Gibt es auch FI-Schalter Pflicht auch bei alten Wohnungen?

3 Antworten

das mit der Neuvermietrung ist Kokolores.... es sei denn, das bezieht sich auf eine Neuvermietung nach Umbau oder Sanierung der Wohnung. das hebelt den Bestandsschutz nämlich aus.

Bis vor kurzem galt bezüglich des Bestandsschutzes noch die Maxime, dass dieser bei weitreichenden Veränderungen der Elektroanlage entfällt. also zum Beispiel wenn eine Verteileranlage erneuert wird, dann müssen auch die abgehenden Leitungen erneuert werden, sofern sie den aktuellen Anforderungen bezüglich Isolation und Aderzahl nicht genügen.

Seit kurzem ist es so, dass wenn z.b. im Bad die Fliesen erneuert werden, der Bauherr verpflichtet werden kann, alte Leitungen, die den Anforderungen an Aderzahl und Isolierung nicht genügen, auszutauschen sind.

was die Pflicht für einen FI Schalter betrifft, so besteht für das Badezimmer eine solche seit 1974, ob wohl bis weit in die 1990er Jahre hinein sich darum kein Schwein geschert hat. Seit 2009 sind die FI Schalter ja nun für alle Stromkreise bis 20 Ampere im Innenraum und bis 32 Ampere im Außenbereich pflicht. oft wird auch gerne getuschelt, dass es EIN FI Schalter zu sein hat. das ist schwachsinn. wer das Geld hat, darf sich auch gerne jeden einzelnen Stromkreis mit einem eigenen FI Schalter sichern...

so viel zur grauen theorie. kommen wir zur Praxis. wenn von der Verteilung aus die Leiter alle 3adrig verlegt sind, dann sollte die möglichkeit bestehen, einen FI Schalter nachrüsten zu lassen. das würde allerdings bedeuten, dass mit 90% warscheinlichkeit auch die Sicherungsschalter erneuert werden müssen, da der Einbau des FI einen massiven eingriff in die Verteilung darstellt, und damit der Bestandschutz für die Sicherungen erlischt.

das würde in deinem Fall bedeuten, dass die vorhandenen (warscheinlich 16 Ampre) automaten gegen 13er zu tauschen sind, wenn der Querschnitt der Leitungen bei 1,5 mm² liegt. (sehr warscheinlich) grob geschätzt düfte der Umbau der Verteilung, sofern möglich, incl. Material so um die 300 - 400 € kosten.

eine andere alterantive wäre, wenn option 1 zu teuer ist, eine Steckdose mit eingebautem FI Schalter im bad zu installiren. die kostet aber auch alleine schon knappe 120 €

preiswerter und vor allem einfacher wäre es, du steckst einen Personenschutzadapter (FI Zwischenstecker) in die Steckdose im Bad. den gibts z.b. von Kopp oder Bachmann zu preisen um 30 - 40 € im Baumarkt.

lg, anna

Sorbas48  13.06.2012, 08:55

bei der RCD Pflicht für Räume mit Badewanne oder Dusche in Neubauten oder in zu renovierenden Anlagen liegst du um 10 Jahre daneben (sie gilt erst seit 1984).

Ein Eingriff in die Leitfähigkeit des Bodens im Bad (z.B. neuer Belag) der Einbau einer Heizung usw. werden als wesentlicher Eingriff in die bestehende Anlage gewertet und hebeln den Bestanndschutz aus, auch wenn eigentlich an der Elektrik kein Handgriff genmacht wurde.

Zusätzlich ist aber auch die DIN 18015-1 bezüglich „Planung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden": zu „Aufteilung der Stromkreise und Koordination von Schutzeinrichtungen" maßgeblich!

Die Zuordnung von Anschlussstellen für Verbrauchsmittel zu einem Stromkreis ist so vorzunehmen, dass durch das automatische Abschalten der diesem Stromkreis zugeordneten Schutzeinrichtung (z. B. Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzschalter) im Fehlerfall oder bei notwendiger manueller Abschaltung nur ein kleiner Teil der Kundenanlage abgeschaltet wird.

Ein RCD für eine gesamte Kundenanlage wie es früher oft üblich war ist nicht mehr normgerecht

Da wir nicht wissen aus welchem Land du bist, ist lässt sich das nicht schlüssig sagen aber es gibt weder für Österreich noch für Deutschland eine Verordnung die sich auf den 12.07.2010.

Für Deutschland gilt:

Fehlerstromschutzschalter sind seit 1984 für Räume mit Duschen oder Badewannen in Neubauten vorgeschrieben, die dafür zuständige VDE ist die DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701):2008-10 „Errichten von Niederspannungsanlagen; Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art; Räume mit Badewanne oder Dusche“

Seit 1. Februar 2009 ist die Übergangsfrist der seit 1. Juni 2007 geltenden DIN VDE 0100-410:2007-06, Abschnitt 411.3.3(ab Seite 14) abgelaufen und es müssen außerdem alle Steckdosen-Stromkreise, welche durch elektrotechnische Laien genutzt werden, mit einem Fehlerstromschutzschalter mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA ausgestattet sein (in Innenräumen Stromkreise bis 20 A, im Außenbereich für alle Endstromkreise bis 32 A).

Für bestehende Anlagen gilt der Bestandschutz, wenn keine wesentlichen Änderungen und keine Erweiterungen an der Anlage vorgenommen werden.

Sorbas48  13.06.2012, 08:34

für Österreich gelten ähnliche Regeln mit geringfügig abweichenden Terminen für Neuanlagen, aber zusätzlich greift bei der Neuvermietung von Wohnungen (in Hauptmiete) das ETG

Die österreichische Elektrotechnikverordnung ETV schreibt (erstmals mit der Ausgabe 2002/A2) im neuen §7a die Nachrüstung auch in Altwohnungen vor, wenn diese neu vermietet werden. Die Anordnung in §7a lautet sinngemäß: Bei Neuvermietung einer Wohnung die über keinen Zusatzschutz verfügt ist, „unbeschadet des vorhandenen Anlagenzustandes“, der Einbau mindestens eines Fehlerstrom-Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA, „unmittelbar vor der in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen“ sicherzustellen.

MidzuChi 
Beitragsersteller
 13.06.2012, 15:08
@Sorbas48

Ich wohne in Deutschland. Habe aber grade gesehen, dass sich die Änderung der Elektronikverordnung (BGBl II 223/2010) auf Österreich bezieht. Hatte das irgendwie überlesen. :-(

Dann wäre ja jetzt alles geklärt und ich weiß bescheid.

Danke für die Hilfe :-)

nach den VDE Bestimmungen ist nur bei alten Wohnungen ein FI (RCD) Plicht, wenn das Bad umgebaut bzw saniert wird. und dann auch nur fürs Bad. Für den Rest der Wohnung gilt die sogenannte Bestandsbewahrung.

Oft funktioniert ein FI (RCD) auch in alten elektrischen Anlagen nicht, weil die Verdrahtung für heutige Verhältnisse KATASTROPHAL ist. Ein Nachrüsten würde weing Sinn machen, da meistens die gesamte Elektifizierung in der Wohnung erneuert werden müßte.