Warum darf im Treppenhaus eines älteren Mehrfamilienhaus kein Drehstromzähler mehr eingebaut werden auch wenn vorher bereits einer vorhanden war?
Das Wohnhaus ist Bj 55 und hatte schon Drehstromzähler. In der von mir beschriebenen Wohnung ist ein Wechselstromzähler eingebaut. Dieser darf bicht mehr auf Drehstrom umgebaut werden. Die anderen Wohnungen die noch Drehstrom haben sind Bestandsschutz. So hat mir das der Elektriker erklärt. Stimmt das?
3 Antworten
Ja, das kann stimmen.
Je nachdem, was geändert werden muss, muss danach die gesamte Anlage den aktuellen Vorschriften entsprechen. Es wäre also mit "nur den Zähler wechseln" nicht getan.
Im jetztigen Zustand (ohne Veränderung) kann die Anlage Bestandschutz haben.
1. Es gibt in der Elektrotechnik keinen Bestandsschutz! Der Begriff kommt aus dem Baurecht.
2. Wenn sich die Bedingungen beim Betrieb einer Elektroanlage nicht ändern, gibt es keine Modernisierungs-/ Nachrüstpflicht
3. Eine Montage eines Drehstromzählers bedeutet eine Anlagenänderung und damit gelten auch die aktuellen Vorschriften und Normen.
4. Das Treppenhaus ist erster Rettungsweg und die Leitungsanlagenrichtlinien der Bundesländer verbieten in diesen Rettungswegen das installieren von Zähleranlagen.
Was hängt, darf hängen bleiben, aber bei einer Änderung müsste ein Drehstromzähler normgerecht ausserhalb der Wohnung und des Rettungsweges montiert werden.
das kann leicht sein wenn es alte zählertafeln sind und keine vorsicherung vorhanden ist.außerdem soll ein zählerschrank vorhanden sein,gerade bei baujahr 55 sind die vermutlich irgendwie aufputz montiert.