Ebay Kleinanzeigen Artikel (auf Wunsch unversichert versendet) nicht angekommen....wer hat schuld?
Ich habe etwas bei den Ebay Kleinanzeigen verkauft. Normalerweise bevorzuge ich Abholung, aber der Käufer wollte einen Versand.
Ich bot ihm an den Artikel versichert zu versenden, damit keiner bei einem evtl. Verlust einen Schaden hat.
Er wollte jedoch eine unversicherte Warendsendung. Woraufhin ich ihm noch mal klar machte, das er die Verantwortung trägt....
Bezahlt wurde per Überweisung.
Ich habe den Artikel verpackt und versendet. Nun habe ich vier Tage später eine Nachricht bekommen, das die Sendung noch nicht angekommen sei. Ich schrieb ihm das eine Warendsendung auch schon etwas länger dauern kann als ein Brief.
Nun hat er mir gestern geschrieben, das wenn die Sendung bis zum 13.11 nicht angekommen ist, er sein Geld zurück haben möchte oder er mich ansonsten Ebay meldet.
In meinen Augen habe ich alles richtig gemacht....ich wollte versichert versenden, aber er wollte es nicht und ich möchte ihm auch nicht das Geld zurück überweisen....ich kann ja auch nicht wissen, ob er den Artikel vielleicht doch schon hat....
8 Antworten
Der Käufer hat nach deiner Schilderung den Versand verlangt, der Käufer hat auf unversichertem Versand bestanden -> sein Risiko. Siehe 447 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html
Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Spielt keine Rolle, solange er nicht ausdrücklich auf eine versicherte Versandart bestanden hätte.
Das scheint ein tolle Masche zu sein. Dazu sagt eBay (der große Bruder):
https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html#a
"Kauf von einem privaten Verkäufer
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko."
siehe auch das BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html
Wenn der Wert von 50 € übersteigt, dann würde ich trotzdem immer Versichert versenden, und die 2-3 € extra aus eigener Tasche zahlen, damit eben genau so was nicht passiert.
Nichts desto Trotz war es sein Risiko. Und melden kann er wie er will. Kleinanzeigen funktioniert nicht so wie Ebay.
Es sind 12€ um die es geht, also kein hoher Wert...
Nun ja, ich hoffe aber dennoch, du hast einen Nachweis darüber dass du das Ganze versendet hast.
Kassenzettel fürs Porto oder dergleichen.
Ja das habe ich
Naja ... wenn ihm geschrieben hast, hast es am xx versendet, und hast den Bon vom xx, dann sollte das genügen für den Fall das was kommen sollte ... was aber bei dem niedrigem Warenwert aber nicht passieren wird.
Also kein Anwalt wird für 12 € irgendwas starten. Und eine Anzeige wegen 12 € ... nun ja das wird auch kein Richter verfolgen.
Also lass ihn labern. Du hast alles richtig gemacht und gut.
danke dir
Hallo.
E-bay Kleinanzeigen ist ein Abholmarkt und keine Versendung. Hat auch nichts mit e-Bay Deutschland zu tun.
Du musst dir die AGBs durchlesen.
Er hat kein Anrecht auf sein Geld. Du hast ihn aufgeklärt, also ist er selber Schuld.
Danke dir, ich habe ihm beides angeboten und er wollte unversichert