Ab wann Attestpflicht gültig & zulässig?

5 Antworten

eine Entschuldigung für Fehlzeiten können Lehrer immer verlangen. Wenn der Verdacht besteht, dass der volljährige Schüler oder desinteressierte Eltern den Schulbesuch als eine von vielen Möglichkeiten betrachtet, den Vormittag zu verbringen, können die Lehrer jederzeit Atteste fordern.

Ein Einschreiben kann durchaus in den Briefkasten geworfen werden. Dann allerdings kann der Postbote nicht beweisen, dass es zugestellt wurde. Er kann es auch bei Nachbarn abgeben, dann hat er eine Unterschrift und der Nachbar den Schwarzen Peter.

Die Schule kann die Attestpflicht selbst festlegen, ohne an besondere Vorgaben gebunden zu sein. Du warst wohl schon mehrfach am Montag oder Freitag nicht in der SChule?

Die Attestpflicht ist gültig ab Kenntnisnahme. Das Einschreiben soll dazu dienen, Deine Erziehungberechtigten zu informieren ( wenn Du minderjährig bist) bzw. den Vorgang für die Akten  zu dokumentieren.

Ein "normales Einschreiben" unterschreibst Du. Bei einem "Einwurfeinschreiben" bestätigt der Briefträger den Einwurf in Deinen Postkasten. Ab da gilt es als zugestellt.

Wann eine Attestpflicht besteht entscheidet jede schule selber. Bei meiner war ein solches nach 2 Tagen fehlen Pflicht und auch wenn Schulaufgaben an den Tag waren. Bei solchen Tagen musste ein Arzt das Attest ausstellen. Wenn man ein Tag gefehlt hat und man keine Prüfung hatte so musste man lediglich ein unterschriebenes schreiben der Eltern mitbringen.

Wie es bei dir ist musst du herausfinden aber wenn ein Einschreiben darüber verschickt wurde hast du es wohl sehr oft schon gemacht.

Ja, ein Einschreiben wird nicht einfach in den Postkasten gesteckt sondern muss vom Empfänger entgegen genommen werden. Ist dieser nicht da wird er benachrichtigt dieses bei der nächsten Post station abzuholen. Da das Einschreiben für deine Eltern bestimmt ist hast du auch nicht die befugnis es entgegen zu nehmen. Wenn du mist gebaut hast steh also auch dazu

MiezeKatzchen  11.12.2017, 18:20

Deine Volljährigkeit ist gleichgültig wenn du bei Ihnen wohnst und einen normale Schulform besuchst

RxD3K 
Beitragsersteller
 11.12.2017, 17:19

Bei uns ist es ohne Attestpflicht so dass man bei Arbeiten einen Attest braucht und bei Tagen ohne Arbeiten reicht eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
Mit Attestpflicht muss ich IMMER einen Attest haben wenn ich fehl.

Das Einschreiben geht an mich und nicht meine Eltern. Bin schon volljährig.

Ein Einschreiben darf nur mit der Unterschrift an den Adressat ausgehändigt werden

Einwurfeinschreiben wird nur von der Post dokumentiert ...