Mietvertrag Eltern und volljähriges "Kind"?
Muss man als volljähriges "Kind" im Mietvertrag mit aufgenommen werden, wenn ein neuer Vertrag unterzeichnet wird, die Person aber an der monatlichen Miete unbeteiligt ist? Dass derjenige also an sich nichts mit der Mietangelegenheit zu tun hat, sondern einfach nur dort wohnt und als "mit in die Wohnung Ziehender" vermerkt ist.
3 Antworten
Nein, dann muss die Person auch nicht als Mieter aufgenommen werden.
Man kann dort auch einfach wohnen. Verbieten kann der Vermieter das übrigens nicht.
Wegen der Meldebescheinigung bei der Gemeinde und den Nebenkosten.
Nur so wäre es aber korrekt.Besucheraufenthalte sind zeitlich begrenzt.
Als Mieter nicht zwingend, evtl. als mit einziehende Person.
Allerdings könnte es sein das der Vermieter verlangt das alle volljährigen Personen als Mieter im Vertrag aufgenommen werden.
Neuer Vertrag für eine neue oder dieselbe Wohnung?
Dafür muß man nicht als Mieter im Mietvertrag stehen.
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