ungewollte Sachbeschädigung
Hallo Leute, heute in der schule habe ich ausversehen einen Türrahmen kaputt gemacht. Es war keine Absicht dabei. Der Lehrer hat es gesehen und will es nun an den Direktor weiterleiten. Nun meine Fragen: - Kann er mich anzeigen wegen Sachbeschädigung? - Muss ich möglicherweise Schadensersatz zahlen (Ich/meine Eltern sind nicht haftpflichtversichert) Danke im Vorraus
14 Antworten
Wer vorsätzlich oder fahrlässig anderen einen Schaden zufügt ist zum Ersatz verpflichtet. Vorsätzlich bedeutet mit Absicht - fahrlässig bedeutet: Aus Unachtsamkeit. Also Schadenersatz ist schon mal fällig... wer sollte denn auch sonst den Schaden bezahlen. Stell Dir doch mal andersrum vor, etwas von Dir wird beschädigt und der andere will/kann nicht zahlen, weil es ja keine Absicht war.
Wenn es wirklich keine Absicht war und Du auch nicht - bei vernünftigem Nachdenken - damit rechnen musstest, dass ein Schaden entsteht, dürfte es sich nicht um den Straftatbestand der Sachbeschädigung handelnt. Ein Strafverfahren wird also eher nicht eingeleitet. Aber Du wirst den Schaden ersetzen müssen.
er braucht dich nicht anzuzeigen. wieso auch?
du sagst wie es war und die versicherung deiner eltern zahlt dafür.
kann auch sein das es der hausmeister wieder richten kann.
geh selbst zum direktor und frag eihn wie man die sache bereinigen soll.
nur keine angst, das sind menschen, keine monster ;-)
am ende eines tages lässt sich alle sin ruhe regeln.
Selbstverständlich wirst du für den Schaden aufkommen müssen. Ob du gleich verklagt wirst, wage ich zu bezweifeln. Wenn du dich weigerst, dann natürlich schon. Aber man kann doch alles ohne Gericht klären. Schließlich hat man ja gesehen, dass du es warst. Also besteht kein Zweifel.
Dann kommen noch mal 30 Sozialstunden dazu
Ist doch egal, zahlen muss er mit oder ohne Anzeige. Wo ist das Problem?
Naja, aber wäre doch blöd wenn er dann eine Vorstrafe oder so hat, ich meine war doch keine Absicht !!
Zerbrech dir doch nicht SEINEN Kopf.
ich finde es einfach interessant und verstehe vor allem nicht warum die Eltern zahlen sollten, da wird man doch aml fragen dürfen !
Er kann es auch selbst zahlen. Warum sollten sie nicht zahlen müssen. Sachbeschädigung ist Sachbeschädigung. Andererseits könnte die Schule auch gegen sowas versichert sein. Da muss man dann mal mit der Schulleitung drüber sprechen.
Aua, Sachbeschädigung setzt Vorsatz voraus. Dann könnte ja ein böses Kind die Eltern ruinieren, wenn es die Schule ansteckt.....immer vorher nachdenken
Selbst wenn die Schule gegen solchen Vandalismus versichert wäre, dann wollte die Versicherung ihr Geld zurück. Im Endeffekt das Gleiche.
Wie kann man unbeabsichtigt einen Türrahm,en beschädigen? Wenn ihr keine Haftpflichtversicherung habt, musst du zahlen. Ab 14 bist du beschränkt geschäftsfähig und kannst für deine Schäden selbst aufkommen. Wenn du im Moment mittellos bist, macht das nichts. Die Forderung wird vor Gericht tituliert, dann hast du 30 Jahre Zeit sie zu bezahlen. Ich hoffe, du bist bereits 18, dass deine Eltern nicht mehr belästigt werden müssen.
wenn dir jemand was kaputt macht willst du das doch sicher auch ersetzt haben, oder? dabei ist egal ob es absicht vom anderen war
Aber wenn die ihn doch anzeigen ?