Gewerbe abmelden und dann wieder neu anmelden
Hallo, ich hab vor einem Jahr, ein Gewerbe angemeldet. Da ich bis jetzt so gut wie keinen Gewinn hatte, möchte ich das Gewerbe erstmal wieder abmelden bis ich wieder etwas Startkapital habe.
Nun meine Fragen:
Gibt es eine Frist, zwischen dem Abmelden und dem Anmelden des Gewerbes und geht das so einfach?
Habe ich dann wieder eine ganz neue Gewerbeanmeldung und muss wieder eine neue Finanzamtnummer beantragen, und die Handwerkskammergebühren, nochmal bezahlen?
Ich Danke schon im Vorraus für eine Antwort.
5 Antworten
Die Gebühren für die Handwerkskammer dürften erneut anfallen, da das ja dann eine Neuanmeldung des Gewerbes ist. Die Steuernummer beim Finanzamt bleibt die gleiche. Du brauchst dem FinAmt nur mitteilen, daß die Nummer wieder aktiv wird wegen der Gewerbeanmeldung.
Du soltest das Gewerbe nur "Ruhen" lassen. Dann braucht Du auch beim Finanzamt bei der Steuer keinen Aufgabegewinn zu berechnen. Bei der Steuererklärung gibst Du einfach an, von wann bis wann das Gewerbe nicht ausgeübt wurde.
gerade, wenn Du viel Material dafür hast, dürfte "ruhen lassen" einfacher sein:
http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#abmeldung
Erstens ist die Handwerkskammer nicht als Vordergrund zu sehen. denn die muss man erst zahlen wenn man einen gewissen Umsatz erwirtschaftet. Hinschreiben und der Handwerkskammer mitteilen das der Umsatz fehlt. Ging bei mir so. Ein Gewrbe kann man wegen fehlender Wirtschaftlichkeit abmelden und nach einem Monat Direkt wieder anmelden. Steuernummer bleibt bestehen. Ist auch egal weil mit der Gewerbeanmeldung eine Kopie an das Finanzamt geht und alles weitere vom Finanzamt geregelt wird.Nur was ist der Zweck dieser Abmeldung? Steuerschuld? Die bleibt auch nach 10 Jahren noch bestehen!
Lasse das Gewerbe einfach nur ruhen und zeige dies beim Gewerbeamt an. Das ist billiger als Ab-und Anmeldung. Das FA spielt keine Rolle.