Wareneinkauf vor Gewerbeanmeldung wie verbuchen?
Hi,
Nochmal kurz eine Frage:
Ich habe im August ein Gewerbe angemeldet, jedoch schon im Juni schon angefangen Waren einzukaufen. Wie buche ich das jetzt?
Kann ich die Ware einfach in den Kaufmonat eintragen z.b Juli, obwohl ich das Gewerbe erst im August angemeldet habe?
Oder muss alles, was vorher eingekauft wurde, in den Monat der Gewerbeanmeldung eingetragen werden? Bei mir dann ja August.
Falls ja, was schreib ich denn da für ein Datum hin? Einfach gekauft am "23.07.10" in den August zu schreiben. scheint mir komisch.
Vielen Dank
5 Antworten
erstmal musst du ja irgendeinen beleg für deine gekaufte ware haben um überhaupt ein kaufdatum nachzuweisen. wenn diese ware dann unmittelbaren sachlichen und zeitlichen bezug zu deiner gewerbeanmeldung hat, kannst du die auf jeden fall in dein gewerbevermögen einbeziehn. das kauf datum ist dann nicht erheblich.
vom prinzip her ..ja. aber du kannst ruhig auch mal was aus den vorhergehenden monaten nachbuchen. entscheidend ist dann der jahresabschluß. wenn der durch ist, dann kannst du die belege, die du noch in deiner hosentasche findest, in hohem bogen wegschmeißen. abschluß eben.
Anschaffung vor Geschäftgründung
oder
Betriebsausgaben vor Geschäftsgründung
Kommt auf kto-rahmen an
Danke für die Antwort, aber was heißt kommt auf Kto-rahmen an?
Als Gründungsaufwendungen. Geht auch vor offizieller Eröffnung. Genau wie Möbel, Büromaterial usw.
Wenn Du ein kleines Gewerbe hast, dann musst eh nur die Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen. Da musst du nicht grossartig Buchen. Einfach Deine Ausgaben chronologisch eintragen und die Einnahmen. Mit dem Juli wird's trickreich. Nochmal bei kleinem Gewerbe wo Du eh komplett haftest ist es eigtl unproblematisch. Dann sind Deine Juli-Käufe private Käufe, die Du später ins Gewerbe als Bestand übernommen hast. Da ich mit sowas keine Erfahrung habe (Ich habe eigtl. erst nach Anmeldung was gekauft) lohnt es sich beim Steuerberater nachzufragen ob Du noch eine Rechnugn fürs Gewerbe von Privat ausstellen muss um die Sachen als Ausgabe ins Gewerbe einzubringen. Bei einer Gesellschaft müsstest Du auf jeden Fall so eine Rechnung machen.
auch im kleingewerbe fallen steuern an.
aber du bist nicht verpflichtet, diese zu buchen oder zu dokumentieren.
heb einfach die belege (zeitlich sortiert) auf, falls du doch mal mehr verdienen solltest.
wenn du zu wenig verdienst, wird das gewerbe eh aberkannt.
Danke für die schnelle Antwort, es handelt sich um ein Kleingewerbe ohne Ust, ich mache also eine einfache EÜR. Belege habe ich alle gesammelt. Ich muss aber doch die Belege in einen bestimmten Monat ordnen oder nicht?