Nebenkosten: Warmwasser per Durchlauferhitzer
Hallo, ich verstehe da was nicht in meinem Mietvertrag. In meinem Mietvertrag steht drin, dass die Kosten für Warmwasser in den Nebenkosten enthalten sein sollten. Zumindest lese ich das so raus. Wasser wird in der Wohnung über einen Durchlauferhitzer erhitzt. Jetzt frage ich mich,, ob es sein könnte, dass ich doppelt, also durch die zusätzlichen Stromkosten, zahle. Kann das sein? Kann es sein, dass der Durchlauferhitzer seperat gerechnet wird? Wie kann ich das überprüfen? Meinem Vermieter traue ich da nicht wirklich... Grüße Henry
4 Antworten
Du hast doch sicher einen eigenen Vertrag für die Stromversorgung mit dem Versorger. Dementsprechend zahlst du dort den Energieverbrauch. Es mag durchaus sein, dass in deinem Mietvertrag formularmäßig die Option der Kostenabwälzung drin steht, tatsächlich du den Strom trotzdem direkt an den Versorger zahlst. Warmwasserkosten werden nur dann über die Betriebskosten abgerechnet, wenn die Warmwasserversorgung zentral erfolgt. Das Warm-Wasser also quasi "aus der Wand" kommt.
Nein - es fallen dann in dem Moment keine Nebenkosten für Warmwasser an - das ist ein Standardvertrag der nicht ergänzt oder umgestaltet wurde.
Wenn Warmwasser über E-Geräte erzeugt wird in der Wohnung, dann fallen nur die Stromkosten für dich an, du zahlst also nichts doppelt. Ich würde allerdings darauf bestehen, dass die Geräte vor Einzug vom Vermieter gewartet werden, denn hier verstecken sich oft Kostenfallen und Stromfresser durch defekte oder verschmutzte Geräte. Schon eine 1mm Schicht Kalk an der Heizschlange treibt den Verbrauch um gut 15% nach oben oder defekte Thermostate und das teil heizt ewig an ohne dass Wasser verbraucht wird - ok " Durchläufer " sind jetzt von den Thermoschaltern nicht so betroffen aber der Kalk ist da nicht zu missachten
Im Mietvertrag steht normalerweise nur, welche Nebenkosten in der Zahlung enthalten sein KÖNNEN, welche tatsächlich enthalten sind, erfährst Du mit der Abrechnung...
im Mietvertrag müssen alle Kosten genannt sein die auch abgerechnet werden - wer mehr abrechnet als im Mietvertrag an Posten aufgeführt ist, der sorgt dafür, dass er auf den Kosten als Vermieter sitzen bleibt!
Du kannst aber lesen, oder? Nirgends steht irgendwas, dass der Vermieter mehr abrechnet, als im Mietvertrag steht, weder in der Frage noch in meiner Antwort
Wenn es ein elektrischer Durchlauferhitzer ist, zahlst du dafür. Wenn es ein mit Gas betriebener ist dann muss man schauen auf wen der Gasanschluss läuft.
Falsch - im Mietvertrag müssen alle Kosten genannt sein die auch abgerechnet werden - wer mehr abrechnet als im Mietvertrag an Posten aufgeführt ist, der sorgt dafür, dass er auf den Kosten als Vermieter sitzen bleibt!
Ist bspw im Mietvertrag Hausstrom nicht aufgeführt in den sonstigen Betriebskosten, dann braucht man die auch nicht zu bezahlen - oder den Betrieb eines Kabelanschlusses - ist das vereinbart, dann braucht man an den Versorger die Grundgebühr nicht zu leisten