Unser Strom wird im Treppenhaus Licht und Klingelanlage Türöffner verwendet Kündigung?

7 Antworten

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du kannst die nebenkostenabrechnung beanstanden beim vermieter und eine ganz genaue auflistung verlangen. doppelt zahlen brauchst du natürlich nicht, du musst dem vermieter nur nachweisen was du bezahlt hast und er muss dir genau nachweisen, was du bezahlen musst, und die nebenkostenabrechnung dir neu ausrechnen mit den tatsächlichen kosten, tut der das nicht geh zum anwalt oder mieterbund damit und nehme gleich nen paar nachbarn mit die das gleiche haben und mit wollen.

Dumbelchen 
Beitragsersteller
 06.03.2011, 11:20

Danke Dir ....

So ganz kann ich Dir nicht folgen.

Läuft die Beleuchtung das Treppenhaus und Klingelanlage + Öffner + Aussenbeleuchtung über Deinen Zähler?

Normalerweise gibt es für Allgemeinstrom einen Extra Zähler.

Diese Kosten werden per BK anteilig auf die Mieter umgelegt.

Was genau steht denn zu Betriebskosten im Vertrag?

Aber wie auch immer, ein Grund zur fristlosen Kündigung wäre das nicht. Bestenfalls ein Grund der BK-Abrechnung zu widersprechen.


Hier schrieb mal ein User:

Wer einen Grund für eine fristlose Kündigung sucht, hat keinen.


Hallo, beziehen sich die 45€ im Jahr auf alle MIeter oder pro Mieter?

Wir haben in unserer Nebenkostenrechnung 270€ Hauslicht stehen (3-Familienhaus).--(Jeder bezahlt davon ein Drittel.)

Mir kommt das ziemlich viel vor.

Träum weiter - NEIN


Den Strom, den du bezahlst ist für deine Wohnung und ggf deiner Kellerräume aber nicht für den des Türöffnerst oder dem Flurlicht! Ich mache in unserem haus seit 8 Jahren die Hausverwaltung für 12 Parteien - der Allgemeinstrom (Türöffner, Treppenhaus und Kellerlicht) beläuft sich seit Jahren mehr oder wenigen konstant auf ca. 45€ für das ganze Jahr

Weiter ist die Bezeichnung Allgemeinstrom im Mietvertrag ohne Auflistung der Einzelposten zulässig - weil ein logisch denkender Verstand sich darunter was vorstellen kann. Wenn du einen Grund suchst aus der Hütte rauszukommen musst du eben weitersuchen!

anitari  05.03.2011, 12:09

"Wenn du einen Grund suchst aus der Hütte rauszukommen musst du eben weitersuchen!"

Oder ordentlich kündigen.

DH

Wegen unklarer Abrechnung von "Allgemeinstrom" kann man nicht fristlos kündigen. Der Sache kann man ganz gezielt nachgehen und einer unrichtigen NK-Abrechnung - nach Überprüfung aller Belege - diesbezüglich widersprechen. Aber ordentlich kündigen mit gesetzlicher Frist kannst du jederzeit spätestens am 3.Werktag eines Monats (Zugang beim Vermieter)zum übernächsten Monat.