Betreuer meldet Todesfall nicht beim Nachlassgericht?
Hallo, meine Großmutter ist verstorben.
Sie wurde fast 100 Jahre alt und war leicht dement.
Sie war im Pflegeheim und hatte einen Betreuer.
Dieser hatte nach diversen Angaben eine "Generalvollmacht".
Nach Rücksprache beim zuständigen Nachlassgericht hat dieses auch nach
nunmehr 2 Monaten keine Information über den Todesfall.
Überdies sagte eine Mitarbeiterin, eine Generalvollmacht sei ungültig.
Ob ein Testament vorliegt, ist mir unbekannt.
Der Betreuer geht nicht ans Telefon.
Meine Frage: Wie kommen die Erben an ihr Recht?
4 Antworten
Was soll denn der Betreuer beim Nachlassgericht melden? Die Betreuung endet gesetzlich grundsätzlich mit dem Tod des Betreuten.
Nimm den Totenschein und geh zum Nachlassgericht, um den Erbschein zu bekommen. Wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge
ab Todesfall ist der gesetzliche Betreuer raus; ebenso die Generalvollmacht.
Der Doc stellt einen Totenschein aus, mit dem gehen die Angehörigen zum Standesamt am Sterbeort; dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt.
macht in der Regel der Bestatter wenn er dazu beauftragt wird. War bei uns der Fall; und hat hilfreich zur Seite gestanden.
...und dann geht man mit der Sterbeurkunde zum Nachlassgericht und beantragt den Erbschein
Na da passt ja mal etwas überhaupt nicht: Sämtliche Sterbeurkunden gehen an das zuständige Nachlassgericht. (letzte Meldeadresse)
Da die Erben doch vom Tod wissen, sollen sie einen Termin mit dem Nachlassgericht machen und einen Erbschein beantragen. Das Thema mit der Ausschlagung hat sich ja bereits erledigt.
Wer hat denn den Schriftverkehr mit dem Heim geführt, die Beerdigung organisiert, Verträge gekündigt: Für all diese Dinge benötigt man die Sterbeurkunde
Hallo und danke.
Der Betreuer hat die Beerdigung organisiert.
Wir haben keinerlei Kontakt zum Betreuer, kennen nicht seine Adresse,; ans Telefon geht er nicht.
Ich versuche noch mit dem Pflegeheim Kontakt zu bekommen, ob ich dort eine Auskunft erhalte.
Bis dahin
würde mal noch Kontakt mit dem Betreuungsgericht vorschlagen. Wobei es sich hier ja nicht zwingend um eine gerichtliche Betreuung handeln muss. Evtl hat die Großmutter dies ja vorher bereits selbst geregelt.
War/ Ist der Betreuer eine Bezugsperson der Oma?
Ja, ich gehe davon aus, dass die leicht demente Oma dem Betreuer alles unterschrieben hat.
Der Betreuer war keine Bezugsperson.
Werden das Bereuungsgericht noch konsultieren.
Das Pflegeheim gibt trotz mehrfacher Versuche keinerlei Auskunft
weder über den Verbleib von persönlichen Unterlagen, wie Stammbuch usw., noch
über die Einrichtung der Wohnung.
Vielen Dank für Ihre Geduld !
Die Betreuung endete mit dem Tod deiner Großmutter. Beim zuständigen Amtsgericht war ein Rechtsplfeger für deine Großmutter zuständig, den könnt ihr auch befragen.
Des weiteren besorgt ihr euch beim Standesamt eine Sterbeurkunde, geht zum Nachlassgericht, legt die dort vor und beantragt einen Erbschein. Kontoverfügungen nach dem Todestag durfte der Betreuer nicht machen, eigentlich auch schon nicht mehr die Bestattung organisieren, da seine Aufgabe mit dem Tod der Großmutter endete, ebenso seine Vollmacht.
Wo wart ihr? Wer hat sich von euch um die Großmutter gekümmert? Wenn ihr Kontkat gehabt hättet, solltet ihr doch wissen, ob es ein Testament gab.
Das Gericht wird den Erbschein erstellen, dann könnt ihr beim Rechtspfleger Einsicht in die Abrechnungen des Betreuers nehmen und bei der Bank wegen der Kontostände. Dann können die Erben gemeinsam darüber verfügen.
Warum hat sich deine Familie nicht um die Bestattung gekümmert? Das wäre euere Aufgabe gewesen- scheint die Großmutter war euch nicht wichtig. Nur das evtl. Erbe jetzt.
Schade für die alte Dame...
Ich verstehe Ihre letzte Bemerkung sehr gut, bitte glauben Sie mir das.
Wir hätten gerne intensiven Kontakt gehabt und auch alles für sie geregelt.
Der Betreuer verhinderte jedweden Kontakt und das über Jahre.
Z.B bei mindestens 6 schon vereinbarten Besuchsterminen (mehr als 150 km Entfernung) war Oma nicht im
Heim, sondern "mit dem Betreuer beim Arzt, spazieren, beim Friseur" usw.
Ich möchte das nicht weiter ausbauen, mir tut das alles ohnehin schon genügend weh!.
Das tut mir leid, leider gibt es solche Betreuer. Daher sollten sie besonders die Abrechnungen, die er dem Rechtspfleger vorlegen musste, genau prüfen- nicht das er sich am Vermögen der Großmutter bereichert hat.
Totenschein nutzt nix, damit bekommt er am Sterbeort / Standesamt die Sterbeurkunde.