Eigentumswohnung Türklingel kaputte - Kann ich einen Elektriker meiner Wahl beauftragen?
Ich wohne in meiner Eigentumswohnung in einer Wohnanlage. Die Türklingel funktioniert nicht mehr, weder unten am Eingang, noch die direkt an der Wohnungstür.
Da die Türklingel direkt ins Türtelefon integriert ist, und Gegensprechfunktion und Türöffner funktionieren, denke ich, dass das Türtelefon defekt ist. Ich habe mir daher ein neues bestellt, da das alte sowieso unansehnlich geworden ist. .
Frage: Dass der Austausch des Türetelefons meine Privatangelegenheit ist, ist klar, da sich das Türtelefon mit Klingel in meiner Wohnung befindet. Sollte der Defekt aber irgendwo in der Klingelleitung oder direkt am Klingelknopf im Treppenhaus oder am Hauseingang liegen:
Darf der von mir beauftragte Elektriker auch meine Klingel am Hauseingang reparieren, oder muss ich, da es Gemeinschaftseigentum ist, den "Hauselektriker" beauftragen, auch wenn ich die Rechnung natürlich selbst bezahle?
3 Antworten
Solche Fragen würde ich mit der Verwaltung klären. Rufen Sie beim Verwalter für das Gemeinschaftseigentum an. Eine Reparatur am Gemeinschaftseigentum dürfen Sie nicht beauftragen, dafür ist der Verwalter zuständig.
Sie müssen - wenn Sie solche Reparaturen ohne Rücksprache beauftragen- nicht nur die Rechnung selber zahlen, sondern setzen sich auch noch der Gefahr aus, dass Ihnen ein unberechtigter Eingriff am Gemeinschaftseigentum vorgeworfen wird. Es spielt keine Rolle, ob hier nur eine Klingelleitung betroffen ist oder z.B. Das Dach oder Fenster.
Ja, sofern du die Rechnung bezahlst.
Ob du die Zeche zahlst, hängt davon ab, wie eure Teilungserklärung/Einräumungsvertrag ausgestaltet ist. Ist dort nichts geregelt, wären die Kosten von der Wohnungseigentümergemeinschaft zu bezahlen und müßte diese auch den Auftrag erteilen.
Wenn du allerdings Spendierhosen anhast und die Kosten selbst übernehmen willst, kannst du natürlich auch selbst beauftragen. Wichtig dabei ist lediglich, dass es sich um einen Fachbetrieb handelt und die Türsprechanlage nicht verändert wird. Natürlich haftest du dann im Innenverhältnis dafür, wenn hier Folgeschäden durch eine z. B. misslungene Reparatur entstehen.
...da es Gemeinschaftseigentum ist, den "Hauselektriker" beauftragen, auch wenn ich die Rechnung natürlich selbst bezahle?
Hast Du Dir eigentlich schon selbst beantwortet. > Verwaltung > Hauselektriker.
Aber warum willst Du einen Defekt im Gemeinschaftseigentum selbst bezahlen (wenn er da ist) ?
Gruß
Danke für deine Antwort, übrigens.
Naja, da ich das Türtelefon sowieso austauschen und an einer anderen Stelle platzieren lasse, könnte der Elektriker, der das Türtelefon installiert, im Bedarfsfall auch die Kontakte an der Klingel selbst reparieren.
Ansonsten müsste ich ZWEI Elektriker beauftragen: - Den meiner Wahl, der das Türtelefon installiert - Den "Hauselektriker", der notwendigenfalls, dann die Klingel außen repariert.
Das bedeutet: Zwei Termine statt einem Termin, mit entsprechender Wartezeit. Außerdem würde ich natürlich lieber selbst einen guten Elektriker beauftragen, und nicht diesen Idioten, der hier der Hauselektriker ist.