ungewollte Sachbeschädigung

14 Antworten

Wer vorsätzlich oder fahrlässig anderen einen Schaden zufügt ist zum Ersatz verpflichtet. Vorsätzlich bedeutet mit Absicht - fahrlässig bedeutet: Aus Unachtsamkeit. Also Schadenersatz ist schon mal fällig... wer sollte denn auch sonst den Schaden bezahlen. Stell Dir doch mal andersrum vor, etwas von Dir wird beschädigt und der andere will/kann nicht zahlen, weil es ja keine Absicht war.

Wenn es wirklich keine Absicht war und Du auch nicht - bei vernünftigem Nachdenken - damit rechnen musstest, dass ein Schaden entsteht, dürfte es sich nicht um den Straftatbestand der Sachbeschädigung handelnt. Ein Strafverfahren wird also eher nicht eingeleitet. Aber Du wirst den Schaden ersetzen müssen.

er braucht dich nicht anzuzeigen. wieso auch?

du sagst wie es war und die versicherung deiner eltern zahlt dafür.

kann auch sein das es der hausmeister wieder richten kann.

geh selbst zum direktor und frag eihn wie man die sache bereinigen soll.

nur keine angst, das sind menschen, keine monster ;-)

am ende eines tages lässt sich alle sin ruhe regeln.

Selbstverständlich wirst du für den Schaden aufkommen müssen. Ob du gleich verklagt wirst, wage ich zu bezweifeln. Wenn du dich weigerst, dann natürlich schon. Aber man kann doch alles ohne Gericht klären. Schließlich hat man ja gesehen, dass du es warst. Also besteht kein Zweifel.

bizeps24  19.04.2010, 14:32

Aber wenn die ihn doch anzeigen ?

DerHans  19.04.2010, 14:34
@bizeps24

Dann kommen noch mal 30 Sozialstunden dazu

fraufrings  19.04.2010, 14:37
@bizeps24

Ist doch egal, zahlen muss er mit oder ohne Anzeige. Wo ist das Problem?

bizeps24  19.04.2010, 14:38
@fraufrings

Naja, aber wäre doch blöd wenn er dann eine Vorstrafe oder so hat, ich meine war doch keine Absicht !!

fraufrings  19.04.2010, 14:39
@bizeps24

Zerbrech dir doch nicht SEINEN Kopf.

bizeps24  19.04.2010, 14:41
@fraufrings

ich finde es einfach interessant und verstehe vor allem nicht warum die Eltern zahlen sollten, da wird man doch aml fragen dürfen !

fraufrings  19.04.2010, 14:47
@bizeps24

Er kann es auch selbst zahlen. Warum sollten sie nicht zahlen müssen. Sachbeschädigung ist Sachbeschädigung. Andererseits könnte die Schule auch gegen sowas versichert sein. Da muss man dann mal mit der Schulleitung drüber sprechen.

bizeps24  19.04.2010, 14:52
@fraufrings

Aua, Sachbeschädigung setzt Vorsatz voraus. Dann könnte ja ein böses Kind die Eltern ruinieren, wenn es die Schule ansteckt.....immer vorher nachdenken

DerHans  19.04.2010, 16:59
@fraufrings

Selbst wenn die Schule gegen solchen Vandalismus versichert wäre, dann wollte die Versicherung ihr Geld zurück. Im Endeffekt das Gleiche.

Wie kann man unbeabsichtigt einen Türrahm,en beschädigen? Wenn ihr keine Haftpflichtversicherung habt, musst du zahlen. Ab 14 bist du beschränkt geschäftsfähig und kannst für deine Schäden selbst aufkommen. Wenn du im Moment mittellos bist, macht das nichts. Die Forderung wird vor Gericht tituliert, dann hast du 30 Jahre Zeit sie zu bezahlen. Ich hoffe, du bist bereits 18, dass deine Eltern nicht mehr belästigt werden müssen.

wenn dir jemand was kaputt macht willst du das doch sicher auch ersetzt haben, oder? dabei ist egal ob es absicht vom anderen war