Darf ich ein Rauchabzugsfenster im Treppenhaus zum Lüften öffnen?
Hallo!
Darf ich das Fenster zum Lüften öffnen, damit das Treppenhaus von Gerüchen befreit wird? Eine Eigentümerin hat es mir untersagt, da es nicht erlaubt sein aus Brandschutzgründen. Sie lüftet u.a. ihre Wohnung ins Treppenhaus, es riecht nach unsauberer Tierhaltung und ewig die Essensgerüche. Ich meine, daß es mit etwas Lüften erträglich wäre, aber das hat sie mir ja jetzt untersagt.....
Hat jemand von Euch eine Ahnung, wo ich Informationen darüber finde?
Dank für Antwort(en).
6 Antworten
Natürlich dürfen Rauchabzüge zum Lüften und Putzen geöffnet werden. Es ist nur sicher zu stellen, dass der Mechanismus zum Öffnen nicht beschädigt wird und im Brandfall richtig funktioniert.
Wenn die Firma der RWA - Anlage das Öffnen "verboten" hat (und nur die könnte das "rechtswiksam" anordnen!), hat sie eine schlechte und vielleicht sogar unzulässige RWA - Anlage eingebaut.
absolut korrekt! Das wichtige an einer RWA ist lediglich der Umstand, dass diese im Brandfalle automatisch bzw. durch betätigen des roten Nottasters selbsttätig öffnet. Solange es nicht brennt, ist sie nur ein mehr oder weniger "normales" Fenster und somit auch für Lüftungszwecke geeignet. Problematisch sind da nur die älteren Gasdruckanlagen, die jedoch meines Wissens nach heute kaum noch in Mietshäusern verbaut sein dürften.
Rauchklappen etc. sind nicht "zur allgemeinen Nutzung" da - sondern eigentlich nur für den Brandfall - also sollte Deine Vermieterin recht haben.
Mehr müsstest Du googeln, "vorschriften rauchabzug" etc.
Zum Thema Geruchsbeläsrtigung solltest Du vielleicht auch einmal googeln:
"mietrecht geruchsbelästigung"
Die Vermutung ist keine Antwort, sondern Unsinn.
richtig
Da hab ich schon gesucht, finde aber nichts. Velux dagegen wirbt damit, daß ihre Rauchabzugsfenster auch zum täglichen Lüften genutzt werden können.
Zum Mietrecht (in dem Fall WEG-Recht aber) weiß ich Bescheid, ebenfalls zu Geruchsbelästigungen im Treppenhaus etc.
Ja.
Es gibt dagegen auch entsprechend eingerichtete Fenster. Bei den elektrisch betriebenen Brandschutzfenstern hat die Schaltung der BMZ immer Vorrag gegenüber den allgem. Öffungseinrichtungen. Bei den älteren Modellen oder Anlagen, die mit Gasdruck arbeiten, ist eine "private" Lüftung so nicht möglich, wenn man die Kosten des Servicemechanikers vermeiden will. Sollte es dagegen nur ein "normales" Fenster sein, so hat dies mit BMZ-Einrichtungen nichts zu tun. Es dient nur zum allgemeinen Lüften des Treppenhauses, auch in Brandrauchfällen.
Karelien
Selbstverständlich darf dieses Fenster zu Lüftungszwecken geöffnet werden.Theoretisch könnte es dauernd geöffnet sein. (die Heizkosten würde es allenfalls beeinflussen) Es muss nur sichergestellt sein, dass es im Brandfall auf jeden Fall öffnet.
Rauchabzugsfenster ist wie es heißt zum enfernen vom Rauch. Man kann damit andere Gerüche entfernen. Machen Sie das Fenster auf. Für den Brandschutz MUSS das Fenster aufgehen und das Fenster kann für immer offen bleiben.
Danke für die Info.