Warum bekommt man altes/ungültiges Testament vom Amtsgericht zugeschickt?
Der Lebensgefährte (unverheiratet, keine Kinder) meiner Oma ist vor kurzem verstorben. Er hatte ein Testament aufgesetzt wonach sie etwas erben sollte. Jetzt wurde kurz vor seinem Tot das Testament abgeändert und eine Verwandte als Alleinerbin eingesetzt. Er befand sich in der Zeit im Pflegeheim. Jetzt hat Sie das Nachlassgericht angeschrieben und ihr beide Testamente zugeschickt, was für Verwirrung sorgt. Warum lässt man ihr ein ungültiges Testament zukommen und macht sie so verrückt? Gibt es bei Unverheirateten einen Pflichtanteil und kann man hier etwas machen?
3 Antworten
Für Unverheiratet gibt es keinen Pflichtteil. Deine Oma bekommt leider nichts und hat auch keine Ansprüche.
Du hast mich verwirrt: Mit "Jetzt hat Sie das Nachlassgericht angeschrieben..." meinst Du sicherlich: "Das Nachlass gericht hat sie angeschrieben ..."
Ich denke, das ist normal so. Sie teilen ihr mit dass es ein Testament gab, das dann aber aufgehoben wurde durch ein neues. Sie müssen ja annehmen, dass Deine Oma von einem Vermächnis ihres Lebengefärten wußte und sie wollen sie dadurch informieren, dass dieses aber danach geändert wurde. Sonst würde sie zum Nachlaßgericht laufen und versuchen ihren Erbteil einzufordern.
Auch unwirksame bzw. obsolet gewordene Testamente muss das Nachlassgericht eröffnen. Die Eröffnungsniederschrift, die sie zugesandt bekommen hat, enthält dann eben auch dieses.