schleudermaxe  20.07.2020, 14:09

Und der ET eine Glasversicherung.

Dein Nachbar soll einen Kostenvoranschlag von einem Dachdecker einholen.

Zudem währe es Ratsam, das ganze deiner Versicherung zu melden.

schleudermaxe  20.07.2020, 14:15

Er wird keine VGV und keine Glasvers. haben für eine fremde Scheibe, die durch einen Sturm zerbröselt wurde.

Erneuter Versuch, jetzt alles ohne Sturm?

Das bezahlt aber ja seine Glasversicherung schon, doppelt kassieren ist da meist gar nicht möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung