Einheitsmietvertrag 2873 von AVERY ZWECKFORM. Wisst ihr zufälligerweise wie das dort mit den Nebenkosten geregelt is?

4 Antworten

Heizung und Warmwasser ist grundsätzlich in den Nebenkosten inbegriffen, Strom allerdings nicht, den muss man normalerweise selber direkt beim Anbieter bestellen und  bezahlen

anitari  10.01.2017, 10:14

Heizung und Warmwasser ist grundsätzlich in den Nebenkosten inbegriffen,

Ach ja?

albatros  10.01.2017, 11:51

Das ist von der Art der Beheizung abhängig.

Barolo88  10.01.2017, 13:33
@albatros

das Mehrfamilienhäuser eigentlich immer zentral beheizt werden ist Heizung und Warmwasser immer in den Nebenkosten inkludiert. 

Strom für die Wohnung ist normalerweise nicht enthalten.

Kosten für Heizung und Warmwasser sind enthalten wenn es im Haus dafür eine zentrale Anlage gibt oder beides per Fernwärme, für die der Vermieter einen Vertrag hat, geliefert wird.

Hat die Wohnung eine eigene Anlage die Wärme und Warmwasser erzeugt (z. B. Gastherme) sind die Kosten dafür nicht in den NK enthalten.

Gleiches gilt wenn Warmwasser mittels elektrischem Boiler oder Durchlauferhitzer aufbereitet wird.

In diesem Mietvertrag muss ja wohl dazu etwas drinstehen, das gilt bei entsprechenden Eintragungen. Wenn da steht, der Mieter bezahlt die Betriebskoste, reicht das nach aktuellem Recht völlig aus. Das betrifft dann sämtliche anfallenden BK, incl. Heiz- und Wassererwärmungskosten.

Strom ist nur in den seltensten Fällen in den Nebenkosten, dies meldet man immer selbst an. Wasser und Heizung ist in den Nebenkosten.

anitari  10.01.2017, 10:22

Wasser und Heizung ist in den Nebenkosten.

Kann drin sein, muß aber nicht.