Ab wann Attestpflicht gültig & zulässig?
Also meine Lehrerin hat mir letzten Dienstag gesagt dass ich einen Brief nach Hause bekomm dass ich ab nun Attestpflichtig sei.
Der Brief ist bis heute nicht angekommen.
Der Brief wurde mittels Einschreiben verschickt.
Nun meine Fragen:
•Gibt es eine feste Regelung ab wann mich die Lehrkraft Attestpflichtig machen kann oder darf hier auch jeder den Gesetzgeber spielen?
•Ab wann gilt die Attestpflicht? Reicht eine Mündliche in Kenntnis Setzung oder bin ich erst dann Attestpflichtig wenn ich es schriftlich bekommen habe, es Unterzeichne & den Abschnitt der Lehrkraft zurück gebe?
Off-Topic:
• Wenn ein Brief per Einschreiben verschickt wird dann darf er doch nicht einfach in Briefkasten geworfen werden sondern muss mir persönlich gegeben werden und ich muss unterschreiben dass ich es erhalten habe oder irre ich mich da?
-Frage weil ich bereits vor ca. 2 Wochen einen Brief vom Gericht bekommen habe welche in einer Gelben Briefhülle war (das sind doch auch Einschreiben?!) & ich habe nix unterschrieben. Er lag einfach im Briefkasten drinnen...
5 Antworten
eine Entschuldigung für Fehlzeiten können Lehrer immer verlangen. Wenn der Verdacht besteht, dass der volljährige Schüler oder desinteressierte Eltern den Schulbesuch als eine von vielen Möglichkeiten betrachtet, den Vormittag zu verbringen, können die Lehrer jederzeit Atteste fordern.
Ein Einschreiben kann durchaus in den Briefkasten geworfen werden. Dann allerdings kann der Postbote nicht beweisen, dass es zugestellt wurde. Er kann es auch bei Nachbarn abgeben, dann hat er eine Unterschrift und der Nachbar den Schwarzen Peter.
Die Schule kann die Attestpflicht selbst festlegen, ohne an besondere Vorgaben gebunden zu sein. Du warst wohl schon mehrfach am Montag oder Freitag nicht in der SChule?
Die Attestpflicht ist gültig ab Kenntnisnahme. Das Einschreiben soll dazu dienen, Deine Erziehungberechtigten zu informieren ( wenn Du minderjährig bist) bzw. den Vorgang für die Akten zu dokumentieren.
Ein "normales Einschreiben" unterschreibst Du. Bei einem "Einwurfeinschreiben" bestätigt der Briefträger den Einwurf in Deinen Postkasten. Ab da gilt es als zugestellt.
Wann eine Attestpflicht besteht entscheidet jede schule selber. Bei meiner war ein solches nach 2 Tagen fehlen Pflicht und auch wenn Schulaufgaben an den Tag waren. Bei solchen Tagen musste ein Arzt das Attest ausstellen. Wenn man ein Tag gefehlt hat und man keine Prüfung hatte so musste man lediglich ein unterschriebenes schreiben der Eltern mitbringen.
Wie es bei dir ist musst du herausfinden aber wenn ein Einschreiben darüber verschickt wurde hast du es wohl sehr oft schon gemacht.
Ja, ein Einschreiben wird nicht einfach in den Postkasten gesteckt sondern muss vom Empfänger entgegen genommen werden. Ist dieser nicht da wird er benachrichtigt dieses bei der nächsten Post station abzuholen. Da das Einschreiben für deine Eltern bestimmt ist hast du auch nicht die befugnis es entgegen zu nehmen. Wenn du mist gebaut hast steh also auch dazu
Deine Volljährigkeit ist gleichgültig wenn du bei Ihnen wohnst und einen normale Schulform besuchst
Bei uns ist es ohne Attestpflicht so dass man bei Arbeiten einen Attest braucht und bei Tagen ohne Arbeiten reicht eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
Mit Attestpflicht muss ich IMMER einen Attest haben wenn ich fehl.
Das Einschreiben geht an mich und nicht meine Eltern. Bin schon volljährig.
Ein Einschreiben darf nur mit der Unterschrift an den Adressat ausgehändigt werden
Einwurfeinschreiben wird nur von der Post dokumentiert ...