2 Tätigkeiten in einem Gewerbe?
Hallo ich habe folgende Frage:
Wenn man 2 Tätigkeiten auf selbstständiger Basis ausüben will, z.B. den Vetrieb von Büromaterial und die Planung und Durchführung von Events, kann man beide Bereiche unter dem selben Gewerbe (z.B. Gewerbeform UG) anmelden und "laufen" lassen?
Oder müssten hierfür 2 seperate Gewerbe angemeldet werden, in denen die ausführende Person als Geschäftsführer eingetragen ist?
Wie verhält es sich steuerrechtlich?
4 Antworten
Das ist möglich. Allerdings muss das bei einer UG wie bei jeder Kapitalgesellschaft der Gesellschaftszweck beschrieben werden. dann kannst Du in einer UG oder GmbH soviel Betriebszweige eintragen lassen, wie Du willst. Aber bedenke bitte: Bei einer UG gibt es bestimmte Formvorschriften wie die Veröffentlichung deer Abschlüsse im eBundesanzeiger. Zu Anfang wäre es béstimmt einfacher, die Tätigkeit als Einzelunternehmer zu beginnen, wenn Du das Risiko nicht so hoch einschätzt. Und eine UG wird sicher auch eine Bankverbindung benötigen. Für einen Kredit wirst Du dann eine persönliche Bürgschaft abgeben müssen, und dann ist doch ein ziemliches Haftungsrisiko bei Dir.
- Du solltest 2 Gewerbe anmelden
- Wer GF ist, ist für das Finanzamt unerheblich
- Du muss aber dann GENAUSTENS zuordnen, welche Einkünfte und Ausgabe dem einen Gewerbe zuzuordnen sind und welche dem 2. Gewerbe
- Für jedes Gewerbe musst Du dann eine Steuererklärung machen
Das ist SEHR aufwändig und arbeitsintensiv!!! Übelege Dir, wie Du das gestaltest, evtl. mal für einen geringen Betrag eine Beratung beim Steuerberater einholen.....
Doch , können sie!!!
Denn die Einnahmen des einen Betriebes müssen den Ausgabe für diesen Betrieg (oder der gewerblichen Tätigkeit) gegenüber gestellt werden.
Leider ! Und das ist mit viel Aufwand verbunden!!
Das FA will einfach nur wissen: Wenn Du ein Gewerbe ausführst- was bringt es ein und welche Kosten kannst Du dagegen setzen
und wenn Du 2 oder 3 "Gewerbe unterschiedlicher Natur" ausübt, dann gilt diese Regel für Gewerbe 1 und Gewerbe 2 und Gewerbe 3!
Das ist Deiner Meinung nach evtl. Quatsch- das sind aber die Regeln
Anmelden musst du beides einzeln beim Ordnungsamt.
Bist du Einzelunternehmer, sind die Gewerbe beim Ordnungsamt unabhängig, also einzeln anzumelden, für das Finanzamt gilt es aber steuerlich als ein Gewerbe. Hat den Hintergrund, dass du nicht 20 Gewerbe anmeldest und bei jedem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, und wenn der Jackpot geknackt ist, auf das nächste Gewerbe weiterarbeitest.
Gründest du GmbHs oder ähnliche Geschäftsformen, sind beide Gewerbe unabhängig. Hier kommt allerdings wieder der Knackpunkt, wie du steuerlich als Inhaber oder als selbst angestellter Geschäftsführer zu behandeln bist. Da bin ich aber überfragt.
Hier war von Kleinunternehmerregelung gar keine Rede.
Und es ist unerheblich, ob man Einzelunternehmen, GmbH oder UG ist... Man kann immer viele verschiedene gewerbliche Tätigkeiten auf einer Gewerbeanzeige abgeben, solange der Betriebssitz gleich ist.
Das ist überhaupt kein Problem, solange beide Tätigkeiten von der selben Anschrift aus betrieben werden ! Sind es unterschiedliche Büros bzw. Läden, müsstest du zwar zwei Gewerbeanzeigen abgeben, jedoch beide auf den gleichen Fimennamen, nur unterschiedliche Betriebssitze.
Das ist doch Quatsch ! Ich kann in einem Betrieb Büromaterial verkaufen und Events veranstalten. Und wenn ich einen Meistertitel habe, kann ich dort sogar Haare schneiden ! Schon mal etwas von Gewerbefreiheit gehört ? Die gilt sowohl für natürliche, wie auch juristische Personen. Und weder Finanzamt noch Gewerbeamt können mich zwingen, getrennte Bücher zu führen.