Etsy - Gewerbeanmeldung nach 410€?
Ich würde gerne bei Etsy einen Shop eröffnen und etwas aus meinen Hobby-Kreationen anbieten. Beispielsweise Gestricktes oder Schmuck wie Armbänder. Ich habe mich nun etwas durch die Sache mit der Gewerbeanmeldung gelesen und habe zu folgenden Regelungen Fragen:
a) Wenn man nicht mehr als 410€ im Jahr verdient, muss man kein Gewerbe anmelden.
b) Man kann das Gewerbe rückwirkend bis zu 60 Wochen anmelden.
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Frage 1: Gilt die 410€-Grenze für Umsatz oder Gewinn?
Frage 2: Ich möchte wirklich nichts professionelles aufbauen und hohe Gewinne erzielen, sondern nur hin und wieder ein paar Dinge aus meinem Hobby anbieten und anderen eine Freude bereiten. Daher kann es gut sein, dass ich unter der 410€-Grenze bleibe. Angenommen ich bleibe 2 Jahre unter dieser Grenze, verkaufe aber dann ab dem dritten Jahr mehr. Dann sind die 60 Wochen seit Start des Shops schon vorbei. Muss ich den Shop dann schließen und einen neuen erstellen, nachdem ich das Gewerbe angemeldet habe?
Frage 3: Gilt die 410€-Grenze nur für dieses Gewerbe oder allgemein für jeglichen selbstständigen Verdienst? Also wenn ich beispielsweise später ein anderes Gewerbe anmelde, aus einer komplett anderen Kategorie (sagen wir mal eine IT Firma). Gilt die 410€-Grenze für meinen Hobby-Shop immernoch?
3 Antworten
Schon deine Grundannahmen sind falsch.
Das Gewerberecht kennt weder Freimengen noch Freibeträge. Wenn du mit einer gewerblichen Tätigkeit beginnst, muss du dies gleichzeitig beim Gewerbeamt anmelden (§ 14 GewO). Ob du dann tatsächlich Gewinne oder Verluste machst, ist dem Gewerbeamt egal. Das wird auch nie nach deinen Gewinnen fragen.
Diese 410 € kommen m.E. aus dem Steuerrecht. Erst bei höheren Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit müssen diese versteuert werden. Das hat aber nichts mit der Pflicht zur Gewerbeanmeldung zu tun.
Wie schon erwähnt, ist das Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn anzumelden. Wird das versäumt, kann man es natürlich auch rückwirkend anmelden. Das ist möglich aber eine Ordnungswidrigkeit. Ausschlussfristen gibt es da nicht. Genau genommen kann man das auch 10 Jahre rückwirkend machen. Das Bußgeld für die verspätete Gewerbeanzeige wird nur immer größer.
Ich würde dir empfehlen, das du dich von der IHK in deiner Umgebung beraten lässt. Ich weiß nicht was du da gelesen hast, aber irgendwie bist du auf dem Holzweg.
Als erstes mußt du 18 Jahre alt sein, um ein Gewerbe anzumelden.
Dann stellt sich auch die Frage, ob du das Hergestellte überhaupt verkaufen darfst. Und wenn, welche Regeln dazu befolgt werden müssen. Usw, usw.
Wie oben bereits gesagt: Halte dich an die IHK.
Sorry, aber ich brauche mir das jetzt nicht durchzulesen. Ich bin seit vielen Jahren Selbständig, mit verschiedenen Gewerben und habe da so meine Erfahrungen gesammelt.
Das du 18 bist ist schon mal sehr gut. Den Rest erklärt dir dann die IHK.
a) Wenn man nicht mehr als 410€ im Jahr verdient, muss man kein Gewerbe anmelden.
Wenn Du Gewinn erzielen möchtest dann handelt es sich um ein Gewerbe. Und ein Gewerbe musst Du anmelden.
b) Man kann das Gewerbe rückwirkend bis zu 60 Wochen anmelden.
Du musst ein Gewerbe bei Beginn der Tätigkeit anmelden.
Frage 1: Gilt die 410€-Grenze für Umsatz oder Gewinn?
Für den Gewinn, den Du aus Nebeneinkünften erzielst.
Muss ich den Shop dann schließen und einen neuen erstellen
Ja. Wenn Du mit 80 durch die Ortschaft fährst und geblitzt wirst dann fährst Du einfach nochmal zurück und fährst mit 50 durch ;)
Gilt die 410€-Grenze nur für dieses Gewerbe oder allgemein für jeglichen selbstständigen Verdienst?
Für Nebeneinkünfte. Die werden zwar dem Finanzamt erklärt - schließlich muss ja die Höhe festgestellt werden - aber sie werden nicht versteuert.
Die Infos habe ich von dieser Website
https://www.gewerbeanmeldung.com/gewerbe-anmelden/kleingewerbe/kleingewerbe-ihk/
Und ich bin weit über 18, das sollte also kein Problem sein :D