Gewerblicher Händler ohne UST-IdNR möglich (eBay)?
Guten Tag,
Ich habe NOCH ein privates eBay Konto, und würde es bald auf Gewerblich umstellen. Ein Gewerbe habe ich bereits angemeldet um "Handyzubehör" zu verkaufen, nun habe ich keine UST-idNR vom Finanzamt bekommen, > kann ich dennoch als gewerblicher Händler auf eBay verkaufen? <
Ich habe übrigens die Kleinunternehmer Regelung beansprucht, in einem Brief wurde mir nur mitgeteilt, das mein Gewerbe nun beim Finanzamt eingetragen wurde, aber ich habe keine UST-idNR bekommen aus irgendwelchen Gründen.
Danke im Vorraus
4 Antworten
Du brauchst grundätzlich nur eine Steuernummer vom Finanzamt.
Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer brauchst du eigentlich nur, wenn du häufig Geschäfte mit Unternehmern in anderen EU-Staaten abwickelst. Die Ust.-Id.-Nr. muss eigens beantragt werden und wird auch nicht vom Finanzamt, sondern vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben.
Ich würde Dir zum einen empfehlen Dir ein neues Konto zuzulegen um Deinen bisherigen privaten Teil vom nun geschäftlichen Teil sauber trennen zu können.
Und zum anderen die USt-ID-Nr. wie von PatrickLassan zu beantragen (einfach formlos und grundlos beim Bundeszentralamt für Steuern). Natürlich kannst Du auf eBay auch ohne diese ID gewerblich handeln, allerdings sparst Du mit dieser ID bei den Gebühren die 15 % MwSt. (Luxemburg) ein.
Was genau hat dir das Finanzamt denn bezüglich der USt-ID geschrieben? "aus irgendwelchen Gründen" stand da bestimmt nicht.
Meiner Meinung nach passen Kleinunternehmerregelung und USt-ID nicht wirklich zusammen. Warum verzichtest du auf die USt, willst aber dann eine USt-ID? Weißt du überhaupt, wofür die da ist?
Und wie die anderen schon schrieben, für die USt-ID ist das Finanzamt nicht zuständig. Wahrscheinlich hast du nur deine Steuernummer mitgeteilt bekommen und sonst gar nichts. Also die USt-ID wurde gar nicht erst erwähnt, kann das sein?
Vielleicht mal den Link lesen, lt Impressum ist er von Steuerberatern erstellt: https://www.onlinesteuerrecht.de/home/index.php?option=com_content&task=view&id=29&Itemid=33
Bitte immer vorab informieren und dann zur Sicherheit alles mal mit einem Steuerberater durchgehen!
Auszug UStG Paragraph 19 (1) Satz 4:
"In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung."
Auszug UStG Paragraph 19 (1) Satz 1:
"Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird."
Auszug UStG Paragraph 1 a:
"(3) Ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Sinne der Absätze 1 und 2 liegt nicht vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1.
Der Erwerber ist
a)
ein Unternehmer, der nur steuerfreie Umsätze ausführt, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen,
b)
ein Unternehmer, für dessen Umsätze Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 nicht erhoben wird,
c)
ein Unternehmer, der den Gegenstand zur Ausführung von Umsätzen verwendet, für die die Steuer nach den Durchschnittssätzen des § 24 festgesetzt ist, oder
d)
eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt, und
2.
der Gesamtbetrag der Entgelte für Erwerbe im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 und des Absatzes 2 hat den Betrag von 12 500 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überstiegen und wird diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen (Erwerbsschwelle)."
-> Man beachte Nr 1b
Wenn ein Kleinunternehmer auch außerhalb von Deutschland tätig wird, braucht er diese ID. eBay sitzt in Luxemburg und die eBay-Gebühren enthalten 15 % MwSt. Diese kann mit USt.-ID-Nr. eingespart werden.
UID gibt’s nur auf Antrag. Wenn du keine hast, hast du eben keine.