Erbschaft, bewegliche Gegenstände
Hallo, der Lebensgefährte meiner Mutter ist in diesem Jahr verstorben. Im Testament wurde die Schwester als Alleinerbin eingesetzt. Meine Mutter wurden alle beweglichen Gegenstände zugesprochen. Jetzt fordert die Schwester zusätzlich noch das Auto ein. Man muss dazu sagen, dass meine Mutter 10 Jahre mit Ihrem Lebensgefährten gelebt hat und ihn (86) die letzten 3 Jahre gepflegt hat. Gehört das Auto nicht auch zu bewegliche Gegenstände?
8 Antworten
Na sicher !
Der VGerstorbene hat ja mit Sicherheit ein testament gemacht ? Also gibt es auch einen Erbvollstrecker , in so einem Fall einen Notar ! Deine Mutter soll sich an Ihn wenden oder ggf. an das Nachlassgericht ! Dann weiss sie genaustens Bescheid !
Warum sollte es hier einen TEstamentsvollstrecker geben? Dazu lässt sich dem Ausgangsbeitrag doch gar nichts entnehmen. Und das Nachlassgericht hat mit der Verteilung des Erbes nichts zu tun! Wenn es Streitigkeiten gibt, müssen dieses zwischen den Erben und notfalls vor dem Zivilgericht ausgetragen werden
Frag am besten beim Notar nach, damit Missverständnisse ausgeschlossen sind
Es ist zwar unzweifelhaft das Auto ein beweglicher Gegenstand, aber frag tatsächlich mal vorsichtshalber den Notar.
Ja, das Auto gehört auch dazu. Typische Dinge für nicht bewegliche Sachen sind Grund-stücke und Immobilien (Häuser), Patente und Forderungen (wenn der Lebensgefährte also noch Geld zu bekommen hätte)
Vorausgesetzt es steht so, wie Du schreibst, im Testament:
Deine Mutter hat ein Vermächtnis erhalten (alle beweglichen Gegenstände); die Schwester erbt den Rest.
Ein Auto ist ein beweglicher Gegenstand.
Die Schwester ist nicht pflichtteilberechtigt (Erbin 2. Ordnung).
Das Auto muß nicht herausgegeben werden.
Die Schwester kann höchstens das Testament anfechten.
Guter Rat, kostet aber!